Innerhalb der EU kannst du jederzeit auch ohne erwachsene Aufsichtsperson verreisen wie du magst. Du bist ja eine Bürgerin der EU - da gibt es eigentlich keine Probleme.

Kann nur sein dass sie bei der Einreise ein bisschen genauer nachfragen was du vor hast ;)

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Ganz knapp noch ne 5

24 von 36 Punkten sind 66,6%

Der Bereich für einen 5er geht in der Tabelle von 32,5% bis 67,5%

Mit 66,6% biste also noch ganz knapp im Bereich der 5


Liebe Grüße

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Da gibts eine gute Erklärung:

http://de.wikihow.com/Ein-Kaninchen-h%C3%A4uten

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Deutschland hat extrem viel Geld, lebt aber zur Zeit über den Verhältnissen.

Geld drucken darf Deutschland seit 1994 nicht mehr. Das darf in Europa nur die Europäische Zentralbank. Diese macht das auch recht fleißig; Seit Anfang Februar 2015 gibt die EZB beispielsweise wieder 1 Billion (1.000.000.000.000€) aus.

Wird jedoch zuviel Geld gedruckt verliert dieses an Wert und das Vertrauen in die Währung sinkt -> Weniger Investitionen im Euroraum -> Weniger Geld. Deswegen kann nicht "einfach" Geld gedruckt werden bis die Schulden weg sind.

LG :-)

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Kann man Fragen im Nachhinein nicht mehr bearbeiten? :O Sry für diese ganzen Zitat-Felder ^^

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Blazer 2

Eindeutig! :)

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Eine Professur wird nicht erworben. Erhält man einen Lehrstuhl an einer Tertiären Bildungsstätte (Uni, etc.) wird einem automatisch der Titel Professor (Prof.) zuerkannt (Habilitation). Ein Doktortitel ist dafür nicht notwendig, im Prinzip nicht einmal ein Studium oder das Abitur.

Einen Prof. h.c. (honoris causa, also ehrenhalber) gibt es nicht. Ein Lehrstuhl muss allerdings nicht wahrgenommen werden. D.h. mann kann zum Professor habilitieren und muss dennoch nicht als Prof an einer Uni lesen.

LG

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Sound- & Wlankarten sind häufig im Mainboard integriert. Für eine bessere Soundqualität würd ich eine externe Soundkarte eigentlich schon empfehlen.

LG

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Ob bei uns "alles ok" ist ist wohl schwer zu beantworten, aber die von Argentinien "Geierfonds" genannten Hedgefonds agieren natürlich auch in der EU.

Der Begriff "Geierfonds" wurde von der Politik erfunden und soll dazu dienen die Aufmerksamkeit der Bürger von jahrelanger Misswirtschaft und schlechter Politik abzulenken und stattdessen die Banken alleine dafür verantwortlich zu machen.

In Argentinien ist nichts anderes passiert als dass sich der Staat von einem solchen Fond Geld geliehen hatte (so wie es auch alle Staaten in der EU tun). 2005 hatte die Republik Argentinien beschlossen allen Gläubigern nur die Hälfte des geliehenen Geldes zurück zu zahlen (Schuldenschnitt). Das wollten aber die Investoren dieses Fonds (mehr oder weniger verständlicherweise) nicht akzeptieren.

Hätte Argentinien allerdings dem Hedgefonds 100% des geliehenen Geldes zurückbezahlt, hätten auch alle anderen Gläubiger 100% des an Argentinien verliehenen Geldes zurückgefordert (statt der 50% die 2005 beschlossen wurden). Dazu fehlte Argentinien wiederum das Geld -> Zahlungsunfähigkeit -> Insolvenz.

Früher hätte so etwas auch in Europa passieren können. Mittlerweile schützen uns Kontrollmechanismen der Währungsunion im Interesse aller €-Länder recht gut davor (siehe Griechenland).

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Ich bin Maschinenschlosser auf Motage im In&Ausland.Die Zeiten als man auf Montage Geld verdient hat sind längst vorbei! Nur durch gnadenloses Stundenmachen kann man heute noch auf Montage was verdienen. Aber ich habe auch für 57 Übertsunden netto nur 260€ erhalten. Denn die Zeiten in denen man für Überstunden Zulagen erhalten hat oder für Hitze,Staub(Maske)sind auch vorbei.Für Samstagsarbeit gibt es auch keine Zuschläge .Das Totschlagargument der AG:Wirtschaftskrise,Arbeitsplatz erhalten. So sieht es leider aus.. :/

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Sind die Antworten hier ernst gemeint oder alle ironisch?!? Reden wir hier schon vom gleichen Ding? Also das Teilchen mit dem man ein Feuerchen machen kann wenn man draufdrückt??

Da gibts doch nicht ernsthaft eine Altersbeschränkung dafür, oder? Gibts da wo ihr lebt für Zündhölzer auch ne Altersbeschränkung??

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Hatte das gleiche Problem... Mir hat dann zum Glück diese Seite geholfen, schau dich da mal bisschen um:

www.fotokristall.narod.ru/mov0001.swf

MfG mlbr1

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Jede Kamera hat eine sogenannte 'keylock' Funktion, die jeglichen Tasteninput ignorieren lässt.

Wenn du mir den Namen/Modellnummer deiner Kamera geben kannst kann ich dir sicher genauer sagen wie diese deaktiviert wird.

In den meisten Fällen müssen dafür zwei Tasten gleichzeitig gedrückt- oder ein Schieberegler seitlich verstellt werden.

MfG mlbr1

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acht stunden pro tag lernen?

bei 40h Schule und 56h Lernen pro Woche hast du pro Tag noch genau acht Stunden zu Schlafen :D

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Der Umstand, dass die Deutsche Bundesbank als einzige Zentralbank weltweit ihre Goldreserven im Ausland lagert, wird kritisch bewertet, zumal der ursprüngliche Grund weggefallen ist: „Die sowjetischen Truppen standen im Kalten Krieg nur wenige Stunden vom Bundesbank-Hauptsitz Frankfurt entfernt.“

MfG

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Achtung, die meißten der bisher hier gegebenen Tipps können extrem in die Hose gehen:

1."Spannen" ist nach Deutscher Rechtslage lt. § 200 abs. c StGB erlaubt, solange (lt. § 201a StGB) keine "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" besteht, oder sie die betreffende Person auf deinem Grundstück befindet ("Hausfriedensbruch lt. § 123).

Beides ist in dem - von dir beschriebenen Fall nicht der Kasus. 1. Fertigst du dennoch deinerseits Filmaufnahmen besagter Person an ist das - invers zum obig beschriebenen Sachverhalt - eine "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" lt. § 201a StGB.

2. Anders jedoch ist die Sachlage, wenn du betreffende Person lediglich zur Strafaufnahme bei einer Straftat (wie etwa derer lt. § 201a StGB) filmst.

Resümee: Es ist dir nicht erlaubt, videoaufnahmen von ihm anzufertigen, ohne dass seinerseits ein Strafbestand wie etwa lt. § 201a StGB vorliegt.

MfG

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Achtung, die meißten der bisher hier gegebenen Tipps können extrem in die Hose gehen:

  1. "Spannen" ist nach Deutscher Rechtslage lt. § 200 abs. c StGB erlaubt, solange (lt. § 201a StGB) keine "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" besteht, oder sie die betreffende Person auf deinem Grundstück befindet ("Hausfriedensbruch lt. § 123).

Beides ist in dem - von dir beschriebenen Fall nicht der Kasus.

  1. Fertigst du dennoch deinerseits Filmaufnahmen besagter Person an ist das - invers zum obig beschriebenen Sachverhalt - eine "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" lt. § 201a StGB.

  2. Anders jedoch ist die Sachlage, wenn du betreffende Person lediglich zur Strafaufnahme bei einer Straftat (wie etwa derer lt. § 201a StGB) filmst.

Resümee: Es ist dir nicht erlaubt, videoaufnahmen von ihm anzufertigen, ohne dass seinerseits ein Strafbestand wie etwa lt. § 201a StGB vorliegt.

MfG

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Für ein in optimalem Abstand betrachtetes Foto, egal ob es sich um ein Poster oder um ein Passbild handelt, werden nicht mehr als 6 Megapixel benötigt, damit es uneingeschränkt scharf wirkt. Schauen wir zum Untermauern dieser provokanten These einmal in die technischen Daten unseres Sehapparats: Das menschliche Auge kann Details differenzieren, die mehr als eine Winkelminute (etwa 0,017°) voneinander entfernt sind. Das heißt, in einem Meter Abstand erkennt ein normal Scharfsichtiger (Visus = 1, Sehkraft 100%) gerade noch einen Krümel von 0,3 mm Durchmesser (tan 0,017° × 1 m).

Mit einem (schon recht hoch gegriffenen) durchschnittlichen Visus von 0,5 über das gesamte Gesichtsfeld (etwa 180° in der Horizontalen und 100° in der Vertikalen) kann ich dir hier eine ungefähre Megapixel-Angabe für deine Klüsen liefern: maximal 15 Megapixel, durch das abgerundete Gesichtsfeld eher weniger. Die Gesamtauflösung des Auges ist in einer Betrachtung über die optimale Kamera-Auflösung freilich nebensächlich, da man sich ein Foto selten halb um den Kopf wickelt.

MfG

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Die Antwort von problemuser ist schlichtweg falsch. Ganz abgesehen davon, dass die 120 Megapixel nicht stimmen (maximal 15 bei einer gesunden 20-jährigen person) ist auch die erklärung ziemlich falsch.

Für ein in optimalem Abstand betrachtetes Foto, egal ob es sich um ein Poster oder um ein Passbild handelt, werden nicht mehr als 6 Megapixel benötigt, damit es uneingeschränkt scharf wirkt. Schauen wir zum Untermauern dieser provokanten These einmal in die technischen Daten unseres Sehapparats: Das menschliche Auge kann Details differenzieren, die mehr als eine Winkelminute (etwa 0,017°) voneinander entfernt sind. Das heißt, in einem Meter Abstand erkennt ein normal Scharfsichtiger (Visus = 1, Sehkraft 100%) gerade noch einen Krümel von 0,3 mm Durchmesser (tan 0,017° × 1 m).

Mit einem (schon recht hoch gegriffenen) durchschnittlichen Visus von 0,5 über das gesamte Gesichtsfeld (etwa 180° in der Horizontalen und 100° in der Vertikalen) kann ich euch hier eine ungefähre Megapixel-Angabe für Ihre Klüsen liefern: maximal 15 Megapixel, durch das abgerundete Gesichtsfeld eher weniger. Die Gesamtauflösung des Auges ist in einer Betrachtung über die optimale Kamera-Auflösung freilich nebensächlich, da man sich ein Foto selten halb um den Kopf wickelt.

MfG

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