Achtung, die meißten der bisher hier gegebenen Tipps können extrem in die Hose gehen:
1."Spannen" ist nach Deutscher Rechtslage lt. § 200 abs. c StGB erlaubt, solange (lt. § 201a StGB) keine "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" besteht, oder sie die betreffende Person auf deinem Grundstück befindet ("Hausfriedensbruch lt. § 123).
Beides ist in dem - von dir beschriebenen Fall nicht der Kasus. 1. Fertigst du dennoch deinerseits Filmaufnahmen besagter Person an ist das - invers zum obig beschriebenen Sachverhalt - eine "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" lt. § 201a StGB.
2. Anders jedoch ist die Sachlage, wenn du betreffende Person lediglich zur Strafaufnahme bei einer Straftat (wie etwa derer lt. § 201a StGB) filmst.
Resümee: Es ist dir nicht erlaubt, videoaufnahmen von ihm anzufertigen, ohne dass seinerseits ein Strafbestand wie etwa lt. § 201a StGB vorliegt.
MfG