Ich habe leider feststellen müssen, dass J E D E R ein Betreuungsverfahren eröffnen kann, nur weil ihm die Nase des Nachbarn nicht gefällt. Selbst aus dem europäischen Ausland kann ein Verfahren eröffnet werden. Nach Rücksprache mit der Richterin, kommt man aus dem Verfahren nicht mehr raus, selbst wenn man im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Einmal angefangen, hat Dich die Mühle des Gesetzes und Du musst das gesamte Procedere durchlaufen. Also, wenn ihr einen Menschen nicht mögt, könnt ihr ihn oder sie voll in die Pfanne hauen, ohne eine Möglichkeit das Verfahren einstellen zu lassen. Geil. Selbst dann, wenn der Leumund bis zum Zeitpunkt des Antrages einwandfrei war und keine Krankheit vorliegt. Ein Hoch auf Verleumdung und Neid. Ich bin einfach nur geschockt, dass so etwas bei uns möglich ist.

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Elektronische Bankauszüge werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Das mal hier zu. Das nächste ist, dass jeder oder sagen wir mal fast jeder Unternehmer oder Selbstständiger jeweils bis zum 10. eines Monats seine Umsatzsteuererklärung abgegeben haben muss, sonst hagelt es Verzugsstrafen. Daher ist es immer wichtig seine Kontoauszüge am letzten eines jeweiligen Monats zu holen um die Buchhaltung für den Steuerberater oder für das Finanzamt vorbereiten zu können.

Ich hoffe das das einigermaßen verständlich war.

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Hab ich gemacht Jan, trotzdem wollen sie die 40€. Eines kann ich wirklich sagen - DB nie wieder und wenn ich zu Fuß laufen muss.Schade dass ich die 3,60€von den 40€ nicht abziehen kann, denn dann wären es 40€ für's Schwarzfahren und nicht mehr wie jetzt.

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Zu meinem Bedauern muss ich Dir leider mitteilen, dass es eine neue Gesetzgebung seit 2008 gibt, welche besagt, das Renovierungsarbeiten ab sofort im Mietpreis enthalten sind. Diese Fristenregelung ist so mit nicht mehr gültig. Wir haben auch Federn lassen müssen. Tut mir leid für Euch.

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Wie Fragrant bereits sagte. Der neue Vermiter ist verpflichtet die alten Mietverträge so zu übernehmen wie sie sind. Änderungen gehen ausschließlich nur mit dem Einverständnis des Mieters.

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Eine sofortige Mietminderung würde ich keinesfalls machen. Frist setzen, Frist verstrichen, dann wirst Du einen Anwalt einschalten müssen. Es hilft, wie bereits Andere geschrieben haben, nichts wenn nur die Ecke isoliert wird. Wir hatten das Problem schon mehrfach und es hängt generell nicht an der Belüftung, sondern es gibt Kältbrücken, Das mit dem Lüften ist absoluter Unsinn.

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Nach dem neuen Gesetz werden die Wohnungen nicht mehr renoviert übergeben und nach 6 Monaten schon gar nicht, da es sich um einen in der Miete enthaltene Abnutzung handelt.

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Gegen einen Besuch kann der Vermieter nichts einwenden. Selbst bei Pflegehunden nicht. Aber Du solltest vermeiden den Leuten mitzuteilen, dass es DEIN Hund ist. Generell kann der Vermieter keine Einschränkung in Bezug auf das Besuchsrecht machen, so lange das Tier nicht den Hausflur verunreinigt oder bissig ist. Liebe Grüße

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NeinDu brauchst keine Angst zu haben. Wenn der Boxer keine Verhaltenauffälligkeiten (Agressionen) zeigt, hat der Kleine Welpenschutz. Älteren Hunde, auch Rüden, nehmen sie meist als ihren eigenen Welpen an.

Lass sie sich erst mal beschnüffeln, wenn Du den Kleinen auf dem Arm hast und dann siehst Du wie er reagiert. Wenn er mit dem Schwanz wedelt, kann Du den Kleinen runtersetzen. LG kathrin

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Hallo Misior. in meinem Alter will mich kein Mensch mehr, habe ich schmerzlich feststellen müssen. Und wenn ich die PKV oder GKV nichtmehr zahlen kann, was dann?

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