Es gibt schlichtweg keine Beamtenbeleidigung sondern nur einen Straftatbestand der Beleidigung. Der Beamte hat ja keine andere Beleidigungsschwelle als die anderen.
Gut geschreiben - mir fehlt allerdings warum der Vertragspartner a) den Irrtum veranlasst hat b) oder diesen aus den Umständen offenb auffallen hätte müssen. Erst dann ist Irrtum anfechtbar. Also hier näher ausführen. Sicher nur mit Nachweis zustellen - zwecks Sicherheit. von Anfang an nichtig ist er deswegen nicht.
Bundesverfassung, Staatsgrundgesetz, GG, Europische Menschenrechtskonvention etc sind alles Verfassungsgesetze, weil man bei der Abstimmung im Parlament eine erhöhte Zustimmung braucht. So auch das Parteiengesetz. Es ist deswegen ein Verfassungsrecht und gleichzeitig ein Bundesrecht, weil es ja überall gilt und es der Bundesrat beschlossen hat.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/partg/gesamt.pdf
Die schenkung eines Ringes verpflichtet die Eva zu Nichts und gegenüber Niemanden. Sie hat einfach den Ring = privater Vorteil Schenkt die Oma keine Ring, sondern etwas, was die Eva belasten würde (Fruchtgenuss, Pfand) ist die Schenkung nichtig. Sinn dabei: Die Kinder sollen geschützt werden, von den besonders feixen Alten.
wo musst du ihn vorlegen? Bei der Anmeldung im Hotel? Wenn du daran denkst - mach Dir keine Sorgen! Führerschein reicht ja als Lichtbildausweis. Auch wenn du dich in Ö aufhältst, reicht der Führerschein aus. Personalausweis brauchst nicht unbedingt.
Kinder unter 14 sind schlichtweg deliktsunfähig. Die Deliktsfähigkeit bekommt man erst mit 14 Jahren. Erst mit 14 kann ich durch mein Handeln oder Unterlassen einen strafrechtlichen Tatbestand erfüllen und kann daher vorher nicht wegen diesen Taten bestraft werden. Somit: Keine Haft. Wirksam kann in diesem zarten Alter nur die Fürsorge (incl Vernachlässigung usw kommen) wodurch die Strafbarkeit auf die Erziehungsberechtigten übertragen werden kann (jetzt sehr abstrakt - konkretes Beispiel). Vater sieht dem Kind dabei zu, wie er jemand anderen tötet und unternimmt nichts dagegen. Alles klar?
Das Abfallwirtschaftsgesetz (und um Abfall handelt es sich hier) ist zuerst einmal der Verursacher verantwortlich. Erst dann, wenn dieser nicht ausgeforscht werden kann haftet der Grundstückseigentümer - dh subsidiär. Dem Abfallwirtschftsgesetz ist es gleich, ob der Grundstückseigentümer nun die Gemeinde ist oder ein Privater.