Handelt es sich denn um eine Vollzeit- oder Teilzeittätigkeit? Das müsste man ersteinmal wissen. Zum anderen sieht es noch so aus: Bin ich an einem Wochenende zum Dienst eingeteilt, werde krank und liegt diese Zeit in meiner normalen Wochenarbeitszeit so bekomme ich die Zeit natürlich gut geschrieben. Habe ich aber meine Sollzeit bereits erfüllt, so bekomme ich die Stunden der Krankheit nicht zusätzlich gutgeschrieben, da dies bedeuten würde, dass ich durch die Krankheit Überstunden aufbaue.
Was hast du denn bisher gemacht? Kann mir nicht vorstellen, dass du schon dein Leben lang zu Hause warst.
Angenommen du warst auf dem Bau, im Lager oder der Produktion, da geh mal zu nem Arbeitsvermittler oder einer Zeitarbeitsfirma(ja,ich weiß). Die gucken aber, wo sie dich einsetzen können etc.
Also ich bekomme täglich einige Bewerbungen und bin recht dankbar, wenn ich diese per Mail erhalte.
Man sollte sich nur die Mühe machen und nicht eine Mail für alle Arbeitgeber benutzen, sondern auch etwas individualisieren. Teilweise wird nicht einmal der Name, das Angeschriebenen geändert, sodass ich als Frau dann mit "Herr Müller" angesprochen werde (passiert aber auch in schriftform).
Wenn eine E-Mail-Adresse hinterlegt ist, dann kann man die gern verwenden. Man muss dann allerdings auch regelmäßig in sein E-Mail Postfach gucken, denn dahin wird i.d.R. auch geantwortet.
Wenn die aber per Post verschickt werden, dann bitte nicht jedes Blatt in eine extra Hülle packen. Macht nämlich viel Arbeit, die z.B. zum kopieren da wieder raus zu fummeln! :)
Nein, sie sind nicht verpflichtet einen Grund zu nennen. Wenn du anrufst, kannst du theoretisch Glück haben, dass du eine Auskunft bekommst. Allerdings nur, wenn du auch einen kompetenten Mitarbeiter am Telefon hast.
In der Regel werden solche Sachen ja wegen bereits bestehender Kredite, Schufa-Einträge etc. abgelehnt. Man muss berechnen, dass eine Person eine Summe X in der Regel zum Leben benötigt, wenn dein Verdienst, den du ja wahrscheinlich angeben musstest so gering ist, dass die Frage im Raum steht, ob du dir die Raten leisten kannst, wird die Finanzierung ebenso abgelehnt. Kann also viele Gründe haben, aber fakt ist, dass man leider mit der Entscheidung leben muss und nicht zwangsläufig einen Grund bekommt.
Viel Glück weiterhin
Ich hatte in der Kündigung um Bestätigung gebeten. Ebenso darum mir mitzuteilen, wann der Vertrag nun endet.
Naja zum Thema "gefällt mir nicht": Zum einen hatte ich mir sicherlich mehr vom Studio versprochen. Zum anderen hatte ein echt guter stadtbekannter Trainer Kurse gegeben, wegen denen ich mich dort angemeldet hatte. Er hatte mich aus diese Grund auch dort angeworben. Der Trainer wurde irgendwann rausgeschmissen und die Vertretung ist echt nicht vergleichbar, soll aber die selben Kurse geben. Die Kurse sind im vergleich echt schlecht und da ich ja aus diesem einen Grund kam, wollte ich danach weg. Leider steht es ja so nicht im Vertrag.
Könnte man nicht versuchen "damit durchzukommen", dass die nicht reagiert haben?
Selbst wenn ich da bleiben muss. Ist es doch für mich blöd, weil es mir nicht gefällt und die schaden ja auch ihrem Ruf.
zum Thema mit der Übertragungd es Vertrages auf eine andere Person. Das Studio ist nicht in meinem Wohnort, sondern auf dem Hiemweg von der Arbeit (auswärts). Daher kenne ich auch keinen, der den Vertrag übernehmen würde. zumal da keiner mehr hin wollen würde.
Hallo, zu deiner Frage:
Die Untersuchung dauert wirklich nir kurz, ist aber nicht mit einem Besuch beim Augenarzt zu ersetzen.
Im Gegensatz zum Augenarzt verfügt der Betriebsarzt über spezielle Kenntnisse der individuellen Arbeitsplatz-Bedingungen und hat darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, den Arbeitsplatz zu besichtigen.
Es zeigt sich häufig bei G 37-Untersuchungen, dass die Sehschärfe der Beschäftigten im Normbereich liegt und trotzdem bei der Bildschirmarbeit Beschwerden wie z.B. Augenbrennen oder Kopfschmerzen auftreten. Diese sind dann vielfach durch ergonomische Bedingungen am Arbeitsplatz bedingt, z.B. falsche Aufstellung und Anordnung der Arbeitsmittel, mangelhafte Beleuchtung oder Blendungen. Hier hat der Betriebsarzt, im Gegensatz zum Augenarzt, die Möglichkeit dem Arbeitgeber erforderlich werdende arbeitsplatz- oder personenbezogene Maßnahmen vorzuschlagen.
Ist also im Sinne des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers, denn er sorgt sich damit um das Wohlergehen und ordentliche Arbeitsbedingungen.
Habe die Untersuchung mehrfach gemacht und es tat auch nicht weh. :)
Ich habe gerade eine Anfrage bei dieser bank laufen. Die Abwicklung lief zunächst über BonKredit eine Vermittlungsgesellschaft. Die Anfrage belief sich ursprünglch auf 1500,- €. Das Angebot wurde dann ohne weiteres auf 3000,- € erhöht, weil alles darunter liegende wohl im rahmen eines Dispos auszugleichen wäre. Wie dem auch sei, habe ich alle Unterlagen (Verträge, Abrechnungen etc.) zusammengestellt und per post Ident an die VEB geschickt (vor 2 Tagen). Gerade rief mich mein Arbeitgeber vom Nebenjob an, der mich fragte, warum sich eine Bank aus Berlin bei ihm melden würde um zu erfahren was ich denn so verdiene. Ich hätte einen Antrag gestellt und die würden gerade meine Daten prüfen(nicht ausdrücklich Krdeitantrag, aber man kann ja 1 und 1 zusammen zählen). Na schönen Dank auch - dachte ich mir so. Die Bank hätte sich ja auch an mich wenden können, damit ich die Sachen von meinem AG schriftlich bestätigen lasse, wobei Abrechnungskopien und Arbeitsverträge doch ausreichen sollten. Nicht nur, dass es meinen AG nichts angeht, wo ich was beantrage, ist es wohl nicht im Sinne des Kunden, dass Banken sich mit solchen Angelegeneheiten an Dritte wenden. Ich habe mich sogleich beschwert und bin mehr als gespannt, was nun daraus wird.
Zum Glück hat mein chef keine Auskünfte erteilt, was ja durchaus für ihn spricht. Diskret ist für mich jedenfalls entwas anderes...