So, nachgelesen :) In dem Vertrag steht nichts bezüglich der kompletten Ablöse ! Aber : Sonderzahlungen sind ohne Vorfälligkeitsentgeld bis zu einem gewissen Betrag jährlich möglich. Das heißt doch eigentlich** mit** Vorfälligkeitsentgeld wäre es möglich gewesen, da nicht ausgeschlossen ?
Es kann aber auch beiderseits gekündigt werden , was dann natürlich zur Folge hätte, das es gezahlt werden muss ( hätte dann ja eigentlich auch zum Ziel geführt ) Ich glaube, wir waren einfach nur doof, das wir uns das alles nicht durchgelesen haben.........