Wie bereits gesagt, ein Recht Asyl zu beantragen hat jeder. Nur ist die Chance auf zumindest auf politisches Asyl, die Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutz gegen Null. Ich sehe da höchstens was in Richtung Abschiebeverbote nach 60 (5-7) AufenthG. Der "eleganteste" Weg wäre wohl ein Arbeitsvisum. Wobei das eine gewisse berufliche Qualifizierung voraussetzt.
Prinzipiell ist es möglich. Man muss das aber schon abwegen. Soll heißen, wenn die Eltern hier sind, wird kein Kind ohne die Eltern abgeschoben.
Angenommen der Jugendliche ist ein UmA (unbegleiteter Minderjähriger), muss gewährleistet sein, dass es Erziehungsberechtigte im Herkunftsland gibt.
In der Praxis habe ich es persönlich jedoch noch nicht erlebt, dass ein Minderjähriger abgeschoben wurde. Ich kann aber nicht für ganz Deutschland sprechen.
Das hängt von zwei Dingen ab. Wenn sie noch keine vier Jahre in Deutschland ist, muss die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zustimmen. Die Bundesagentur teilt auch gleichzeitig mit, wie lange dem zugestimmt wird. Das Ergebnis teilt einem dann die Ausländerbehörde mit. Es kann also sein, dass man immer nur eine Erlaubnis für ein Jahr bekommt und dann Lohn und Gehaltsnachweise für die Verlängerung einreichen muss.
Die Firma wiederum kann den Vertrag so lange ausstellen, wie sie meinen. Sprich, auch wenn man einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat, kann es sein, dass die Ausländerbehörde regelmäßig zustimmen muss.
Grüße
Die Frage kann man nicht so einfach beantworten. Abgeschoben wird man definitiv nicht, wenn Asylgründe, der Flüchtlingsstatus, subsidiärer Schutzstatus oder Abschiebeverbote festgestellt werden. Dies stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fest. Alles weitere müsste man differenzierter und in Anbetracht der Umstände betrachten.
Aktualisierung der Lage 😐 Auf die Aufforderung zur Benennung der Gründe schrieb man ihr, dass man sich vertan habe und es eine ordentliche Kündigung zum 31.05. sei.
Kann man das so machen? Also die vorliegende Kündigung als Versehen zu erklären und einfach eine neue ausstellen?
Es handelt sich um einen Daiwoo Kalle mit Schaltgetriebe. Servolenkung hat er nicht. Hatte ich vergessen zu erwähnen. Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Im Media Markt sagte man mir vorhin, obwohl ich keine Reparatur seitens asus mehr wollte, hätte man es trotzdem zur defekt-feststellung einschicken müssen.MM beruft sich weiterhin auf asus,trotz abgelaufener Garantie, wegen einer Gutschrift. Eine Gewährleistungsanspruch sei nicht möglich, weil das tablet zweimal ein Mainboard defekt aufwies und einmal das Display. Da aber bei der Display - Geschichte das Datenkabel kaputt war und es angeblich mein verschulden sei, wies der Mitarbeiter die Gewährleistung zurück. Schließlich sei das Kabel am kauftag intakt gewesen. Inwieweit das zu dem defekten Display führen sollte, erschließt sich mir nicht 😔
Danke für die ganzen Hinweise.Ich wollte nur noch mal Rückmeldung geben,für die,die es interessiert. Also wir sind gestern mittag direkt zum Tüv gefahren und meine Befürchtungen haben sich bestätigt. Mängel lt atu (beide Reifen vorne,Bremsen vorne rechts und hinten links,koppelstange ausgeschlagen, Keilriemen). Beim tüv wurde eine verrostete bremsleitung und Rost an der ölwanne bemängelt. Ein kurzes Telefonat mit dem atu Service und der Termin wurde ohne Probleme abgesagt. Fazit: Wieder etwas dazugelernt.
Vielen Dank für die Antworten. Ich denke, das wird meinem Bekannten weiterhelfen!