Ihr müsst wahrscheinlich keine GbR gründen, hierzu reicht möglicherweise eine private, also schriftliche Vereinbarung die alles detailliert regelt. Es könnte aber sein, dass wenn du mit dem Geld des Anderen "handelst" gegen das Geldwäschegesetz verstösst. Das kann dir bestimmt ein Anwalt und ein Steuerberater genau aufdröseln.

Ohne zweifelsfreie Informationen würde ich nichts tun, das kann böse Folgen haben. Und der sogenannte Gewinn wird ja über die Abgeltungssteuer http://www.agent-in.de/finanzlexikoneintrag/abgeltungsteuer geregelt. Hinzu kommt die Abgabe: Soli und ggf. die Kirchensteuer (sofern pflichtig). Die Kosten (Agio) müssen natürlich auch vom Gewinn abgezogen werden. Der Rest ist euer Gewinn.

Viel Erfolg! :-)

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Falls ihr beide in der selben Privathaftpflichtersicherung versichert seid, kann dein freund keinen Anspruch geltend machen - also ist dann leider dumm gelaufen. :( Weiterhin ist eine entscheidende Frage: "Wie alt ist das Handy?" Eine private Haftpflichtversicherung ist nämlich eine Zeitwertversicherung, so dass dein Freund eventuell einen deutlich geringeren Wert als die tatsächlichen Anschaffungskosten ersetzt bekommt. Hier steht´s genauer beschrieben: http://www.agent-in.de/tipps-private-haftpflichtversicherung/zeitwert

Wenn du eine eigene Haftpflichtversicherung hast, melde es umgehend, lass dir die Anschaffungsrechnung des Handys von deinem Freund geben und gib das ebenfalls der Versicherung. Eventuell musst du das Handy zur Versicherung schicken.

Viel Erfolg!

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Also Treppen sollen wohl nicht herangezogen werden. Hab hier weitere Infos zur Wohnflächenberechnung in der Gebäudeversicherung http://www.agent-in.de/tipps-gebaeudeversicherung/wohnflaechenberechnung-in-der-gebaeudeversicherung

Ansonsten ist es wohl genauso wie bei einer "normalen" Wohnung.

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Wenn der Baum auf deinem Grundstück steht - also dein Eigentum ist - übernimmt das die Gebäudeversicherung, steht hier zumindest so: http://www.agent-in.de/tipps-gebaeudeversicherung/gebaeudeversicherung-baum-stuerzt-auf-haus

Wenn der baum deinem Nachbarn gehört müsste es wohl dessen Grundstücshaftpflichtversicherung tragen.

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Die aktuelle Staffelung reicht nach meiner Sicht grundlegend aus. Jedoch ist - weitblickend betrachtet - der Tipp von "allianzer" gar nicht unklug. Vielleicht eine interessante Anregung für euch. Jedoch bin ich der Meinung, dass man eine priv. Unfallversicherung frühestens benötigt, wenn ein Kind laufen kann (ist natürlich Ansichtssache). Prinzipiell ist es aber sicherlich die richtige Entscheidung, kostet ja meist nur ein paar Euro pro Monat. Zu dem Thema hab ich noch was im Netz gefunden: http://www.agent-in.de/tipps-private-unfallversicherung/progression-in-unfalltarifen

Bleibt gesund! :-)

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Wer weiss ... kann schon sein - guck auf jeden Fall nicht solche Filme http://www.youtube.com/watch?v=-CX2qGaJSF8&feature=related - das verstärkt eventuell den Glauben.

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Kleinkind kippt Getränk um, Handy defekt, wer zahlt?!

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage zum Thema Haftpflicht. Gestern war ich mit den kleinen Töchtern (3 & 9 Jahre) auf dem Weihnachtsmarkt. Also uns kalt wurde wollten wir uns mit einem Kinderpunsch wärmen. Vor der Glühweinbude befanden sich drei ca. 2 m lange und 60 cm breite Stehtische aus Holz. Da die Kleine (3 Jahre) auch was sehen wollte, wollte sie unbedingt auf dem Tisch platz nehmen. Da kaum Leute mit uns am Tisch waren habe ich sie drauf gesetzt. Meinen Glühwein habe ich hinter sie gestellt, damit ich ihr den Kinderpunsch reichen konnte. Plötzlich wollte sie wild was erzählen, fuchtelte mit den Armen umher und ich konnte gar nicht dagegen gucken, da lag mein Becher auf dem Boden. Leider ist der Glühwein nicht auf dem Boden gelandet sondern an meiner Jacke und in meiner Handtasche. Sofort habe ich alles ausgeräumt und mit Taschentüchern getrocknet. Später, wieder zu Hause, haben mein Lebensgefährte und ich festgestellt, dass mein Handy (android) „spinnt“. Der Powerknopf funktioniert nicht mehr, ständig zeigt es an, dass ich ein Headset angeschlossen habe, Touchscreen funktioniert nicht mehr einwandfrei und zwischendurch fängt das Handy an zu vibrieren und hört erst auf, wenn ich das Akku aus dem Handy nehme. Gleich heute habe ich mit meiner Freundin über das Thema gesprochen. Ihrer Meinung nach bin selbst schuld.

Nun meine Frage: Muss ich selber für diesen Schaden aufkommen oder die Haftpflichtversicherung des Kindes??? Gibt es da vllt. Rechtssprechungen oder so??

Vielen dank für eure Hilfe!!!

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Keine Chance etwas von einer Privathaftpflichtversicherung zu bekommen, da es deine eigene Schuld war - so sehen es zumindest Juristen. Im übrigen ist das Kind in dem Alter nicht deliktsfähig. Weiterhin hattest du die Aufsicht über das Kind und nicht die tatsächlichen Eltern (waren ja nicht dabei), so dass selbst wenn es versichert wäre, keine Vers. die Haftung übernehmen würde. Versichern kann man Kinder in vielen Vers.-Tarifen über "Schäden durch nicht deliktfähige Kinder". Meist nur bis zu 5.000 € Schadensumme mitversichert.

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Es gibt verschiedene Versicherungsvarianten, z.B. eine Grundunfähigkeitsversicherung, eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder eben die sogenannte Dread-Disease-Versicherung. Letztendlich wollen alle den aktuellen Gesundheitszustand checken. Vielleicht hilft ja diese Info http://www.agent-in.de/versicherungslexikoneintrag/grundfaehigkeitsversicherung

Der Tipp mit der Vorabanfrage bei verschiedenen Versicherern über einen Makler ist bestimmt eine recht pfiffige Idee. Natürlich ohne deinen Namen anzugeben, sondern allgemein nachgefragt.

Die Allianz Vers. bietet eine Körperschutzpolice an, vielleicht ist die ja interessant.

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Der Jahresumsatz einer einzelnen Filiale hängt vom tatsächlichen Ertrag ab, also welche Provisonen aus dem verschiedenen Geschäftssegmenten verdient werden. Da gibt es wohl eher keinen allg. Durchschnitt, weil das aus etlichen Positionen addiert wird und zusätzlich von Bank zu Bank abweicht.

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Das ist ein recht komplexes Thema und es gibt wohl verschiedene Herangehensweisen - hier steht alles gut verständlich erklärt: http://www.agent-in.de/tipps-kfz-haftpflichtversicherung/wann-wird-man-gestuft

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Es soll wohl so ein, dass der menschliche Körper prinzipiell nicht für Milch geschaffen ist und es somit den Körper belastet die Milch zu verwerten. Wie sich das aber genau auswirkt oder auswirken kann weiß ich leider auch nicht.

Ist aber ein gute bzw. interessante Frage!

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Hab gehört, dass es wohl so´n ekelhaft schmeckendes Zeug gibt, dass mann sich draufpinseln kann, könnte ja helfen.

Versuch doch einfach mit einem Finger anzufangen bzw. dort aufzuhören und dann machst du kontinuierlich weiter - also Finger für Finger - dauert sicherlich lange bis alles wieder gut aussieht - je nachdem wie krass es bei dir ist. Sobald du die ersten Erfolge hast, sollte der Rest von ganz allein klappen.

Oder geh mal zum Arzt und lass dir was zur Entspannung verschreiben, aus irgend einem Grund wirst du das ja machen, vielleicht hat eine Arzt eine gute Therapie anzubieten oder gute Tipps aus Erfahrung mit anderen Patienten, die dir helfen.

Lass dich von einem Vertrauten (echter Freund oder Familie) z.B. alle 14 Tage kontrollieren, ob du deine Teilziele geschafft hast. Der Spass am Erfolg sollte dann von ganz allein kommen. Fang mit dem kleinen Finger an und so weiter ...

Viel Erfolg!!!

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Da das Thema recht komplex ist, würde ich auch zu einem Makler gehen und mich beraten lassen. Ggf. macht es auch Sinn einen spezialisierten Anwalt aufzusuchen und zu fragen wo die höchsten Risiken bestehen, so dass du ein besseres Verständnis für die ganze Thematik bekommst.

Klar kostet es Geld, aber bringt auch einen Nutzen und macht dich souveräner im Umgang mit dieser komplexen Materie. Hier stehen ein paar nützliche Infos zu dem Thema: http://www.agent-in.de/versicherungslexikoneintrag/internethaftpflichtversicherung

Viel Erfolg!

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Mit Verlaub, besonders klug verhalten hast du dich nicht. Wenn der Versicherer den Kostenvoranschlag akzeptiert und die Freigabe zur Reparatur erteilt, kannst du auch den Schaden reparieren lassen (Reparatur inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.) - keine Reparatur = keine MwSt-Zahlung.

Wenn der Versicherer 6 Wochen bis zur Zahlung Zeit hat, steht es ihm doch zu diese Zeit zu "nutzen". Wo liegt jetzt das Problem?

Wer was will sollte sich kooperativ & konstruktiv verhalten, dann gibt´s sicherlich auch die gewünschten Fortschritte. Wer dem Sachbearbeiter "blöd kommt" kann wohl eher keine unterstützende Antwort erwarten, oder?

Ich drück die Daumen, wird schon! :)

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