Der Vertrag ist nicht zwingend UNWIRKSAM - er ist schwebend wirksam, d.h. die Eltern des Kindes könnten dem Vertrag anfechten und erst dann wäre er unwirksam.
Ich würde mir darüber aber keine weiteren Sorgen machen. Falls es dazu kommt, dass die Eltern den Vertrag anfechten würdest du auch das verkaufte Auto zurück bekommen.