Der Hinterbliebene kann mit dem iphone und der Rechnung zum Apple shop gehen. Ggf. Noch die Sterbeurkunde mitnehmen

...zur Antwort

Zu den Preisen kann man nur was sagen, wenn du auch den Speicher nennst und die Gebrauchsspuren.

ich empfehle KEINEN Tausch. Verkaufe dein Handy und kaufe das Wunschhandy. Beim Tausch guckt immer einer in die Röhre.

...zur Antwort

vertippt

...zur Antwort

Melde dich beim Verkäufer und teile ihm mit, dass du erst am Tag x bezahlst. Formuliere es freundlich. Die meisten lassen sich darauf ein und schicken dann keine Zahlungserinnerung/Mahnung.

...zur Antwort

Versuche es mit der 70d (gebraucht). Da bleibt sogar noch Geld für Objektive übrig.

...zur Antwort

nein. damit kann er nichts anfangen.

...zur Antwort

Blende 1,8 = nur ein kleiner Teil ist scharf. Das hast DU so ABSICHTLICH eingestellt.

Mach mal die Probe:

Fotografiere von ein und demselben Standort das selbe Motiv. Einmal mit Blende 1,8 und einmal mit Blende 22. (Das Motiv sollte dabei etwa 4 Meter von Dir entfernt sein. Der Hintergrund sollte nochmals deutlich weiter weg sein.)

...zur Antwort

In Deutschland ist der Handel mit Fakes verboten.

Wenn die original Hersteller Ihre eigenen Marken "fälschen", dann ist es doch ein Original und kein Fake. Wie um alles in der Welt mache ich eine Fälschung von meinen eigenen Sachen?

Mal angenommen, ich bin Maler und male mein eigenes Bild ab. Dann sind doch beide original "miezepussi".

...zur Antwort

Versende ausschließlich SENDUNGSVERFOLGT. Am preiswertesten ist das bei Hermes.

Versendest du als Warensendung, sagt der Käufer nachher, es wäre nichts angekommen. Wie willst du das Gegenteil beweisen?

...zur Antwort

Teile dem Käufer die Sendungsverfolgungsnummer mit und sag ihm, er solle seine Nachbarn befragen.

...zur Antwort

Meiner Meinung trifft "sehr gut" nicht zu, sondern "gut" - wegen der Ellenbogen.

Egal, du hast es ja ausführlich beschrieben.

Sie hat kein Rückgaberecht wegen "Dreck".

Die Frage ist, wie hat sie bezahlt? Hat Sie Käuferschutz? (Paypal Waren und Dienstleistungen etc.). Falls Sie Käuferschutz hat, nimm die Jacke zurück. Ansonsten eröffnet sie einen Fall wegen "defekter Ware" oder sonst was. Dann musst du es auch zurück nehmen.

...zur Antwort

im Inserat stand "Alles was zum Einbau gehört"? Wenn ja, musst du auch alles liefern. Auch wenn es nicht fotografiert wurde. (Bitte genauen Wortlaut prüfen.)

...zur Antwort