Geh aufs ganze und klage das Geld ein. Die Gewinnbenachrichtigung hast Du ja.

Sinn dieser Ausflugsfahrt ist , Dir irgendeinen Schrott anzudrehen , welchen Du natürlich überteuert zu bezahlen hast.

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Wende Dich an Deine Eltern und an den Vertrauenslehrer. Die sollten dem eigentlich Einhalt gebieten. Zieht das nicht , nehme die Bedrohungen doch mal mit dem Handy auf , und lege es der Polizei , Deinen Eltern und den Lehrern vor.

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Überlege Dir gut was Du machst , kein seriöses Studio wird sowas machen , und wenn es irgendein Amateur macht und es gibt Komplikationen zahlst Du die Behandlung im schlimmsten Falle selber , da die Krankenkassen es aus dem Leistungskatalog gestrichen haben !!

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Also dem Unternehmen wo Du die HU machenlässt ist es egal wann Du vorbeikommst. Aber die Regel , man darf 1 - 2 Monate überziehen gibt es bei der Polizei nicht mehr. Falls sie Dich erwischen , mußt Du mit einer Verwarnung rechnen. Der/die TÜV / Dekra / GTÜ usw , usf ist es egal.

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Es reicht ja auch schon täglich spazierengehen für eine halbe Stunde. Aber eigentlich ist Sport schon wichtig und fürs abnehmen unabdingbar. Probierts mit Radfahren , walken, schwimmen und spazierengehen. Das kann eigentlich jeder. Viel Glück

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Also ein Gesetz gibt es sicherlich nicht , nur um dem lieben Frieden willen würde ich gleich in der Nacht noch zusammenkehren , oder gleich da knallen wo nicht Dein Bereich ist. Ich verzichte auf Knaller und lass nur noch Vulkane / Raketen und ähnliches hochgehen, damit hat man am wenigsten Arbeit

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Frühstücke gut und trinke mindestens 3 Liter Wasser , Tee oder Gemüsebrühe am Tag. Mittags gedünstetes Gemüse evtl mit Putenfleisch , für zwischendurch nur rohes Gemüse oder Obst. Abends Sport machen (joggen) und danach nur noch trinken und früh schlafen gehen.

Der Sport reduziert da abendliche Hungergefühl.

Viel Erfolg !

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Moin , also in der Regel ist es doch so , daß man nach wählen der Notrufnummer zuerst die Rettungsassistenten ins Haus geschickt bekommt. Die oder die Leitstelle entscheiden dann ob noch ein Notarzt dazugerufen werden muß. So ist das meines Wissens hier bei uns geregelt ( Stuttgart). Denn Notarzt direkt kann man gar nicht anrufen. Die Kosten trägt aber egal in welchem Fall die Kasse , es sei denn es war Notrufnummernmißbrauch.

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Es besteht seit 1.4. 2007 ein Anspruch auf Mutter / Vaterkindkuren. Frage zuerst bei Deiner Kasse nach den Unterlagen welche Du benötigst. Dann nimm Kontakt mit Deinem Hausarzt auf. Lass Dich nicht in die Irre führen , wie gesagt es besteht ein gesetzlicher Anspruch. Für weitere Infos schaue auch einmal hier: http://www.mutterkind-kur.de Hilfe bei Problemen mit der Kasse findest Du auch beim Müttergenesungswerk , bei der Caritas oder AWO. Wenn Du bei den Formularen Hilfe brauchst, wende Dich an eine dieser Beratungsstellen. Als Alleinerziehende hast Du die besten Möglichkeiten eine Kur zu bekommen. Viel Glück und gutes Kuren.

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