Kann der Kindesvater die Unterhaltszahlung ab 18. Geburtstag einfach einstellen?
Bisher zahlte der Kindesvater zumindest regelmäßig den Mindestunterhalt, nachdem er nach Anerkennung der Vaterschaft durch einen Unterhaltstitel dazu verpflichtet wurde. Meine Tochter ist unehelich geboren und wurde kürzlich 18 Jahre alt. Sie besucht noch bis 2010 das Gymnasium, möchte danach ein Freiwilliges soziales Jahr absolvieren und anschließend studieren. Ein zusätzliches Einkommen hat sie nicht. Ohne Vorankündigung stellte nun der Vater die Zahlung ein. Ist er dazu berechtigt, und wie muss ich reagieren? Habe ich vielleicht versäumt, irgendwo etwas neu festlegen zu lassen? Wir sind auf das Geld dringend angewiesen und geraten in Schwierigkeiten! Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar!
Kinder,
Familie,
Geld,
Recht,
Unterhalt