Eine Rückzahlung von Strom ist nicht als Einkommen zu berechnen.
Wenn du zum Beispiel in eine Wohnung ziehst und deinem Anbieter nach 3 Monaten den Stand deines Stromzählers mitteilst so wird er dir berechnen können wie viel du im Monat weiterhin verbrauchst.Daraus errechnet sich zukünftig der neue Strompreis.Mal muss man nachzahlen oder man bekommt sogar etwas zurück weil man weniger verbraucht hat im Jahr als berechnet/vermutet wurde.Den Strom zahlst du aus eigener Tasche denn Im Leistungsregelsatz der Grundsicherung nach SGB 12 sind Übernahme von Stromkosten nicht inbegriffen. Anders ist es mit Heizkosten/Nebenkostenabrechnung.Diese Kosten übernimmt das Amt bei Grundsicherung und daher dürfen sie auch Rückzahlungen an dich wieder einfordern.Du bist eh verpflichtet diese Abrechnung jährlich dort vorzuweisen wirst aber automatisch angeschrieben wenn es soweit ist.
Also keine Panik, weniger Strom verbrauchen dann hast du am Ende noch was für Dich dafür kannst du die Heizung kostenlos rund um die Uhr aufdrehen.
Strom brauch man dauerhaft aber die Heizung nur im Winter.
vielleicht ändert sich das mal, so dass man monatlichen Strombedarf hat und wer mehr nutzt muss es selbst zahlen.Aber bevor das eintrifft,was nicht anzunehmen ist muss sich auf sozialem Wege noch einiges ändern.Viel Erfolg dir