Geh soo schnell wie es geht ins KH!!

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Ehm...

Ich wette die ist über 50.... -_-

Ich würde Nachfragen ( Anwalt,Polizei )

Was zu machen ist..

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Ich verstehe Die Frage nicht?

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probier es mit deiner E-Mail adresse....

Sonnst musst du dir Google+ Ac machen.

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Such dir am schnällsten einen Anwalt !!

Und sei Ehrlich !!!

Ich glaube Dogen Handel:

Erwerb, Besitz, Anbau, Abgabe und Handel illegaler Drogen werden in Deutschland als Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BTMG §29) mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet. Bei schweren Verstößen, z.B. gewerbsmäßigem Handel, können auch bis zu 15 Jahren Haft daraus werden.

Gewerbsmäßiger Handel wird als Verbrechen mit Freiheitsentzug nicht unter 1 und bis zu 15 Jahren bestraft. Im minder schweren Fall beträgt die Mindeststrafe 3 Monate ("nicht geringe Menge-Regelung"). Weitere Informationen findest du übrigens auch unter der Überschrift Recht auf unserer Homepage.

LG

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RedDaniel ,

IchDaniel... oder soo^^

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