Das mit den Kopfschmerzen nach rohem Zwiebelgenuss entspricht der Tatsache, deren Erscheinung mich selber schon viele Jahre verfolgt, ..dennoch esse ich Zwiebel leidenschaftlich gern - frisch - als Zugabe zu Rohkost, Salaten oder Teigwaren. Internetrecherchen geben keine klare Auskunft dazu, moeglich scheint jedoch das Ausloesen einer chemischen Reaktion im Transmitterbereich (des Hirnes) oder des Loesens (Aufwirbeln) eines Schwermetalldepots beispielsweise von alten Zahnfuellungen, jedenfalls eine nicht dramatische, chemisch beeinflusste Ausloesung des Ganzen.

Der vielzitierte traenenerzeugende Effekt ist es jedenfalls nicht;

ich kann keine bestaetigte Meldung bringen, aber die Wirkung des Zwiebels damit bestaetigen;

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100erte Wände/Decken gemacht.der Vorgang ist, wie teils richtig beschrieben, immer der selbe

1. Abdecken. Folie mittels Kreppbänder (ablösbar) simpel von Kante abhängen, nun kannst Du klecksen wie Du willst.

2. Farbe. Es gibt tropfgehemmte Farben, diese sind vor allem als Klasse-1-Farben (Deckkraft) im Fachmarkt, weniger in Bauhäusern zu finden..

3. Technik. Den Farbauftrag mittels wenig getränkter Rollen (und Abstreifgitter!) vorsichtig angehen, Farbe verschlichten (verteilen) und langsam abrollen, Deine Augen werden es Dir danken.

4.  Immer etwas Wasser zur Schnellreinigung bereithalten, Arbeitsgewand anpassen bzw. 3 € .- Einweganzug über luftige Kleidung überziehen, Brille erleichtert das Arbeiten ungemein.

Nun hast Du sicher schon die ganze Wohnung ausgemalen ;)

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myHammer provoziert bewust diese beschriebenen Fälle, wie hundertfach im Internet nachzulesen ist. Von einfachen Ratschlägen abgesehen, "doch schnell einzuzahlen".. oder "bloß keine Schwierigkeiten einzuhandeln".. arbeitet vor allem eines für myHammer: die Angst der Kunden weiter Ärger bekommen zu wollen. "Rede doch mal mit myHammer".. Ja das ist gut, führt auch sehr oft zu kulanten Lösungen, aber es ist die Frage ob man dafür bitten soll was eigentlich selbstverständlich sein sollte: geübtes Recht in einem Medium, das vielen Fehlern in einem rechtsleeren Raum viel Platz einräumt; das Internet. MyHammer provoziert bewust dieses Mißverständnis wie aus hunderten und gleichlautenden Fällen im internet nachzulesen ist. Man wartet auf sich selbst generierenden, rechlichen Widerstand (Regeln), der diesem unlauteren Treiben Einhalt gebietet und auf mutige Einzelfälle, die den rechtlichen Widerruf gegenüber den Betreibern wagen. So bleibt tatsächlich nicht viel mehr als "zähneknirschend zu zahlen" übrig, denn wer will schon "Ärger" wegen 7 Euro oder 400 Euro Jahresgebühr.. Womit ein nicht unwesentliches Geschäftsmodel des Betriebes schon geschildert ist, wenn man das so ausdrücken darf

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