Frage
Antwort
Es ist harâm, das Pflichtfasten und das freiwillige Fasten zu fasten. In diesem Fall entfällt die Verpflichtung zum Fasten nicht, es ist aber nicht gültig, wenn sie fastet. Daher muss sie die Fastentage des Ramadân nachholen. Diesbezüglich besteht ein Konsens.
Bei Musik ist erlaubt aber unerwünscht