Hallo
meine Frau hat am Dienstag, 1.10.2013 einen Arbeitsvertrag unterschrieben, um bei der Anuga 2013 in Köln als Hostesse zu arbeiten.
In der Email, nach der Bewerbung, stand folgendes drin:
**> Liebe Hostessen,
wir freuen uns Euch mitteilen zu können, dass Ihr für die Anuga 2013 verbindlich >gebucht werden konntet.
Im Anhang befindet sich die Einsatzvereinbarung, die Ihr bitte bis spätestens >Donnerstag unterschrieben zurücksendet.
Andernfalls können wir Euch nicht anstellen!**
So, den Vertrag hatte sie umgehend unterschrieben und noch am selben Tag zurückgeschickt und anschließend haben wir ein Busticket nach Köln für 33€ gebucht.
Der Bus war für 4.10.2013 um 7:50 gebucht, das Arbeitsverhältnis sollte vom 5.10. bis 9.10. gelten.
Jetzt haben wir gerade eben (3.10.) um etwa 21:30 eine Email erhalten, dass ihr jetzt doch abgesagt wird, weil angeblich ursprünglich Hostessen aus dem Iran kommen sollten, die dann aber ihre Visa nicht gekriegt haben - und jetzt ganz kurzfristig doch.
Aber wir haben jetzt ein Busticket für 33€, das wir nicht brauchen, und 500€ Honorar, die wir jetzt nicht kriegen - bzw. meine Frau hat das.
Die Frage ist jetzt also, können wir auf Schadensersatz bestehen, sowohl für das Busticket, das wir ja NACH unterschriebenm Vertrag gebucht haben und das wir jetzt so kurzfristig logischerweise nicht mehr stornieren können?
Zweite Frage: Können wir auch auf Schadensersatz für die 500€ Honorar bestehen, mit denen wir ja dank Vertrag fest gerechnet haben? Sie hätte ja stattdessen nen andren Job kriegen können, sitzt aber jetzt auf dem Trockenen.
Vielen Dank für eure Antworten!