mensch .. mach dich nicht verrückt... du hast deine frage doch schon dir selbst beantwortet... es gibt immer eine erklährung.. wie gesagt.. mach dich nicht verrückt...

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lernen hat und darf keine altersbegrenzung haben.... es ist viel mehr sein ego.. sein falscher stolz, den er überwinden muss... versuch alles... überrede ihn.. überzeuge ihn... mit 22 ist nun wirklich nicht alt... na gut mit 22 würde ich auch nicht mehr in den kindergarten gehen wollen... wie dem auch sei.... er soll es machen... und dabei auch an später denken.. wenn er wirklich älter geworden ist... was dann.. ungelernt... alt... will er immer der hilfsarbeiter sein... derjenige der die arbeiten machen muss worauf andere keine lust haben.... einbißchen den ernst der lage aufmerksam machen... mach es .. überrede ihn... wenn nicht jetzt spätestens in paar jahren wird er dir danken... viel erfolg...

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Brauche dringend eure Hilfeeee! Bewerbungsanschreiben!

Ist das so in Ordnung ? kann mir jemand noch tipps geben was ich noch besser machen könnte ? Vielen dank schon mal :)))

Bewerbung um einen Ausbildungsplatz als Bürokauffrau

Sehr geehrte Frau XXX,

nach einer ausführlichen Beratung während eines Besuchs bei der örtlichen Agentur für Arbeit in Wiesental, möchte ich mich bei Ihnen als Kauffrau für Bürokommunikation in Ihrem Hause bewerben. Nachdem ich mich eingehend und ausführlich über die Tätigkeiten informiert habe, wurde mir klar, dass dieser Beruf meinen Neigungen und Eignungen entspricht. Auf einer Berufsbildungsmesse vor Ort informierte ich mich darüber hinaus in ausführlichen Gesprächen und anhand von Broschüren eingehend über dieses Berufsbild. Damit stand für mich mein Wunschberuf endgültig fest.

Einblicke in Bürotätigkeiten konnte ich während eines Praktikums als Steuerfachangestellte, bereits sammeln. Dies hielt ich für sehr interessant, daher bin ich der Meinung dass dieser Beruf das richtige für mich ist. Ich bin eine junge, offene und redegewandte Person und wurde dreisprachig erzogen. Teamfähigkeit, eine schnelle und korrekte Arbeitsweise sind für mich selbstverständlich. Darüber hinaus verfüge ich über Freundlichkeit und Loyalität. Gern bringe ich diese auch in Ihr Unternehmen ein Auf mein äußeres Erscheinungsbild sowie auf gepflegte Umgangsformen lege ich großen Wert.

Zurzeit besuche ich die Realschule in Waghäusel, die ich im Juli 2012 mit dem mittleren Bildungsabschluss beenden werde.

Gern möchte ich Sie in einem Vorstellungsgespräch persönlich von meinen Stärken überzeugen.

Für die Bearbeitung meiner Bewerbung bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

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hi, es ist zum größten teil schon alles gesagt worden.... ich würde dir nur eine kleine änderung im ersten satz vorschlagen... du hast da eine kleine wiederholung... " bei der örtlichen Agentur für Arbeit in Wiesental"... entweder bei der örtlichen argentur für arbeit.. oder bei der argentur für arbeit in wiesental... sonst recht ok.. versuch deine sätze kurz und bündig zu halten.... viel erfolg.

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Kündigung meines 400 € Jobs durch den Arbeitgeb, neue Fragen heute!

Guten Abend an alle,

heute habe ich n och einmal eine Frage zu meinem Thema, dieses hatte ich in den letzten Tagen hier schon eingestellt und schon viele Antworten bekommen, heute hat sich etwas Neues ergeben und deswegen stelle ich mal den Brief meines AG ein, den ich heute auf meinen Brief von letztete Woche bekommen habe. Es ging im wesentichen um die Arbeitszeiten meines Jobs. :TEXT:

S. g. Frau .-..., ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 16.10.11. Das Arbeitsverhältnis wurde gekündigt zu 15.11.2011. Im Rahmen der arbeitsvertraglichen Verpflichtung sind Sie verpflichet, den Monatsabschluss rechtzeitig zu erstellen. Ich habe Sie für die Buchhaltung und insb. der Erstellung der Monatsabschlüsse angestellt, selstredend muß dieser während der vereinbarten Arbeitszeiten erstellt werden und genauso selbstredend zum Schluß des jeweiligen Monats, d. h. bis zum 31.0.2011. Ich selbst bin auf die rechtzeitige Erstellung angewiesen,damit die Zahlen fristgemäß dem STB mitgeteilt werden und die Fristen beim FA usw. eingehalten werden. Wenn Sie zur rechtzeitigen Fertigstellung nicht in der Lage sind, dann stellt dies die Nichtleistung der Arbeitspflicht dar. In diesem Falle entfällt dann auch die Vergütungspflicht des AG. Die Sache ist daher ganz einfach: Sie erstellen den Monatsabschluss rechtzeitig zum 31.10.21011 und ich zahle die geschuldete Vergütung aus. Sie darf Sie jetzt schon darauf hinweisen, daß ich für den Fall der nicht rechtzeitigen Erstellung des Monatsabschlusses sämtliche Kosten und Schadenspositionen , die mir hierdurch entstehen sollten, von Ihnen verlangen werde. Des weiteren habe ich die Kosten des SAP Lehgangs vorfinanziert, diese belaufen sich auf ca. 400 €. Durch Ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnisses ist Ihre Fortbildung für mich nutzlos geworden, sodaß Sie die Kosten übernhemen müssen. Dem genauen Betrag werde ich Ihnen unter Beifügung der entsprechenden Unterlagen mitteilen. Bzgl. des Urlaubes gehe ich davon aus, daß Ihnen acht Urluabstage zustehen dürften. Bei Iher Berechnung haben Sie nicht berücksichtigt, daß Samstag auch ein Werktag ist (24/6x"). Einen Urlaubstag haben Sie bereits in Anspruch genommen, so daß noch 7 Tage verbleiben dürften. Der Urlaub kann erst nach Erstellung des Monatsabschlusses genehmigt werden. Ende des Textes. Meine Frage: Kann er die Kosten der Fortbildung wirklich zuückverlangen? Es gibt darüber keine Vereinbarung. Er hatte mir diese seinerzeit einfach so bezahlt und nie gesagt, daß ich das Geld zurückbezahlen wenn, wenn ich aus der Fa. aussteige. Zum anderen das Thema des Monatsabschlusses: Meine bisherigen Arbeitszeiten waren Mittw. und Freitagnachmittag jeweils 4- 5 Stunden, da ich nur diese Zeit neben meinem Hauptjob habe und dies wurde auch seit April d. J. so gehandhabt. Ich würde mich sehr über Antwort freuen, sehe es zum Teil als Schikane, da der Ag mein Expartner ist, der mich jetzt so schnell raushaben will.

Ich bedanke mich schon mal im voraus für eure Hilfe . Eure Lisa

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liebe lisa... dein schlitzohriger arbeitgeber versucht dich nur einzuschüchtern.... lass dich nicht darauf ein... er kann und darf, sofern keine schriftliche vereinbarung zwischen euch besteht, weder die kosten zurückverlangen, noch irgendwas voraussetzen .... du bist verpflichtet deine zeit, bis ans ende deiner kündigunsfrist abzusetzen... und wenn du dich damit nicht auseinander setzen möchtest such dir rechtlichen rat und spätestens dann wird er einsichtig... denn ohne frage es ist eine masche der einschüchterung .... sei mutig.. lass dich nicht einschüchtern... viel erfolg....

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