ich habe für dich recherchiert:
Ja, in der Schweiz ist die Verwendung von Mehlwurmmehl in Lebensmitteln grundsätzlich erlaubt – und zwar schon seit dem 1. Mai 2017. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat damals entschieden, dass Mehlwürmer (Tenebrio molitor im Larvenstadium), Hausgrillen (Acheta domesticus) und Wanderheuschrecken (Locusta migratoria) als Lebensmittel zugelassen sind. Diese dürfen in verschiedenen Formen wie gefroren, getrocknet oder pulverisiert verarbeitet und verkauft werden .
Seit dem 10. Februar 2025 ist es zudem in der EU erlaubt, UV-behandeltes Mehlwurmmehl in Lebensmitteln wie Brot, Pasta oder Snacks zu verwenden. Diese Zulassung gilt auch in der Schweiz, da sie automatisch übernommen wurde. Allerdings ist der Zusatz von Mehlwurmmehl nicht verpflichtend, und viele Schweizer Einzelhändler wie Migros und Coop haben bisher keine entsprechenden Produkte eingeführt .
Wenn du also in der Schweiz ein Lebensmittel mit Mehlwurmmehl kaufen möchtest, solltest du auf die Zutatenliste achten. Dort muss der Zusatz als „UV-behandeltes Larvenpulver von Tenebrio molitor (Mehlwurm)“ deklariert sein. Außerdem ist ein Allergikerhinweis erforderlich, da der Verzehr von Insekten bei Personen mit Allergien auf Hausstaubmilben oder Krebstiere zu Reaktionen führen kann .
Zusammengefasst: Ja, Mehlwurmmehl ist in der Schweiz erlaubt und darf in verschiedenen Lebensmitteln enthalten sein. Die Kennzeichnungspflicht sorgt dafür, dass du als Konsument:in informiert bist.