Hallo,

seit Jahren wird überall in den Medien vor der Lebensversicherung als Altersvorsorge gewarnt. Viele der Gesellschaften laufen Gefahr, durch die steigenden Zinsen in finanzielle Schieflage zu geraten, was bedeutet, dass dein Geld, bzw. das deiner Eltern in echter Gefahr ist. Zur Absicherung im Alter sind andere Anlageformen weitaus besser geeignet.

Je nachdem, aus welchem Jahr deine Versicherung stammt, wäre evtl. eine professionelle Rückabwicklung möglich. Dabei können bis zum 1,5 - 2-fachen des Rückkaufswertes erstattet werden. Informiere dich gerne unverbindlich:
www.meinevertragshilfe.de
Solltest du Unterstützung benötigen, melde dich gerne unter meine-vertragshilfe@gmx.de
VG

Manuela

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Bitte auch unbedingt die Möglichkeit der Rückabwicklung prüfen und keinesfalls kündigen!! Dabei gibt es das 1,5- bis 2-fache des Rückkaufswerts zurück!

https://vertragshilfe24.de/vertragspruefung-g-lebensversicherung/?rk=db2089324b63449888c015023e516e0d

Viel Erfolg

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Bitte auch unbedingt die Möglichkeit der Rückabwicklung prüfen!! Dabei gibt es das 1,5- bis 2-fache des Rückkaufswerts zurück!

https://vertragshilfe24.de/vertragspruefung-g-lebensversicherung/?rk=db2089324b63449888c015023e516e0d

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Bitte auch unbedingt die Möglichkeit der Rückabwicklung prüfen und keinesfalls kündigen!! Dabei gibt es das 1,5- bis 2-fache des Rückkaufswerts zurück!

https://vertragshilfe24.de/vertragspruefung-g-lebensversicherung/?rk=db2089324b63449888c015023e516e0d

Viel Erfolg

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Bitte auch die Möglichkeit der Rückabwicklung prüfen. Dabei gibt es das 1,5- bis 2-fache des Rückkaufswerts zurück!

https://vertragshilfe24.de/vertragspruefung-g-lebensversicherung/?rk=db2089324b63449888c015023e516e0d

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Eine Lebensversicherung kann man rückabwickeln, sofern sie in den Jahren 1982 bis 2014 abgeschlossen wurde. Beinahe alle diese Verträge sind aufgrund eines BGH Urteils unwirksam, das heißt, der Versicherungsnehmer muss so gestellt werden, als wenn er die Versicherung nie abgeschlossen hätte.

Dabei bekommt der Versicherungsnehmer i.d.R. das 1,5- bis 2-ganze des Rückkaufswerts auf sein Konto erstattet. Steuern werden darauf nicht fällig, im Gegenteil: es gibt bei dieser Lösung sogar einen Steuervorteil.

Allerdings würde ich mich ausschließlich an Experten wenden. Ich habe das selbst getan und das Ergebnis hat mich total überzeugt.

Hier kannst du kostenlos prüfen lassen, ob in deinem Fall eine Rückabwicklung möglich ist:

https://vertragshilfe24.de/vertragspruefung-g-lebensversicherung/?rk=db2089324b63449888c015023e516e0d

Viel Erfolg

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Natürlich kann man eine Lebensversicherung rückabwickeln, sofern sie in den Jahren 1982 bis 2014 abgeschlossen wurde. Beinahe alle diese Verträge sind aufgrund eines BGH Urteils unwirksam, das heißt, der Versicherungsnehmer muss so gestellt werden, als wenn er die Versicherung nie abgeschlossen hätte.

Dabei bekommt der Versicherungsnehmer i.d.R. das 1,5- bis 2-ganze des Rückkaufswerts auf sein Konto erstattet.

Allerdings würde ich mich ausschließlich an Experten wenden. Ich habe das selbst getan und das Ergebnis hat mich total überzeugt.

Hier kannst du kostenlos prüfen lassen, ob in deinem Fall eine Rückabwicklung möglich ist:

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Viel Erfolg

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Hallo, ich hoffe, du hast die Versicherung (noch) nicht gekündigt?

Sofern sie in den Jahren 1982 bis 2014 abgeschlossen wurde, kannst du sie rückabwickeln, weil sie gegen ein BGH Urteil verstößt. Aufgrund dieses Urteils sind beinahe alle Verträge ungültig.

Bitte kostenlos prüfen lassen, ob das bei dir der Fall ist: https://vertragshilfe24.de/vertragspruefung-g-riester-rente/?rk=db2089324b63449888c015023e516e0d

In diesem Fall gibt's das 1,5- bis 2-fache vom Rückkaufswert zurück und du hast genügend Kapital, um deine Altersvorsorge mit rentablen Anlagen zu sichern.

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Hallo, ich hoffe, du hast die Versicherung noch nicht gekündigt?

Sofern sie in den Jahren 1982 bis 2014 abgeschlossen wurde, kannst du sie rückabwickeln, weil sie gegen ein BGH Urteil verstößt. Bitte kostenlos prüfen lassen...https://vertragshilfe24.de/vertragspruefung-g-riester-rente/?rk=db2089324b63449888c015023e516e0d

In diesem Fall gibt's das 1,5- bis 2-fache vom Rückkaufswert zurück!

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