Erstaunlich wieviel "Antworten" hier sind die nicht recherchiert wurden, unwahr sind und nur verwirren:
"Umlaufmünzen":
(Siehe Webseite und Link auch unten)
"Gedenkmünzen" (Darunter auch 10 Eur, 100Eur, etc)
http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Kerngeschaeftsfelder/Bargeld/euro_gedenkmuenzen.html
So und hier das wesentliche für die Gendenkmünzen, (also auch die 10EUR Münze):
(auch von dem LInk oben:
Zitat Webseite Bundesbank:
"Seit Einführung des Euros werden jährlich mehrere deutsche Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro herausgegeben, die nur in Deutschland gesetzliches Zahlungsmittel sind. "
Also im Prinzip:
Hat man eine Leistung in Anspruch genommen und wurde vorher nicht ausdrücklich verwiesen KEINE 10 EUR Münzen anzunehmen (Zum Beispiel Restaurant) muss der Händler die Münze aktzeptieren da sie ja Gesetzliches Zahlungsmittel ist.
Möchte man eine Leistung in Anspruch nehmen und muss dafür im voraus Zahlen, kann der Händler die Münze zwar verweigern (aber eigentlich verweigert er nicht die Münze, sondern die Transaktion!), aber da ist ja hauptsächlich sein eigener Schaden.