Hallo,
hier kann man eine Trinkwasseruntersuchung beauftragen. 
http://www.trinkwasser.ifmu.de/

Es ist sowohl eine Eigenprobenahme sowie eine anerkannte Probenahme durch geschulten Probenehmer möglich.

Die Eigenprobenahme dient nur zur eigenen Kontrolle und ist rechtlich nicht verwendbar.

Kleiner Tipp:
Grundsätzlich immer das Wasser so lange laufen lassen, bis es wirklich kalt aus der Leitung kommt. D.h. den ersten Schluck (die ersten Liter, nach ca. 30 sek) immer verwerfen, bevor man das Wasser trinkt. Nur so kann man sicherstellen, dass man auch wirklich "frisches" Leitungswasser trinkt.

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Hallo,
das Problem hierbei war die Probenahme. Es handelt sich um eine Zufalls-Stichprobe. Man kann also gar nicht sagen, woher die erhöhte Blei-Konzentration kommt.

Ich würde (in jedem Fall einer Schwermetalluntersuchung) eine sog. Stagnationsbeprobung empfehlen:
siehe 
http://www.ifmu.de/trinkwasser/probenahme/schwermetalle-stagnationsbeprobung/

Nur so kann man herausfinden, woher die "Belastung" kommen kann. 

Weiterhin würde ich in jedem Fall das Kaltwasser zum Trinken u.a. immer so lange laufen lassen, bis es wirklich kühl--> kalt aus der Leitung kommt. So kann sichergestellt werden, dass es direktes frisches Wasser von dem Versorger ist.

LG

PS: hier gibt es auch gute Infos zur Trinkwasserhygiene im eigenen Haushalt:

http://www.ifmu.de/trinkwasser/beratung/verbraucher-mieter/

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Tatsächlich eine gute Frage ! Konkret wäre das wohl mit einem Anwalt im Einzelfall zu klären, denn:

1.) Wie hoch ist die "Belastung" ? d.h. Ist mit weiteren Kosten für Gefährdungsanalyse sowie Sanierungskosten zu rechnen ?

2.) Bei dem Verkauf müssen ja alle Protokolle (ETV, Betriebskosten, etc.) und somit auch die Analysenergebnisse übergeben werden. Da wären ja dann auch die "Belastungen" ersichtlich.

Schlimmstenfalls wäre der Kaufvertrag wegen (arglistigen!?) Verschweigens eines Mangels nichtig und der Kauf könnte Rückabgewickelt werden.

LG

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Hier gibts auch noch gute Infos zur Auswahl der Probenahmestellen von Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen:

http://legionellen.ifmu.de/info/auswahl-geeigneter-probenahmestellen/

inkl. Schaubild

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komisch aber es funktioniert:

Klick rechts bei Profil-Auswahl und "Link öffnen" so einfach.. !

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Meines Wissens nach ist die reine Untersuchung (nicht die Installation der Probenahmeventile) auch umlagefähig. Aber: Warum wurden denn alle (!?) Waschbecken beprobt? Bei einem 3-Familienhaus würde ich nicht mit mehr als 3 Steigsträngen rechnen, d.h. das wären dann ca. 5 Proben bei ca. 80 € je Probe = 400 € für das gesamte Haus ! 

siehe Probenahmeschaubild:

http://legionellen.ifmu.de/infos/probenahme.php#skizze

Wenn allerdings Legionellen gefunden wurden, müssen mehr Stellen beprobt werden, bzw. sogar eine Gefährdungsanalyse (Gutachten) erstellt werden. Alles abhängig von den Steigsträngen und den Anzahl der Proben. Ich würde mir das Ergebnis detailliert zeigen lassen. Inwieweit weiterführende Untersuchungen bzw. Gefährdungsanalyse umlagefähig sind, kann ich nicht beurteilen. Hier ist noch eine Checkliste für das Vorgehen bei Legionellenkontaminationen:

legionellen.ifmu.de/infos/kontamination.php

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Legionellen kommen überall in der Natur vor. Ab gewissen Konzentratotionen sind sie für den Menschen gefährlich. http://legionellen.ifmu.de/infos/legionellen.php

Bei Fragen, was sie in DEINEM Körper anstellen, solltest Du mit DEINEM Arzt sprechen, da das sehr individuell ist. Ebenso wie Du sie wieder "los bekommst" wenn Du z.B. eine Legionellose hast.

Hast Du Legionellen in Deinem System ? Wenn ja, wie hoch ?

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Man braucht im Vorlauf und Rücklauf am Boiler sog. Probenahmeventile, die man z.B.mit einer Lötlampe abflammen kann. Diese kosten je nach Hersteller ca. 40 - 150 € zzgl. die individuellen Einbaukosten der Sanitärfirma. Man muss diese Probenahmeventile vor der Wasserentnahme abflammen um somit die anhaftenden Verunreinigungen nicht in der Probe zu haben.

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Hallo, auch in Rheinland-Pfalz gibt es keine Ausnahmen für die regelmäßige Legionellenuntersuchung von Großanlagen. Das Gesetz gilt bundesweit ! Mehr Info über Kriterien einer Großanlage und Untersuchungspflichten finden Sie hier: http://legionellen.ifmu.de/eigentuemerpflicht.php

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Wasser sparen sollte man gar nicht. Man sollte es nicht verschwenden !!! Hier sind ein paar gute Ansätze in den Kommentaren dabei. Eins sollte man allerdings immer im Hinterkopf haben:

Die Wasserversorger müssen ihre Leitungen mit Millionen Litern von Trinkwasser spülen und reinigen, weil durch die "Wassersparer" die zu groß dimensionierten Leitungen "austrocknen". Es wurde mit einem wesentlich größeren Wasserverbrauch gerechnet ! Wir in Deutschland sind in der glücklichen Lage genug Wasser zu haben. Leider können wir das Wasser nicht nach Afrika transportieren um es dort den Wasserbedürftigen zur Verfügung zu stellen. Darum meine Devise: Wasser verbrauchen aber nicht verschwenden !!

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mit mehr als 10.000 KBE / 100 ml spricht man von einer extrem hohen Legionellen-Kontamination.

Es sind unverzüglich weitere Maßnahmen einzuleiten. mehr Infos gibt es z.B. hier und eine Checkliste (in erster Linie für den Betreiber, also Vermieter/Hausverwalter) http://legionellen.ifmu.de/infos/kontamination/extrem-hoch/checkliste.php

und bzgl. der Gefahr fürs Baby unbedingt mit dem Hausarzt sprechen !

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Du kannst Deinen Vermieter daraufhinweisen, dass dies nun seine gesetzliche Pflicht ist, wenn die Anlage die Kriterien einer Großanlage erfüllt, muss die Untersuchung auf Legionellen alle 3 Jahre, zum ersten Mal jedoch bis spätestens 31.12.2013 erfolgen. Wer wo was wann wie kann man hier nachlesen: http://legionellen.ifmu.de/eigentuemerpflicht.php

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PS: ich würde die Legionellenschaltung (also einmaliges Hochfahren auf 70°C) abschalten, da dies nichts (gegen Legionellen) bringt. Dafür solltest Du aber standardmäßig Deine Anlage auf mindestens 60°C fahren.

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Hallo Pohl, Du brauchst ein sog. Probenahmeventil am Boiler-Ausgang (= Vorlauf). An jedem Strangende wird die Probe am Wasserhahn (ohne Strahlregler) entnommen. Genaueres liefert vielleicht dieses Bild: http://legionellen.ifmu.de/infos/probenahme.php#skizze

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