Schreibst Du nach "Sehr geehrte Damen und Herren" ein Ausrufungszechen "!", geht es im Brief gross weiter. Bei einem Komma "," schreibst Du klein weiter.

Das Ausrufungszeichen hat die gleiche Funktion wie ein Punkt. Der Satz ist zu Ende, der nächste Satz beginnt gross.

Das Komma markiert den Beginn eines Nebensatzes, wenn kein Hauptwort kommt, geh es klein weiter.

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Überleg Dir am besten zwei Dinge: was spricht für die Polizei und was für die Verwaltung. Daraus bastelst Du Dir (unbedingt in eigenen Worten, damit's nicht abgekupfert klingt) eine vernünftige Begründung.

So in etwa: Die Arbeit der Polizei halte ich für besonders wichtig, damit wir in einer geordneten Gesellschaft ohne dauernde Angst und Unsicherheit leben können. Ich würde die Arbeit der Polizei gerne unterstützen und meinen Betrag leisten. Leider bin ich nicht für einen aktiven Polizeidienst geeignet.

An der Tätigkeit in der Verwaltung reizt mich besonders die Möglichkeit, Schriftverkehr und Unterlagen nach festen Vorgaben zu erstellen und zu verwalten und Sachverhalte nach festen Richtlinien zu beurteilen....

So was in der Art würde ich Dir empfehlen.

Viel Glück im Gespräch!

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BEWERBEN kannst Du Dich als alles mögliche.

Die Frage ist eher, ob Dich jemand einstellt.

Wenn Du einen vernünftigen ABschluss Deiner Ausbildung vorlegen kannst und den Wechsel Deines Berufwunsches gut begründen kannst, wird es nicht allzu schwierig werden. Vorausgesetzt, Deine Bewerbung ist wirklich gut.

Die Idee mit der Umschulung vergiss am besten gleich wieder: Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem Beruf, in dem es freie Stellen gibt, gibt es keine Umschulung. AUsserdem bekommst Du eine Umschulung erst bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen, die sind direkt nach der Ausbildung nicht gegeben.

So oder so: Kümmere Dich erst mal um Deine laufende AUsbildung, damit Du einen möglichst guten ABschluss erreichst. Nicht vergessen: Die kaufmännischen Bestandteile der AUsbildung sind in fast allen Berufen gleich, nur die spezifischen Eigenheiten ändern sich1

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Die IHK (Industrie- und Handelskammer) ist genauso wie die HWK (Handwerkskammer) Die IHK ist eine Zwangsvereinigung: alle Unternehmen in einer Region, die nicht ausschliesslich Handwerksunternehmen sind, nicht nur Landwirtschaft betreiben und nich Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte,,,) sind, gehören per Gesetz zwangsweise der örtlichen IHK an.

Die IHK nimmt Auifgaben der Selbstverwaltung der Unternehmen war. Damit ist so etwas ähnliches wie ein Verein (der Vergleich ist nicht ganz richtig, aber die Richtung stimmt).

Eine der Hauptaufgaben der IHK ist die Ausbildung.Die IHK stellt die Ausbildungsrahmenordnung aus, damit bestimmt sie den Namen, die Inhalte, die Dauer usw. eines Ausbildungsberufes. Und - wichtig: - die IHL führt ein Register, in dem alle Ausbildungsverträge eingetragen werden und nimmt die Abschlussprüfungen ab. Wird ein Ausbildungsvertrag nicht in das Verzeichnis der Ausbildungsverträge eingetragen, gibt es keine Anmeldung zur Abschlussprüfung, also auch keinen anerkannten Berufsabschluss etc.

Da die IHK so etwas ist wie der Zusammenschluss der Unternehmen, kennt sie meist, die Betriebe, die ausbilden bzw. die Betriebe, die Ausbildungsplätze anbieten. Daher kann sie Leuten, die einen Ausbildungsplatz suchen, oft mit Adressen und Hinweisen helfen.

Allerdings sieht die IHK zunächst das Interesse der Unternehmen und "prüft" interessierte Bewerber erst einmal etwas ab, um zu sehen, ob es grundsätzlich für den Beruf oder für den Betrieb eine ausreichende Eignung gibt. Also ist das nicht wirklich ein Einstellungsgespräch, das Du geführt hast, sondern eher so etwas wie eine erste Eignungsprüfung.

Normalerweise geht es jetzt so weiter, dass der Ausbildungsberater der IHK, mit dem Du gesprochen hast, nachforscht, ob es einen Betrieb für Dich geben könnte. Anschliessend wird er den Betrieb und Dich ansprechen.

Natürlich gibt es von IHK zu IHK Unterschiede. Die einen sind aktiver als die anderen, die einen sind interessierter oder schneller als die anderen...

Der Rat Deiner Freundin war auf jeden Fall sehr gut, weil Du damit an einer entscheidenenden Stelle Dein Intersse und Deinen Ausbildungswillen dokumentiert hast.

Auch wenn sich's blöd anhört: Lass' den Kopf nicht hängen und melde Dich immer wieder bei der Ausbildungsvermittlung und beim Ausbildungsvermittler bei der IHK. Werde Durch regelmässiges Nachfragen (am besten jede Woche!) unbequem, zwinge die Leute, ihre Arbeit zu tun! So bekommst Du am ehesten eine Chance. Lass nicht zu, dass Sie dich vergessen!.

Und - ebenfalls sehr wichtig - bewirb Dich auch bei Firmen um eine Ausbildungsstelle, die nicht offiziell suchen. Oft ist es so, dass Firmen gar nicht abgeneigt sind, sich aber die Arbeit mit der Bewerberauswahl nicht machen wollen.

Um Kosten zu sparen, kannst Du das auch per eMail tun - allerdings solltest Du Deine Bewerbungsunterlagen überprüfen lassen. Eine eMail-Bewerbung muss genauso gut ausgearbeitet werden wie eine schriftliche. Adressen findest Du im Internet auf der Homepage der Firmen.

Ich drück' Dir die Daumen, dass es klappt.

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"Eigentlich" passiert gar nichts. Das Beichtgeheimnis ist unverletztlich (gilt zumindest für die Katholiken); eine Verletzung des Beichtgeheimnisses wird mit der Exkommunizierung bestraft.

Der Geistliche wird versuchen, auf den Beichtenden einzuwirken, sodass er sich selbst den Behörden gegenüber offenbart. Darüberhinaus passiert nichts.

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