Jedes gewinnorientierte Unternehmen. Jeder Laden bei dem du schon mal mir Karte gezahlt hast, jede Internetseite, die du besucht hast, Banken, Versicherungen....

Ich nehme an, dass du weder irgendwo Punkte, Meilen oder sonst irgendetwas sammelst noch einen Smart-TV hast, kein Smartphone besitzt..

Ich will damit sagen: Vergiss es..

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Ein anderer Weihnachtsfilm und zwar

Die geister, die ich rief...

mit Bill Murry.

Kein anderer! :P

https://www.youtube.com/watch?v=paskVcxactY

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Ich finde es mal wieder ziemlich verallgemeinert bzw. die Behauptung, die du aufstellst, schon falsch. Es gibt Muslime, die den Weihnachtsmarkt besuchen. Warum auch nicht? Man ist nicht gezwungen dort christliche Lieder anzustimmen, Alkohol zu trinken (man mag es kaum glauben) oder Schweinefleisch zu essen. Je nach persönlicher Einstellung dazu. Natürlich wird es ebenso welche geben, die, aufgrund des christlichen Hintergrundes dessen, die Märkte nicht besuchen.

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Mit dem Thema Hartz IV hat das nichts zu tun. Du sprichst von Arbeitslosengeld 1 (die Versicherungsleistung)

Die Höhe beträgt 60 % des Nettoentgeltes. Weiteres zum Thema hättest du auch direkt bei der Agentur für Arbeit nachlesen können:

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/anspruch-hoehe-dauer-arbeitslosengeld

Sollte das AlgI nicht ausreichen, um deinen Lebensunterhalt zu sichern, könntest du zusätzlich einen Antrag auf AlgII (umgangssprachlich Hartz 4) stellen.

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Du musst bedenken, dass zu einem Vertrag der Art 2 Vertragspartner gehören. Wäre es ein einseitig gültiges Geschäft, könnte dich ein Händler aus Pusemuckel zwingen, 3 Tonnen Kuhmist zu kaufen ;) - Wäre blöd, oder?

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Derzeit scheint es schon vermehrt Störungen bei 1 und 1 zu geben. Wenn ich aber auch meine, dass es nicht sonderlich viele Meldungen sind. Bei der folgenden Seite kann man gut eine Tendenz erkennen, ob es am Dienst oder am eigenen Netzwerk liegen könnte.

http://allestörungen.de/stoerung/1-und-1

http://allestörungen.de/stoerung/youtube

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Auf Seite 15 deiner Anleitung findest du den Hinweis:

Der TV nutzt die aktive 3D (Shutter-Technologie) Darstellung. Du brauchst deshalb bestimmte 3D Brillen:

3D-Aktivbrille: TDG-BT500A

Quelle:https://www.sony.de/electronics/support/res/manuals/4559/45599271M.pdf

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Das MINDESThaltbarkeitsdatum sagt erst mal nur etwas darüber aus, wie lange das Lebensmittel bzw. dessen Inhaltsstoffe MINDESTENS ohne Qualitätseinbußen genossen werden können. Anders als beim Verbrauchsdatum (bei leicht verderblichen Lebensmitteln) kannst du darüber hinaus beim MHD häufig immer noch problemlos davon essen, wenn das Lebensmittel bis dahin verschlossen und ordentlich gelagert wurde.

Sensorische Prüfung hilft bei der Entscheidung (Sehen, riechen, Geschmack) genau so wie gesunder Menschenverstand.

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Ich bezweifle, dass das Auswirkung des Getränks als vielmehr Einbildung (Placebo Effekt) war. Du scheinst das erste Mal einen Energy Drink getrunken zu haben und warst vielleicht aufgeregt. Aber im Endeffekt hat ein Energy Drink weniger Koffein als eine Tasse Kaffee.

Frage ich Google sind es bei Monster Energy ca 36 mg pro 100 ml und in einer Tasse Kaffee 40 mg.

Natürlich kann es aber auch sein, dass du generell sensibel/überempfindlich auf Koffein reagierst.

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Ich kann nichts schlechtes berichten. Vom Bestellprozess bis zur Schaltung.

Tipp: Schaue dir die Tarife über Web.de oder gmx.de an, da die Konditionen dort besser sind. Vertragspartner ist aber ordinär 1&1. Du musst dir im Klaren darüber sein, dass 1&1 das Netz der Telekom weiter vermarktet und du bei Problemen auf den Service der Telekom-Technik angewiesen bist. In wie weit das längere Wege bedeutet, kann ich nicht sagen, da ich bisher keine Probleme hatte.

Bei einer Solchen Frage kannst du übrigens damit rechnen, dass du eher ein negatives Bild bekommst, da die zufriedenen Kunden das nicht unbedingt kundtun im Gegensatz zu unzufriedenen, die das für gewöhnlich häufig und mit Genugtuung machen ;)

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Es gibt direkte Telekom Shops und Telekom Partner Shops. Die Telekom Shops werden nur offizielle Angebote machen und bewerben. Telekom Partner können darüber hinaus mit der Marge arbeiten und so die Angebote anders gestalten und so z. B. das Handy zum Vertrag günstiger anbieten, Grundgebühren erstatten, Zusätze geben oder Auszahlungen leisten.

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