eine lohnerhöhung wird erst einmal mündlich vereinbart --> bis zur schriftlichen form kann sie rückgängig gemacht werden (s. arbeitsvertrag --> änderungen bedürfen der schriftform)

wenn die gehaltserhöhung schriftlich fixiert wurde, kann man nicht einfach wieder weniger lohn zahlen. schlecht- oder minderleistung führen ggf. zu abmahnungen --> kündigung.

mir ist nicht bekannt, das die gf einseitig das gehalt reduzieren kann, fürs zweiseitige bedarf es der zustimmung des AN. und die gibts du nicht.

lg marc