Um die Frage zu schließen (ich bin Fragesteller): nach Rücksprache mit meinem Finanzamt konnte ich die Aufwendungen absetzen. Ich wurde gebeten, die Nachweise gemäß BMF-Schreiben zu erbringen:
Normgeber: Bundesministerium der Finan-zenVorschrift:
VV DEU BMF 2010-06-07 IV C 4-Fassung vom: 07.06.2010
Gültig ab: 07.06.2010S 2285/07/0006:001
Meine Freundin hat also einen kurzen Brief geschrieben, in dem Sie bestätigt dass Sie 1. keine Unterhaltsmittel aus öffentlichen Kassen bekommt, 2. von mir den Lebensunterhalt bekommt und 3. kein (nennenswertes) Vermögen hat.
Habe entsprechend die vollen 8000 EUR (circa) angesetzt und rd. 3000 TEUR Steuererstattung bekommen (zusätzlich zur Erstattung die ich sonst bekomme)
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