Antwort
Kann ich meinen alten Führerschein nach dem Umtausch wieder mitnehmen?
Auf Wunsch kann der alte Führerschein gemäß § 25 Absatz 5 Fahrerlaubnis-Verordnung behalten werden, wenn dieser zuvor von der Fahrerlaubnisbehörde ungültig gemacht worden ist.
Da haben sie sich ja wohl verplappert. Der alte ist also doch noch gültig. Ich wittere Verschwörung.