Es gibt gesetzliche Vorgaben, an welche sich Grundstückseigentümer halten sollten. Diese ergeben sich aus der Energieeinsparverordnung (kurz: EnEV 2014).
Der Maßstab im Baubestand ist der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) der fertig gedämmten Geschossdecke. Dieser darf bei einer gedämmten Geschossdecke höchstens 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/(m²K)) betragen.
Alternativ kann auch der Dachstuhl gedämmt werden. Die vorgenannten Werte sind auch hier einzuhalten. Der U-Wert des fertig gedämmten Daches darf somit auch höchstens 0,24 W/(m²K) betragen.
Ansprechpartner für die Prüfung und Planung solcher Maßnahmen sind Energieberater, Architekten oder Bauingenieure mit Zusatzqualifikation.
Die Dämmung von Neubauten liegt meist bei ca. 25cm Stärke. Zu prüfen wäre, ob eine Aufsparrendämmung möglich ist (Dämmung zwischen Dachstuhl und Dachziegel) oder eine Zwischensparrendämmung erfolgen muss.
Ersteres sollte dann bevorzugt werden, wenn das Dach eine neue Eindeckung erhalten soll - dies stellt sich jedoch als komplizierter heraus, da es sich bei der Immobilie um eine Doppelhaushälfte handelt. Empfehlenswert ist, mit dem Nachbarn zu sprechen, ob selbige Maßnahmen geplant sind.