§ 114 StGB. | Böller Beschluss (2023)?

Guten Tag zusammen.

Mittels eines beschleunigten Verfahrens musste sich der Mann nur wenige Tage nach der Silvesternacht vor Gericht verantworten. Es handelt sich dabei um das erste Verfahren dieser Art, nachdem zum neuen Jahr das Modellprojekt zur Förderung des beschleunigten Verfahrens in Heilbronn startete. Laut einer gemeinsamen Mitteilung der Polizei und Staatsanwaltschaft Heilbronn soll es Tätern vor Augen führen, dass schnell und konsequent reagiert wird.

Der 30-jährige Täter war der Polizei in der Silvesternacht aufgefallen, weil er unkontrolliert Feuerwerk zündete und laut Medienberichten auch Böller in eine Gruppe von Kindern warf. Verletzt wurde dabei niemand. Als die Polizei seine Personalien aufnehmen wollte, leistete er erheblichen Widerstand und griff die Beamten an. Laut Gericht führte er ein Messer und Reizgas mit sich. Verurteilt wurde er schließlich wegen des "tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte" (§ 114 StGB). Die Strafe wurde nicht auf Bewährung ausgesetzt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

| Eigene Meinung:

Gerade als ich von (@Jurafakten) auf Facebook den Angezigen Beitrag in meinem Feed (dieser hier) lesen wollte dachte ich mir:

Okay-Okay Okay. Ich habe mich dann mal kurz hinterfragt wieso auch schon Erwachsene Personen nicht in der Lage sind mit Feuerwerk & Böller umzugehen da diese doch nur an Erwachsene Personen verkauft werden. (mittlerweile leider auch Kinder)

Ich kann diese Taten der Person absolut nicht nachvollziehen. Man wirft einfach Böller gegen Staats Beamten und dann auch noch auf Gruppen mit Kindern. Da Frage ich mich tatsächlich echt ob überhaupt noch der Verkauf von Böller & Feuerwerk an Erwachsene genehmigt sein sollte wenn selbst Erwachsene Personen keine Verantwortung darin sehen und übernehmen können. Gerade als Vorbild für Kinder sollte das selbstverständlich sein.

| Frage 1:

Soll der Verkauf von Feuerwerk & Böllern auch bei Erwachsenen verboten werden? Vielleicht sogar komplett abgeschafft werden?

| Mit freundlichen Grüßen: Robin - TechBrain.

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| Nein.

Wegen 0,01% an Chaoten sollte das Feuerwerk nicht verboten werden.

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Das ganze nennt man Factoring.

Wenn du eine GbR oder GmbH bist, dann geht das schnell.

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Am ende des Tages zählt eins: Wiederholung und am Ball bleiben. Jeden tag ein wenig lernen. Sonst bringt es nichts

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Oft fallen Produkte von verschiedenen Herstellern unterschiedlich groß aus. Einfach mal bei einem anderen Hersteller ausprobieren

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Mir fällt da leider auch nichts ein, als den Kundenservice zu kontaktieren ...

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