Die Frage ist ob du beweisen kannst, dass die Mängel schon beim Kauf von Anfang an bestanden oder nicht.
Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate.
Zu Gunsten eines Verbrauchers wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als sechs Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
Kannst du beweisen, dass die Probleme schon beim Kauf da waren muss er dir das reparieren, ersetzen, o.ä. je nachdem was der Verkäufer macht. Diese Entscheidung liegt auch beim Verkäufer und nicht bei dir, was damit passiert.
Einige Unternehmen (in deinem Fall Samsung) nehmen es in der Zeit zurück und reparieren es / tauschen es aus. Ohne deine Beweispflicht. Kann aber auch als Garantiefall gesehen werden, das sollte man dann schon wissen als was das Behandelt wurde.
Gesetztes technisch musst du beweisen dass der Schaden schon von Anfang an vorhanden war.