Mein ex hatte am anfang, ca. 1 jahr begleiteter Umgang welches auch nur bei meinen Eltern jeden Sonntag von 11-18 Uhr statt fand, und als er es verschieben wollte auf Samstag, fragte ich erst meinen Anwalt, da dieses Termine ja vom Gericht entschieden wurden und ich angst hatte das wenn ich einfach " JA " sage er das gegen mich verwenden tut, da er viele lügen vor gericht und auch doofe anzeigen machte, welche immer auf dem rücken der Kinder ausgetragen wurde, wollte ich wie gesagt nichts falsches machen, und mein Anwalte sagte entweder er kommt Sonntags, da sich auf diesen Tag geeinigt wurde, oder er lässt es bleiben !
Bei solchen angelegenheiten MÜSSTEN beide Elternteile unterschreiben laut gesetz, leider sieht die realität ganz anderst aus. Mein Ex und ich konnten nicht mehr miteinander reden nach der Trennung, und er meinte wenn er was Unterschreiben soll für die Kids, dann sollte ich diese Unterlagen an sein Anwalt schicken, das er erst drauf schauen kann. Als ich dann den kleinen im KiTa angemelden wollte, hat die Leiterin natürlich nach dem Vater gefragt, ich habe ihr dann erklärt das ich die Vor-anmeldung mache, und diese Papiere dann an ex sein Anwalt schicken muss sonst Unterschreibt er nicht. Und sehe da, der Kleine wurde angemeldet und die KiTa Leiterin sagt nur ,wenn es ihrem Ex nicht passt dann hat er pech gehabt. Mein Kind ging die ganzen Jahre in eine KiTa ohne das der Vater wusste in welches. Also wie du sehen kannst, ja es geht auch ohne seine Unterschrift. Man kann auch seine Unterschrift vom JA ersetzen lassen
Das kommt drauf an ob dein Umgangsrecht per Gericht geregelt wurde oder nur unter euch. Wenn es per Gericht geregelt worden ist dann MUSS sie sich an diese termine halten, aber wenn ihr es nur unter euch ausgemacht habt, rate ich dir so schnell wie möglich das gerichtlich zu machen. Wenn die Mutter nämlich über die feiertage mit eueren sohn einfach weg fahren tut kannst du sie nicht daran hindern. Es gibt einige Mütter die meinen nämlich Väter haben sich nach Ihnen zu richten und nicht nach dem bedüfnis der Kinder.
Aus eigener erfahrung geb ich timbatal VOLLKOMMEN recht !! Meine Schwester hatte sich auch auf das eingelassen, ihr ex war wie der zufall es so will auch Spanier, das ganze ging gute 2 monate bis der Vater dann das Kind nicht mehr raus gab. Anwalt und Polizei konnten nichts machen. Der Vater hat dann gleich ein Eilantrag auf das Sorge und Aufenthaltsrecht beantragt und auch bekommen. Nun lebt die Kleine maus ganz beim Vater, weil er das Umgangsrecht ändern lies auf alle 2 wochen von Fr. bis So.
Und das schlimmste, passiert dann ca. 6 monate später. Vater zog mit Kind nach Spanien, und mutter ist / war machtlos.
Bei manchen scheint es zu klappen aber wenn einer zu mir sagt wegen der Sprache, und ich erziehe meine Kinder auch 2 sprachig, da wäre es für mich nur ein vorgeschobener grund. Am besten du lässt dich nicht drauf ein, kannst ihm aber z.b anbieten das er euer Kind 2-3 mal die woche nachmittags für ein paar stunden besucht, oder du erlaubst ihm das Kind ein tag früher zu holen. VIEL GLÜCK !!
Ich kann mir nicht vorstellen das so etwas verjährt, denn es wird jahre lang nach dem Kind gesucht, und auch wenn es erst 5 Jahre später gefunden wird, bekommt der jenige trotzdem eine Strafe, könnte mich natürlich irren, bin kein Fachmann !! Aber auf der anderen seite, würde mich das auch interessieren, alleine schon weil man sehr viel davon lesen tut und es sogar welche geschafft haben ohne Strafe davon zu kommen