Leite dir zu Anfang die Wörter her. Arbeite mit dem Wortlaut.

Recht: War ist Recht? Kant schrieb in der Kritik der reinen Vernunft: Noch suchen die Juristen eine Definition zu ihrem Begriff vom Recht.

Dies wird weiter eingeschränkt - denn eine Definition von Recht ist ziemlich schwer, genauer gesagt die Philosophie kennt keine eindeutige Definition für Recht - mit den Worten normative Ordnung.

normativ heißt es es wird durch Normen, Vorschriften, Gesetze geregelt.

Ordnung, es soll also ein bestimmtes System vorliegen. Welches? Das sagt uns folgendes: menschlichen Verhaltens. Damit haben wir den ersten Halbsatz. Es geht um Recht, verstanden als eine Systematik die menschliches Verhalten ordnet und dies anhand von Gesetzen, Vorschriften usw.

Der zweite Halbsatz ist unbedeutend, denn er liefert keine neuen Informationen.

Ohne Kontext ist der ganze Satz also ziemlich überflüssig. Denn wie du schon oben (falls du selber mal versucht hast Recht zu definieren) gemerkt hast ist Recht ziemlich unbestimmt. Es bedarf also eines Kontextes um das Wort Recht mit Inhalt zu füllen.

Ohne Kontext sagt es einfach nur wie bereits oben genannt: 

Durch Recht wird menschliches Verhalten geordnet.

Es ist einfach nur "komplizierter" ausgedrückt als es sein musste, zumal die zweite Satzhälfte nichts erklärt. Sie leitet zwar ein mit "heißt" nutzt jedoch selbe Worte (Normen, System, menschliches Verhalten) und erklärt nichts.

Schlimmer noch um so mehr sich die Definition von Recht ändert um so mehr ändert sich der Inhalt des Satzes. Wichtig ist also nur das Wort "Recht" -- das kannst du nun interpretieren, definieren usw.  -> Die Lösung gibt es nicht.

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Auswendig lernen? Wieso sollte das mehr sein als in anderen Fachdisziplinen. Jura hat m.E. auch sehr wenig mit auswendig lernen zutun. Denn Gesetzt müssen nicht auswendig gelernt werden. Warum auch, dafür hat der Jurist doch Gesetzestexte. Das er irgendwann einige auswendig kann bedeutet nicht, dass es Voraussetzung ist.

Lernen muss er was diese Gesetze bedeuten und wann diese anwendbar sind. Er muss die Systematik des Gesetzgebers verstehen usw.

Sonderfälle mögen da Gesetze wie der Betrugstatbestand sein, wo nicht alles was wichtig ist im Gesetz steht. Daraus lässt sich schon ableiten, dass der Jurist mit Sprache umgehen muss. Folglich muss er der Sprachwissenschaft gebildet sein. Sei es einfach die Unterscheidung von einem alternativen "oder" oder einem kumulativen "oder". Du musst Satzglieder erkennen können usw.

Ließ dir doch mal ein Gesetz durch und frage dich, was will der Gesetzgeber mit den Worten die er benutzt sagen und warum benutzt er diese.


Gleichzeitig Politik und Geschichte zu studieren? Studiere eins davon und dann richtig. Am einfachsten durchkommen? -- Darum geht es nicht beim Studium. Es geht darum ein Fach zu studieren. Schau dir die Etymologie von studieren an. Das erste Semester umfasst 23 Wochenstunden. Diese musst du vor und Nachbereiten. Nun überlege mal wie das bei Geschichte und Politik ist, die werden ebenfalls um die 23 Wochenstunden haben. 

Gleichzeitig solltest du als Jurist solche Fragen durch eigene lektüre abdecken können.

Ich fange z.B. im Oktober an Jura zu studieren. Habe die letzten Wochen viel gelesen und einige Aufgaben bearbeitet. Dabei bemerkt man schon worauf es hinaus läuft. 

Wie gesagt Jura braucht eins (steht auch in jedem Buch): Das Talent schnell Sachverhalte zu begreifen, schnell zu lesen und wichtiges von unwichtigem trennen.

Wenn dir ein Anwalt oder Mandant vor der Sitzung ein Schriftstück gibt bzw. eine Akte mit mehreren Seiten, dann muss du die schnell erfassen können. Dort hat man keine Zeit lange zu lesen und viele Bücher zu konsultieren. Also musst du im Studium lernen wie du damit umgehst, du musst wissen in welchen Bereich das gelesene gehört usw. Querverweise erschließen. Das ist wissen das man braucht, das erschließt man jedoch nicht durch auswendiglernen sondern durch richtiges Erarbeiten (studieren) des Rechts. Das dauert seine Zeit. Die zeit sollte man sich während des Studiums nehmen.

Ich glaube wirklich deine Vorstellung vom Studium ist ziemlich utopisch und ich vermute das Jura nicht das richtige für dich sein wird.

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Ich habe eine etwas andere Meinung als die anderen hier. Leider begründet niemand hier seine Antwort, so dass ich sie nicht richtig darauf eingehen kann.

Für mich als juristischen Laien stellt sich der Fall so dar: Es wurde ein gültiger Kaufvertrag über den Fernseher geschlossen. Vermutlich ist also auch die Anzeige im Internet mir den Daten des Fernsehers in den Kaufvertrag mit eingeflossen. Deshalb kann man evtl. sagen die Beschaffenheit des Fernsehers wurde festgelegt, 40".

Ein Mangel steht in § 434 BGB. Danach wäre die Sache frei von Sachmängeln wenn die die vereinbarte Beschaffenheit hat. Dies hat sie offensichtlich nicht. Anders wäre es, wenn die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde dann müsste man Satz 2 ansehen.

Hier gehe ich jedoch von der Beschaffenheitsvereinbarung aus. Der Käufer wird ausgemessen haben das bei ihm 40" in den Schrank passen und danach einen Fernseher auswählen.

Bei einem Sachmangel ist unter den Voraussetzungen des § 437 BGB eine Nacherfüllung, Minderung und Rücktritt möglich.

Der Rücktritt ist nur nach den Voraussetzungen §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 BGB möglich.

Danach wäre erstmal eine Nacherfüllung anwendbar, wäre hier Unsinn. Ich würde mir also § 323 BGB angucken. Hier dann den Rücktritt aus Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 3 -- denn eine Fristsetzung wäre m.E. hier entbehrlich denn einen Fernseher kann man so nicht einfach "kleiner machen". Eine Lieferung eines neuen Gerätes wäre auch nicht in deinem Interesse. Somit würde für mich ein der Nr. 3 erfüllt sein.

Folglich bestünde ein Recht dazu den Fernseher zurückzugeben. Natürlich in dem Zustand in dem du ihn ausgeliefert hast und gegen die Rückzahlung des Kaufpreises.


Das hier zitiere "gesehen wie besichtigt", das kann ich eben nicht erkennen. Es wird auch einfach ohne Begründung in den Raum geworfen.


Ich denke ich habe meine Antwort weitgehend nachvollziehbar begründet. Ein Jurist kann hier nochmal drüber gucken. Für Anmerkungen bin ich dankbar.


Gleichzeitig wäre § 444 BGB zu lesen. Dort steht das Beschaffenheitsvereinbarungen nicht unter den Haftungsausschluss fallen. Außerdem kann "gekauft wie besichtigt" nicht einfach so gelten sondern muss erklärt werden. Folgt hier meiner Meinung nach aus: 

Auf eine Vereinbarung

Ich vermute die meisten hier haben nicht wirklich im Gesetz gelesen und einfach irgendwas geschrieben oder ich liege hier total falsch. 

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Psychisch krank, aber die Ärzte nehmen mich nicht ernst? Wie kann ich meinen Krankengeld-Anspruch dennoch sichern?

Hallo! Es ist so, dass ich psychisch krank bin. Viele von euch meinen zwar, dass ich das vortäusche, aber ich bitte euch jetzt mal, dieses Urteil auszulassen, denn weshalb sollte ich auf einer anonymen Plattform lügen?! Ich erwähne jetzt auch nix Detaillierteres mehr, weil es um was anderes geht. Und zwar war ich bisher nur bei Allgemeinärzten. Beim ersten Arzt war alles supi, da er aber die Medikation nicht in den Griff bekommen hat, habe ich nach ein paar Monaten mal gewechselt => fatal! Denn Arzt 2 hat mich überhaupt nicht ernst genommen, weshalb ich natürlich nochmal wechseln musste. Jetzt war ich die letzten drei Wochen schon beim vierten Arzt, welcher mich auch nicht ernst nimmt und sich Zitat "nicht mehr zuständig" fühlt. Es geht mir darum, dass ich Krankengeld bekomme und da die Regelungen ja so streng sind (man muss sofort wieder zum Arzt, wenn die alte Krankmeldung ausläuft), kann ich nicht einfach mal sagen, "Ach, leckt mich doch alle am A". Deswegen, damit es jeder nochmal lesen kann: MIR GEHT ES NICHT GUT, ABER DIE ÄRZTE NEHMEN MICH NICHT ERNST. Ich bin zwar erst 20, aber hört bitte trotzdem auf zu wüten. Es heißt SOZIALversicherung und nicht Eigenversicherung. Also, ich finde, es kann nicht sein, dass, wenn ich mich arbeitsunfähig fühle, die Ärzte mich in die Arbeit schicken, weil ich "gesund" bin. Jemand mit einem Herzinfarkt muss ja auch erst nach seiner Genesung wieder arbeiten. Und wenn ihr ich wärt, würdet ihr das auch nicht in Ordnung finden, also seid mal ehrlich und macht mich nicht die ganze Zeit dumm an. Es heißt auch immer, Depression, die unterschätzte Krankheit, aber dagegen tun scheint ihr auch nichts. Also: Ich muss jetzt morgen zu Arzt 5 (da Arzt 4 sich nicht mehr zuständig fühlt) und wenn der jetzt morgen mich ebenfalls nicht ernst nimmt, bin ich langsam am Ende meiner Kräfte. Andererseits müsste ich auf über EUR 1.000,00 Krankengeld pro Monat verzichten, was ich wirklich eine Frechheit finde, wenn ich doch krank bin. Deswegen würde ich gerne wissen, was ich ggf. dagegen tun kann, wenn es morgen so weiter geht. Soll ich dann so lang zu verschiedenen Ärzten rennen, bis mich einer ernst nimmt oder kann ich etwas gegen die Ärzte in die Wege leiten?? Auf jeden Fall bin ich richtig wütend und will das nicht auf mir sitzen lassen, dass mir wegen denen (die nicht mal in meinen Kopf rein sehen können) so viel Geld fehlt. Also das wäre die Frage: Wie weiter vorgehen?? Bald muss ich auch zum Facharzt (von Krankenkasse angeordnet), aber der, zu dem ich gehe, hat schon eine Bewertung mit "nimmt einen nicht ernst", weshalb ich langsam Angst bekomme. Danke!

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Das interessante an dem Beitrag ist, dass die Schilderung exakt mit der für Hypochonder übereinstimmt.

Ich hatte auch mal einen Aufsatz aus Interesse von einem Professor über das Thema gelesen. Der Anfängern, die dazu neigen noch jedem Patienten zu glauben einen eben solchen Fall nahgelegt hat. Gleichzeitig hat er eindringlich gewarnt solche Patienten überhaupt zu behandeln. Da diese nur zufrieden sind, solange ihnen Aufmerksamkeit zukommt. Andernfalls suchen diese sich ein neues Ventil und eröffnen meist den Rechtsweg. sprich sie wollen gegen die Ärzte rechtlich vorgehen.

Da dies auch auf deutschen Universitäten im Medizinstudium gelehrt wird, verwundert es mich bei dem Verlauf nicht, das du nicht mehr ernst genommen wirst. 

Also sofern deine Angaben stimmen, solltest du dir Gedanken machen einen Fachmediziner aufzusuchen. Bei dem bisherigen Verlauf wird der selbstverständlich skeptisch sein.

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Ein "nimmt einen nicht ernst"; ist so ziemlich das dümmste was sich Ärzte anhören müssen. Die Ausbildung eines Mediziners ist lang und detailreich. Die Diagnose ist komplex. Es mag einige wenige Ärzte geben, die wirklich schlampig arbeiten, doch das fällt schnell auf. Beim Rest liegt es einfach daran, das der Patient absolut keinen Plan von Krankheiten, Diagnosen etc. hat. Trotzdem glaubt, weil es sein Körper ist alles besser zu wissen.

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Irgendwie seltsam das keiner bemerkt, dass die Polizei nicht zuständig ist.

Es bringt überhaupt nichts, dies deutschen Behörden mitzuteilen. Es gibt nicht mal eine umfassende Kooperation mit Ägypten.

Weder unsere Polizei noch unsere Judikatur haben Befugnisse in Ägypten. Geh zur Polizei, nur die werden dir nichts anderes sagen und dich danach von deinen Eltern abholen lassen, damit du sicher nach Hause gelangst.

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Ich fange zwar erst mit Jura im Winter an, aber schon ich sehe hier die Probleme.

1. Anwenden eines BGH Urteils auf einen Fall ist keine wissenschaftliche Arbeit, heißt im Grunde stellt es ein Plagiat dar, so sind eben die wissenschaftlichen Regeln. Das war sogar schon bei mir im Abi so.

2. Ein BGH Urteil muss auch zur Rechtslage passen. Ist das Urteil von 1972 und die Rechtslage hat sich geändert, so ist das natürlich absolut falsch.

3. Die Begründung, da hat sich der BGH eben geirrt zweit schon, dass es hier einen Wandel in der Rechtsprechung gegeben haben muss. Früher gab es Rechtsprechungen vom BGH die Vergewaltigung in der Ehe für nicht strafwürdig hielten. Weil eben die Rechtslage so war. Heute stimmt es nicht mehr.

4. Ich habe schon angefangen ein paar Fälle zu lösen, dabei ist mir aufgefallen, dass es oft auf die aktuelle Auslegung von einzelnen Wörtern ankommt. Wenn sich die geändert hat, weil die alte nicht mehr zeitgemäß ist, dann ist auch der Fall falsch.

Aber wie gesagt das wichtigste ist, dass es keine eigene Leistung darstellt. Ich habe mal die Prüfungsordnung von der Uni angeguckt an die ich gehen werde und da steht auch das so ein Fall automatisch als nicht bestanden gewertet wird. Du bist also mit 5 Punkten noch gut bedient, denn eine juristische Leistung nach wissenschaftlichen Kriterien ist das nicht.

Aber wie gesagt ich studiere noch nicht Jura, ich lese nur schon viel um mich vorzubereiten.

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