Sie müssen nur abwarten und Geduld haben.

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Da Sie eine Wohnung in einem größeren Gebäude bewohnen, ist relativ klar, dass die Gebäudeversicherung dafür verantwortlich ist. Da allerdings auch nur der Eigentümer des Gebäudes Schäden an diese Versicherung melden kann, trägt er die Verantwortung – nicht Sie und ebenso wenig Ihre Hausratversicherung.

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Wasserschaden im Keller -> Schadenstag strittig -> Hausratvers. gewechselt alt + neu

Folgendes Problem: VN wechselt übergangslos seine Hausratvers. zum 1.7.2012 von der Versicherung A (-30.6.2012 zuständig) zur Vers. B (ab 1.7. zuständig). Nun stellt er am 7.7.2012 einen Wasserschaden in seinem Mieterkeller fest durch Undichtigkeit im Regenabfallrohr -> Starkes Unwetter mit viel Regen an dem 7.7. und auch an einigen Tagen zuvor. Da an den aufgequollenen Schrankteilen aber schon Schimmel angesetzt hatte konnte dieser Schaden nicht am aktuellen Regentag 7.7. geschehen sein (Schimmel brauch ja einige Tage um sich zu bilden). Also recherchierte der VN in div. Wetter Online-Datenbanken nach den Niederschlägen und fand als nächst gelegenen Tag den 29.6.2012. Also meldet dieser den entstanden Schaden der Versicherung A !! Schickt alle nötigen Rechnungen und auch Ausdruck der Wetter_DB mit. Während der langen Bearbeitungszeit kommt es erneut zum Wasserschaden am 21.8. im Keller trotz provisorischer Reparatur des def. Rohres (die beschädigten Sachen befanden sich immer noch im Keller, da diese lt. Vers.A nicht entsorgt werden durften!). Versicherung A lehnt Ihre Leistung ab, mit der Begründung: Da der eigentliche Schadenstag nicht zu 100% nachgewiesen werden konnte, hat aber dem VN einen Vergleichsbetrag i.H.v. 400€ angeboten. Den dieser auch wahrnimmt und erhält. Der eigentliche Schaden belief sich auf über 1000€ !!!

Kann der VN nun aufgrund des 2-.Schadens, wo ja im Endeffekt die gleichen Sachen wieder beschädigt wurden, ggü. der Versicherung B den Differenzbetrag fordern zwischen Schadenssumme (Bsp. 1000€ abzgl. der Vergleichssumme von 400€) ??? Da ja erstens die Vers.A Ihre Leistung eigentlich ablehnt mit der Annahme, dass der Schadenstag nach dem 30.6. lag gemäß dem Tag, an dem der Schaden gemeldet/entdeckt wurde und somit ja dann die Vers.B eintreten müßte !!! Wie muss der VN ggü. der Vers.B nun auftreten um nicht als "Vers.-Betrüger" evtl. dazuzustehen ....

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Wasserschäden gehören zu den häufigsten Schäden, die von Hausratversicherten gemeldet werden. Sie sollten allerdings auf Ihre Formulierung achten, wenn Sie Ihrer Versicherung den Wasserschaden beschreiben. Je nach Deckung könnte Ihr Hausrat z.B. für Schäden aufkommen, die von einem plötzlichen Wassereinbruch verursacht wurden, nicht aber für die Reparatur der Schäden, die das Problem von vornherein verursacht haben.

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Sofern dies Ihrem Vertrag beinhaltet ist, übernimmt Ihre Hausratversicherung den Schaden an der Bausubstanz.

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