Bis zu einem Alter von 7 Jahren ist man in Deutschland geschäftsunfähig, d.h. man kann keine Rechtsgeschäfte (z.B. Kaufverträge, darunter fällt das Erwerben von Ware in Geschäften) tätigen. Wenn die Kassiererin aufgrund des Aussehen Deinen Bruder auf unter 7 Jahren schätzt, darf sie ihm nichts verkaufen und hat somit alles richtig gemacht.
Wenn die Kassierin einem Kind unter 7 Jahren trotzdem etwas verkaufen sollte, z.B. Eier, diese Eier fallen dem Kind auf dem Nachhauseweg hinunter und sind kaputt, können die Eltern diese Eier zum Geschäft zurück bringen und den Kaufpreis zurück verlangen, da ja kein rechtlich bindender Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Ab 7 Jahren ist man beschränkt geschäftsfähig, aber alle Rechtsgeschäfte bleiben schwebend unwirksam, bis diese von den gesetzlichen Vertretern, in den meisten Fällen den Eltern, nachträglich genehmigt werden. Aber auch in diesem Fall hätten die Eltern die kaputten Eier gegen Erstattung des Kaufpreises zurück geben können.
Dein Bruder hätte nur dann die Möglichkeit gehabt, die Eier kaufen zu können, wenn er einerseits hätte nachweisen können, daß er über 7 Jahre alt ist und daß er als Bote für seine Eltern unterwegs ist. Aber wer führt in dem Alter scohn einen Altersnachweis mit.
"Minderjährige ab 7 Jahren
Beschränkte Geschäftsfähigkeit
Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (innerhalb von 14 Tagen) (§ 183, § 184 BGB)."