Es gibt ein erbschaftsdarlehen fuer solche Liquiditätsengpaesse.

Ich hab das mal auf www.einfacherben.de gefunden.

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Die Teilungsversteigerung löst dir nicht die Erbengemeinschaft auf!!!

Sie wandelt nur die Immobilie in Geld! Du bist damit immer noch in der Gemeinschaft und darfst Dich um den Versteigerungserlös streiten. Nur ein Verkauf Deines 50%-Erbanteiles löst wirklich Dein Problem.

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Ja das geht grundsätzlich immer! Aber eben keine 50% der Immobilie, sondern immer 50% des gesamtes Erbes. Man kann also seinen 50% Erbanteil sowohl an einen Miterben als auch an einen Dritten fremden. Das kann der Miterbe grundsätzlich auch nicht verhindern! Man braucht keine Zustimmung von ihm wen ein erbe seinen Erbanteil verkaufen möchte. Wenn also ein Dritter Fremder vorhanden ist der den Anteil zu einem höheren Preis als der Miterbe kaufen würden dann steht dem nicht entgegen! Klar es gibt das Vorkaufsrecht. Dies bedeutet aber dass der Miterben zu den gleichen Konditionen den Anteil kaufen kann, wie es der Dritte Fremde macht. Und damit erreicht der Verkäufer was er will. Er will einen höheren Preis, d.h.entweder kauft der Dritte Fremde zum hohen Preis, oder der Miterbe steigt auch zum hohen Preis ein.

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Eine Teilungsversteigerung wird niemals die Erbengemeinschaft auflösen können. Man wandelt mit der Versteigerung nur die Immobilie in Geld um, d.h. die Gemeinschaft besteht nach wie vor. Und dann kann erst recht der Streit beginnen. Also entweder vorher einigen, oder seinen Erbanteil (inkl. Immobilie) verkaufen - dann wäre man auf jeden Fall raus aus der Gemeinschaft und hat keine Streiterei mehr.

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Du kannst Deinem Anteil an der Gemeinschaft immer zu dem Preis anbieten und verkaufen zu dem du bereit bist diesen wirklich abzugeben. Das ist immer unabhängig zu den Preisvorstellungen von deinen anderen Miterben. Wenn du also z.B. Deinen Anteil für 50% höher verkaufen willst und dafür einen Käufer findest, so kann keiner der Miterben ein das verhindern. Sie können maximal verhindern dass du an einen fremden Dritte verkaufst indem Sie ihr Vorkaufsrecht ausüben und sie zu den gleichen Kondition (in diesem Fall auch 50% mehr) wir der fremde Dritte einsteigen. Hast du schon mal auf Erbanteile.de umgesehen? Da gibts einige Infos und einen Marktplatz für Erbanteile. Vielleicht lässt sich dort noch ein höheren Preis erzielen. Konkurrenz belebt das Geschäft

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Die grundsätzlich Frage wäre für mich: Ist es wirklich notwendig eine Teilungsversteigerung zu betreiben? Lösungswege die außerhalb der Teilungsversteigerung sich befinden, erzielen idR. weitaus bessere Ergebnisse. Zumal man nach der Versteigerung noch lange nicht aus der Gemeinschaft draussen ist. (ich nehme an es ist eine Erben-oder Ehegmeinschaft). Man wandelt nur Immobilie in Geld - die Gemeinschaft bleibt!

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manchmal kann ein Anwalt durchaus auch "Gutes" im Sann haben. Wenn sie aber eine Teilungsversteigerung vorschlagen/androhen, dann würde ich drohen den eigenen Erbanteil zu verkaufen. Dann bist du raus und die Teilungsversteigerung können Sie dann mit einem anderen machen,wenn sie unbedingt wollen. Du wirst sehen - plötzlich hast du auch ein Druckmittel und ei Sache nimmt eine andere Richtung ein.

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Tja, das hängt davon ab wie das Endergebnis aussehen soll. Willst du raus aus der Erbengemeinschaft oder weiter in der Erbengemeinschaft verbleiben? Mediation wäre etwas was man versuchen könnte um wieder eine gemeinsame Vorgehehensweise zu haben - könnte aber in diesem Fall schwierig werden, da der Enkel bereits die Anwältin eingeschaltet hat. Also dann raus aus der Gemeinschaft. Ich würde einfach den Erbanteil verkaufen, dann ist man den Streß und Ärger mit dem Enkel los! Zudem wird man damit einem gerichtlichen Verfahren aus dem Weg gehen

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Wertverlust Eigentumswohnung von 2007 – 2013 (Erbschaftsstreit)

Hallo zusammen,

ich brauch mal eure Hilfe, weil ich echt ratlos bin wo ich die Info herbekomme die ich benötige.

Wir haben gerade einen Erbschaftsstreit am Laufen. Kurz die Daten... Meine Mama hat ihr Erbe (war ¼ von einem rießigen Grundstück) von ihrer Mama (also von meiner Oma) an meinem Onkel abgegeben, mit der Prämisse das sie im Gegenzug eine 90 qm Eigentumswohnung bekommt, es wurde nicht genauer definiert ob es eine Terassenwohnung, Penthous etc ist – das liegt in ihrem Ermessen. Dies wurde auch notariell festgehalten. Insgesamt wurde das Grundstück unter 4 Kindern aufgeteilt (meine Mama + ihre drei Geschwister)

Nun ist mein Onkel verstorben und in seinem Testament hat er als ersten Punkt geschrieben, dass meine Mama ihre Wohnung zum heutigen Preis (Testament war von 2007) bekommt. Beim Nachlassgericht wurde auch bei der Stellungnahme der Richterin verlesen, dass die Wohnung ihr rechtlich noch zu steht und man sich nur darüber einigen muss zu welchem Wert, diese ausgezahlt wird (also zum heutigen Wert oder vom Wert von 2007).

Da eine Schwester meiner Mama das ganze ihr neidet und nicht möchte, dass meiner Mutter diese Wohnung zusteht wird das noch ein rießiges Theater werden, welchen Gegenwert meine Mama für die Wohnung ausgezahlt bekommt.

Da ich davon ausgehe, dass meine Tante definitiv auf den Wert von 2007 pocht (sie möchte ja mehr von dem Erb-Kuchen abhaben) brauche ich jetzt hierfür Quellen, bei denen ich Preise von Neubauwohnungen (Raum Augsburg) von 2007 bekomme. Oder zumindest einen Wert, was Wohnungen an Verlust pro Jahr machen. Dann könnte ich ja von einer aktuellen Wohnung Inflation und Wertverlust abziehen und so hätte man ja einen ungefähren Basiswert.

Falls euch noch eine andere Lösung einfällt oder eine Stelle an die ich mich wenden kann wäre ich super dankbar dafür. Es ist alles so kräftezehrend. V.a. dass manche das Geld über die Familie stellen, finde ich ganz schlimm.

Ich für meinen Teil war schon am Überlegen ob ich meinen Erbanteil an meine Tante abtrete, damit diese den Hals voll genug bekommt.

Wertverlust Eigentumswohnung von 2007 – 2013 (Erbschaftsstreit)

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Den Anteil an die Tante abtreten? Naja, das kannst du machen. Du kannst ihr den Anteil auch verkaufen. Wenn Sie nicht mitspielt und noch länger streiten will, dann kannst du auch deinen Erbanteil an einen Dritten verkaufen. Dafür gibt es mittlerweile einen Marktplatz.

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  1. Unbedingt beitreten sonst hast du keine Möglichkeit im Versteigerungstermin zu agieren
  2. zu 5/10 schon, aber nicht darunter
  3. bitte das folgende beachten http://www.zvg-portal.de/index.php?button=Hinweise%20fuer%20Bieter
  4. Er kann nicht verhindern dass du mitbietest. Nur das Gericht, wenn du die Bietvoraussetzungen aus 3 nicht beachtest.
  5. Nein, du bist ein ganz normaler Bieter der den gesamten Betrag aus seinem Gebot bezahlen muss.
  6. Ja, das kann er - also vorsicht wenn du davo ausgehst sofort wieder an Deine 50% des Erlöses zu kommen Hol dir also einen Experten für Teilungsversteigerungen
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Eine einigung waere immer am besten.. wenn dies allerdings nicht moeglich ist , dann bedeutet es aber nicht dass man nur noch den juristischen weg hat. Ein verkauf seines erbanteiles waere absolut vorher zu priorisieren.keine anwalts- und gerichtskosten und geht viel schneller. Wuerde aber bedeuten das du deinen anteil 50% am sparbuch und auch an der immobilie verkaufst. Habe da eine neue plattform gesehen www.erbanteile.de Vielleicht ist dies ja eine option fuer dich.

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Man kann jederzeit seinen eigenen Anteil an der Erbschaft (Immobilie) verkaufen. Dies ist ein ganz normales Rechtsgeschäft. --> Erbteilsübertragung/Erbteilskaufvertrag. Es gibt auch genügend Käufer für Erbanteile die sich als fremde Dritte Partei in die Erbengemeinschaft begeben. Seit ein paar Wochen gibt es dazu sogar einen Marktplatz, wo sich Verkäufer und Käufer von Erbanteilen finden können. Offensichtlich haben sehr viele Erben ein ähnliches Problem. Schaut mal auf www.erbanteile.de

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Ja, denn alle Bestandteile der Erbschaft gehören allen gemeinsam. Ein herauslösen würde daher die Zustimmung aller Erben erfordern. Wenn aber kein gutes Verhältnis besteht, wird es ggf. schwierig einen einheitlichen Weg zu finden, der euch ermöglicht den Stall aus der Erbschaft zu lösen. Da wird leider auch kein Anwalt helfen können! Wenn kein gemeinsamer Weg mit der Gemeinschaft möglich ist,dann solltet ihr prüfen ob es überhaupt noch Sinn macht in der Gemeinschaft zu verbleiben. Mann könnte ja durchaus auch ausscheiden z.B. über den Verkauf seines Erbanteiles. Bevor man lange im Streit mit den Erben lebt und von der Erbschaft nichts hat sollte man sich mit Alternativen beschäftigen.

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Warum denn in die Zwangsversteigerung? Frag doch erst einmal ob du die anderen 50% des Erbanteiles (inkl. Schulden) kaufen kannst von der "Gegenseite". Der Kaufpreis ist dann entsprechend um die anteiligen Schulden gemindert. Außerdem wären nach einer Zwangsversteigerung die Schulden nicht plötzlich verschwunden - diese müsstet ihr anteilig natürlich bedienen vom Versteigerungserlös. Kostet nur Geld, Zeit, Nerven und der Ausgang ist nicht kalkulierbar. Also versuch Dich besser zu einigen.

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Wenn auch eine späte Antwort, aber vielleicht trotzdem hilfreich! Eine Teilungsversteigerung scheint vermeintlich der beste Weg, allerdings kostet es durchaus einige Nerven, Zeit und nicht wenig Geld, wenn es unter Wert verkauft wird. Ich hatte die gleiche Situation und habe versucht eine außergerichtlichen Weg zu gehen. Da bin ich www.erbanteile.de gestoßen. Ein Marktplatz auf dem ich meinen Erbanteil angebieten konnte. Einige Kaufinteressenten haben sich schon gemeldet. Ist zumindest eine Option die mir sinnvoller erscheint als lange zu streiten oder gerichtliche Wege zu beschreiten.

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Die Teilungsversteigerung kostet Zeit und vor allem auch Geld. Und das Ergebnis bei einer Versteigerung ist leider ganz und garnicht vorhersehbar. Das Risiko würde ich nur eingehen, wenn du die andere Hälfte des Hause über die Versteigerung erwerben möchtest. Da kannst doch Deinen Anteil auch verkaufen. Habe meinen Anteil bei www. erbanteile.de angeboten. Vielleicht ist dies auch etwas für Dich

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Eine Teilungsversteigerung löst das Problem eigentlich nicht wirklich, denn die Erbengemeinschaft setzt sich am Erlös fort, d.h. ihr müsst euch ggf. noch darum streiten wer welchen Betrag bekommt (Es ist also nicht automatisch die Quote des Erbanteils). Wenn die Miterbin also auch die Erlösverteilung blockiert, dann kann muss man wieder klagen. Ein Verkauf wäre daher meiner Meinung nach der vernünftigere und kostensparendere Weg. Wenn die Miterbin dem Verkauf nicht zustimmt, bedeutet es jedoch nicht dass ihr eure Anteile am Erbe nicht verkaufen könnt. Ihr könnt eure Erbanteile auch ohne Zustimmung der Miterbin verkaufen z. B. an eine Dritten. Wenn die Miterbin das Vorkaufsrecht zieht, dann muss Sie euch die Erbanteile zu den Konditionen, wie mit dem Dritten vereinbart, abkaufen. Aber ihr hättet das Ziel erreicht - raus aus der Erbengemeinschaft. Da gibts seit kurzer Zeit ein Portal dafür - erbanteile.de

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Kann ich meinen Erbanteil verkaufen oder verschenken?

Ich bin Mitglied einer Erbengemeinschaft, bei der gemäß Testament das Haus unserer verstorbenen Mutter (vor 15 Jahren) verkauft werden soll. Dies konnte wegen Uneinigkeit untereinander nicht erfolgen. Die 5 Kinder haben 5 gleiche Erbteile, wobei ein Kind wegen privater Insolvenz zur Testamentszeit nicht mit einem Anteil bedacht wurde. Dafür erhielt ich als Schwester zwei Anteile, als 2 Fünftel, meine weitere Schwester 1 Fünftel, meine beiden Brüder je ein Fünftel. Dioe Situation ist momentan so: Meine beiden Brüder haben insgesamt 2 Fünftel Anteile am Erbe, (das heißt das Haus der verstorbenen Mutter) die drei Schwester haben insgesamt 3 Fünftel Anteile, wobei eine Schwester keinen Anteil hat, dafür ich 2 Fünftel (Grund siehe oben). Das Haus konnte bsiher nicht verkauft werden, weil einer meiner Brüder eine von 2 Wohnungen im Erbe/Haus der Mutter bewohnt, auch schon vor dem Tod meiner Mutter. Er zahlt immer noch die gleiche "Miete" wie zur Lebenszeit meiner Mutter. Eine Erhöhung wurde nie vereinbart, weil er ausziehen sollte, um das Haus verkaufen zu können. Dies ist aber bis heute nicht geschehen. Das Haus kann nicht verkauft werden, weil dies immer behindert wurde. Mein Bruder, der dort wohnt hat auch kein Interesse, das Haus oder unsere 3 Erb-Anteile zu kaufen. Er wohnt ja günstigst darin mit allen Vorteilen eines Mieters. Alle Erben tragen die Kosten für den Unterhalt und die Risiken, die von einem 50 Jahre alten Haus ausgehen, z. B. alte Öltanks, alte Leitungen, alte Dächer (Eternit) etc. Meine Fage ist nun: Kann ich, können wir drei Schwestern, -wir drei sind uns einig- den Erbanteil unabhängig von den beiden Brüdern verkaufen, verschenken oder beleihen? Wir wollen nur mit dem Haus nichts mehr zu tun haben. Wir wollen auch keine kosten- und zeitintensive Teilungsversteigerung oder Räumungsklage und auch keinen Anwalt oder ein Gericht bemühen. Wir wollen nur unsere Ruhe haben. Unser "Miet-Bruder" möchte das Haus weder kaufen, noch geschenkt. Er wohnt am besten/billigsten auf unsere Kosten im Haus. Wir tragen das gesamte Risiko zu 3 Fünftel.

Bin gespannt,ob diesen "Wahnsinn" jemand verstehen und uns helfen kann.

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Du kannst Deinen Anteil immer und an jeden verkaufen (außer es wurde explizit etwas im Testament ausgeschlossen), auch wenn die anderen Erben nicht einverstanden sind. Die Frage ist wo du jemanden findest der Deinen Anteil kauft. Ich habe das gleiche Problem und bin bei meiner Suche auf einen Marktplatz für Erbanteile gestossen (erbanteile.de). So wie es aussieht ist jedoch der Marktplatz noch nicht aktiv, aber wenn dieser startet könnte dies ja eine Lösung für Dein Problem sein.

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Warum sollte man seinen Anteil nicht auch verkaufen könne? Mein Nachbar hat seinen Anteil kürzlich an einen Investor verkauft. Also auch 2/3 Hausanteile können verkauft werden. Der Käufer hat dann die anderen Anteile später auch noch erworben, aber zunächst war der Nachbar aus der Erbengemeinschaft raus und sein Problem war gelöst. Meines Wissens hat er den Käufer über ein auf Erbanteile spezialisiertes Internetportal gefunden. Ich glaube es hatte irgendetwas mit Vermögensgemeinschaft zu tun. Am besten mal googeln!

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Warum verkaufst du nicht Deinen Anteil an die Miterben? Wenn diese nicht kaufen wollen oder sie deine emotionale Notlage erkennen und dadurch nur einen schlechten Kaufpreis bezahlen wollen, dann solltest du den Verkauf deines Anteils an einen Fremden auch mal in Erwägung ziehen - und wenn du es nur als Druckmittel verwendest um wieder Dynamik in die Sache zu bringen.

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