Ich denke schon, dass Dich die Nachbarin anzeigen kann, wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses - da Du in aller Öffentlichkeit wohl in Gegenwart der Nachbarin deren Hund anuriniert hast -.
O.k. ich finde es auch nicht gerade gut, dass sie den Hund sein geschäftchen gerade immer an Deinem Auto verrichten lässt, doch ich denke, dass der Hund nichts dafür kann.
Ich würde die Nachbarin, wenn sie keine Einsicht zeigt ehr mal durch einen Rechtsanwalt anschreiben lassen. Wenn man bedenkt, dass manche Gemeinden einem schon ein erhebliches Bußgeld aufbrummen, wenn man als Hundeshalter seinen Hund auf öffentlichen Plätzen seine Notdurft entledigen lässt, so ist es nicht mehr als richtig, wenn Du es Dir verbietest, dass sie den Hund immer an Dein Auto machen lässt.
Ein Brief vom Anwalt kann oft Wunder wirken - vor allem, wenn sie dann noch die Anwaltskosten zu tragen hat.