Hallo. Du müsstest prüfen lassen ob du ergänzend Anspruch auf HArtz 4 hast, das hängt aber davon ab ob du Kinder hast, alleine lebst usw... wenn du ergänzend Hartz 4 erhälst, kannst du bei der ARGE auch einen Antrag auf GEZ Befreiung stellen. Ruf doch am Montag gleich mal an, dies müssten sie dir auch am telefon sagen können.

...zur Antwort

Ich habe meine beiden für diese Saison bei New Yorker gekauft. Ich war erstaunt über das Sortiment. Ober und Unterteile können getrennt in verschiedenen Grössen gekauft werden, tolle Teile haben sie auch und günstig sind sie auch... schau doch einfach mal rein

...zur Antwort

Hallo, wenn sie Angst vor Pfändungen hat, würde ich an ihrer Stelle, bevor sie die Arbeit beginnt, entweder Ratenzahlungen vereinbaren oder Insolvenz anmelden. Dann dürfte nichts passieren.

Bei einer Teilzeitstelle liegt das Gehalt sicher unterhalb der Pfändungsgrenze, diese kann am Vollstreckungsgericht erfragt werden, weil es dabei auch eine Rolle spielt, ob man Kinder hat oder nicht. Sollte das Konto gepfändet werden, muss sie am Vollstreckungsgericht einen Antrag zur Freigabe stellen. Dasselbe würde ich auch bei Hartz 4 machen, obwohl Sozialgelder nicht pfändbar sind. Diese müssen aber binnen 7 Tagen nach Eingang vom Konto abgehoben sein. Es werden da auch Samstage und Sonntage mitgezählt. Eine Kontopfändung auf ein Konto, welches nicht ihr eigenes ist, kann ich mir nicht vorstellen. Es sei denn, sie hat die Daten weitergegeben, z.B. an den Gerichtsvollzieher. Um evtl. Schwierigkeiten zu vermeiden, würde ich ein Telefonat mit dem Vollstreckungsgericht empfehelen. Dann wisst ihr hundertprozentig bescheid. Lg

...zur Antwort

Hallo. Ich nehme gerne einen Teelöffel mit Kaffeepulver und streue diese nach dem Kochen über die noch warmen Herdplatten. Riecht gut und läßt sich ganz leicht wieder abkehren. Wenn ich Fisch koche, sprühe ich lieber Febreze, lüften und das Spray helfen bei mir immer. Lg

...zur Antwort

Hallo. Als erstes musst du den Verkäufer kontaktieren und nachfragen was los ist. Danach musst du ebay kontaktieren und den Fall melden. Sollte sich dann auch nichts tun, musst du den Verkäufer schriftlich anmahnen, seinen Pflichten nachzukommen, mit einer Frist von vier Wochen. Diesen Brief musst du per Einschreiben mit Rückschein verschicken. Nach dieser 4 Wochen Frist oder wenn dieser Brief wieder zurückkommen sollte, kannst du Anzeige erstatten. Rufe aber vorher nochmal bei der Polizei an, denn in meiner Heimatstadt haben sie schon eine extra ebayabteilung und lass dir die Telefonnummer geben. Ist mir auch schon passiert, aber es hatte bei mir ausgereicht den Verkäufer schriftlich zu ermahnen und mit Anzeige zu drohen. Den Artikel hat er mir sofort geliefert. Emails werden übrigens vor Gericht nicht anerkannt, deshalb muss alles auf dem Postweg gehen.

...zur Antwort

Ich würde keine Selbstversuche machen, die gehen meistens schief. Laß das lieber einen Friseur machen, der kennt sich aus und kann dir auch diverse Pflegeprodukte empfehlen. Eine Spülung denke ich reicht nicht mehr aus, sondern du bräuchtest schon Pflege für coloriertes, angegriffenes Haar. Ich mache mir so eine Kur einmal die Woche über Nacht auf mein Haar (ist auch gefärbt) und schlafe auf einem Handtuch über dem Kissen. Ansonsten benutze ich statt Spülung, Kurpackungen und habe keine Probleme.

...zur Antwort

Google doch mal, spontan würde ich jetzt an deiner Stelle, Wolle kaufen, durchsichtiges Stretchband und ein paar Stricknadeln. Schlage vielleicht mal 20 Maschen aber das Stretchband musst mit einnähen, sonst dehnt sich das gestrickte nicht. Und wenn du denkst jetzt ist das Teil lang genug (oh man, wie sich das anhört lach), dann stricke immer zwei maschen zusammen und den Rest nähst du.... viel Spaß dabei und stell doch ein Foto ein wenn du fertig bist. Witziger Gag....

...zur Antwort

vielleicht solltest du mal mit deinem Vater sprechen, warum du den Kontakt nicht möchtest. Sicher ist es nicht einfach, aber vielleicht könnt ihr eure Probleme in einem Gespräch ja klären und alles wird hinterher besser. Wenn nicht, würde ich ihm sagen, das du möchtest das er deine Entscheidung akzeptiert.

...zur Antwort

Scheinbar liegt dir noch viel an deinem Freund. Bitte ihn doch um ein Gespräch und erkläre ihm das dein Ex keine Gefahr für ihn ist und warum es ihn so stört wenn ihr noch freundschaftlichen Kontakt habt. Wenn es deine jetzige Beziehung rettet, würde ich den kontakt zum Ex abbrechen.

...zur Antwort

wenn es für dich so schlimm ist wie du schreibst, darfst du natürlich aussteigen. Du musst aber deinen Lehrer oder deine Lehrerin informieren und stattdessen in die Schule gehen.

...zur Antwort

ich glaube es wäre sinnvoller wenn du dich um Arbeit bemühen würdest, als so einen Käse unter die Leute zu bringen. Scheinbar ist dir langweilig. Wenn du einen Arbeitsplatz ablehnst, sperrt oder kürzt sie dir zurecht die Leistungen. Sonst könnte sich ja jeder nen netten Tag machen und fürs nixtun staatliche Hilfen in Anspruch nehmen.

...zur Antwort

Klingt ein wenig abenteuerlich was du da schreibst. Kann es nicht eher sein, das dein Freund tatsächlich "heimlich" bei dir gewohnt hat und du nun nach einer Möglichkeit suchst, wie du das, wenn es so ist, unberechtigt erhaltene Geld aus dem Unterhaltsvorschusstopf, nicht zurück zahlen musst? Ich kann mir nicht vorstellen, das ein Angestellter der Stadt, einfach etwas in den PC eingibt. Ausserdem musst du das unterschreiben und wenn es nicht stimmt, unterschreibe ich einfach nicht, fertig.

...zur Antwort