Haben Kinder ein Recht auf Taschengeld?
Viele von euch haben uns gefragt, ob Kinder ein Recht auf Taschengeld haben. Es ist so, dass Eltern gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind, ihren Kindern Taschengeld zu geben. Kinder haben deswegen also kein offizielles Recht auf Taschengeld.
Das soll aber nicht heißen, dass Kinder gar kein Geld von ihren Eltern bekommen sollten! Weil es aber keine klaren Regeln gibt, führt die Frage des Taschengeldes in vielen Familien oft zu langen Diskussionen und Streitereien. Bestimmt kennen das viele von euch auch. Aber warum ist Taschengeld eigentlich überhaupt wichtig für Kinder? Zum Beispiel weil Kinder durch den Umgang mit Taschengeld lernen,
• sich ihr Geld einzuteilen und damit auszukommen
• selbstständig zu werden und Verantwortung zu übernehmen
• selbst Entscheidungen zu treffen und unabhängiger von den Eltern zu sein
• auch später im Erwachsenenalter sinnvoll und bewusst mit Geld umzugehen (viele nennen das auch mit dem Geld „haushalten“ können)
„Und wie viel Taschengeld sollte man bekommen?“ Tja, das ist eine schwierige Frage, weil Eltern ihren Kindern das Taschengeld ja freiwillig geben. Die Jugendämter sagen dazu, dass sich die Höhe des Taschengeldes an die Möglichkeiten der Eltern anpassen sollte. Einige Eltern verdienen eben viel weniger Geld als andere und können ihren Kindern deswegen nur ein kleineres Taschengeld geben. Am besten ist es, wenn Eltern und Kinder es schaffen, sich gemeinsam auf einen Betrag zu einigen, mit dem alle einverstanden sind. Hilfe bekommt man dafür auch durch Näherungswerte des Jugendamts Nürnberg. Das Jugendamt gibt Tipps, wie viel Taschengeld angemessen ist und macht diese Vorschläge:
• Unter 6 Jahren: 1 Euro pro Woche
• 6-7 Jahre: 2 Euro pro Woche
• 8-9 Jahre: 3 Euro pro Woche
• 10 Jahre: 14 Euro pro Monat
• 11 Jahre: 16 Euro pro Monat
• 12 Jahre: 20 Euro pro Monat
• 13 Jahre: 22 Euro pro Monat