Der Rentenartfaktor für eine Altersrente beträgt 1,0. Für eine teilweise EM- Rente 0,5 (die Rente ist halb so hoch wie die Altersrente) und die für volle EM- Rente 1,0 ( die Rente ist so hoch wie die Altersrente).

Das heißt ganz grob, das die Altersrente bei einer teilweisen EM- Rente doppelt so hoch sein kann und bei einer vollen EM- Rente in etwa genauso hoch sein wird.

Man kann es nur ganz grob sagen, da es ja auch auf die Dauer der Erwerbsminderungsrente ankommt und auch ob noch Beiträge nebenbei eingezahlt werden.

Auf der jährlichen Renteninformation steht drauf wie hoch die Altersrente in etwa sein wird. Diese kann man sich auch von der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Es ist auch möglich eine Berechnung anzufordern wie hoch die Altersrente in etwa sein wird.

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Ja, du hast ein Recht darauf die freiwilligen Beiträge für diesen Monat wieder zu bekommen, da freiwillige Versicherung nur geht, wenn man nicht Pflichtversichert ist.

Da du in deinem normalen Angestelltenverhältnis der Pflichtversicherung unterliegst, wurden die freiwilligen Beiträge für diesen Monat zu Unrecht abgebucht.

Wie ismiregal7777 schon geschrieben hat, kannst du natürlich per Telefon Bescheid geben.

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann schreib der RV einen Brief oder E-Mail und füge als Anlage die Lohn-/Gehaltsabrechnung bei, dann geht es eventuell etwas schneller (wenn dein Arbeitgeber bspw. noch keine Meldung erbracht hat, dann ist die Abrechnung der Nachweis das du tatsächlich in einem Arbeitsverhältnis bist).

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Am besten Schreibst du der Rentenversicherung eine E-Mail und schreibst das du einen Sozialversicherungsausweis für den Arbeitgeber brauchst. Auf diesem steht die Sozialversicherungsnummer drauf.

Folgende Angaben sind notwendig:

- aktuelle Adresse von dir

- Geburtsdatum

- vollständiger Name

Schick am besten auch gleich deinen Personalausweis oder Geburtsurkunde mit.

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Die Rentenversicherung, von der du das Schreiben bekommen hast ist für dich zuständig.

Sende denen einfach die Geburtsurkunde zu (wichtig ist, das die Versicherungsnummer auf dem Schreiben drauf steht) und Sie werden es ändern.

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Oder so:

Frau M. erkrankte plötzlich an Krebs. Zuerst nahm Sie an einer Rehabilitationsmaßnahme der Deutschen Rentenversicherung teil. Da sich ihr Gesundheitszustand nicht gebessert hat (sogar verschlimmert hat) und eine Besserung nicht zu erwarten war, beantragte Sie eine Erwerbsminderungsrente.

Die Rentenversicherung bewilligte ihr eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer. Frau M. wird bis zum Eintritt in die Altersrente die Erwerbsminderungsrente erhalten.

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Ich schätze mal, das du den Betrag aus einer Renteninformation entnommen hast. Wenn das so ist, dann hat dein Bekannter Recht, denn dann werden wirklich die letzten 5 Jahre hochgerechnet für die Zukünftigen Beitragszahlungen, die du laut Hochrechnung tätigen wirst.

Das bedeutet das es wirklich sein kann das die Rente tatsächlich geringer ausfällt, da das ALG logischerweise niedriger ist als dein Lohn/Gehalt.

Du kannst aber eine Berechnung von der Deutschen Rentenversicherung durchnehmen lassen, bzw. eine genauere fiktive Berechnung, wenn du schon im ungefähren genau weißt was du bis zur Rente bekommst.

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Es gibt bestimmte Wege, unter denen du nicht der Versicherungspflicht unterliegt z.B. als Selbstständiger oder Beamter). Die genauen Voraussetzungen erläutere ich jetzt nicht, da ich nicht weiß zu welchem Personenkreis du gehörst und das würde den Rahmen der Antwort sprengen. Wenn du dann die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (60 Kalendermonaten) noch nicht erfüllt hast und mindestens 2 Jahre schon nicht mehr Versicherungspflichtig bist, dann kannst du dir die Beiträge die du selbst getragen hast erstatten lassen.

Das bedeutet, das dein Rentenkonto aufgelöst wird und dir die Beiträge die du getragen hast ausgezahlt werden. Es bedeutet aber auch, das du dann von der Deutschen Rentenversicherung keine Ansprüche mehr geltend machen kannst. Es sei denn du wirst wieder Versicherungspflichtig und zahlst wieder Beiträge (dann sind die erstatteten Beiträge aber auch futsch).

Wenn du konkretere Angaben machen könntest, dann könnte ich dir ca. sagen ob du dir die Beiträge erstatten lassen könntest.

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Du hast bestanden, also hast du gar nichts versaut
Und selbst wenn du nicht bestanden hättest, dann bestimmst immer noch du, wann du dein Leben "versaut" :)

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Umlageverfahren:
Das was jetzt eingezahlt wird, wird verwendet um die Rentner zu finanzieren

Generationenvertrag:
Die jüngere Generation (Einzahler) kommen für die ältere Generationen auf (Rentner)
Also die junge Generation zahlt die Rente der alten Generation

Unterschied:
Generationenvertrag erklärt wer einzahlt und wer bekommt
Umlageverfahren erklärt was mit dem Geld passiert

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Wie schon geschrieben, darf er trotz Rente noch arbeiten.
Bei einigen Altersrenten wird das Einkommen bis zu einer bestimmten Höhe aber angerechnet auf die Rente.
Wenn er wieder arbeiten will, dann einfach Mal bei der RV anrufen und nachfragen wo die Hinzuverdienstgrenze liegt.

Hobbys wurden ja auch schon erwähnt.
Ehrenamtliche Tätigkeiten wären auch nichtverkehrt.

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Du kannst auch bei der Rentenversicherung anrufen.

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Wenn die Wochenstunden des Studiums überwiegen, bekommst du für deine Rentenanwartschaften eine sogenannte Anrechnungszeit. Diese ist für bestimmte Renten zu berücksichtigen (z.B. bei der Regelaltersrente wird diese nicht berücksichtigt)
Wenn die Wochenstunden für die Arbeit überwiegen, wird dir die Anrechnungszeit i.d.R. abgelehnt.

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Hallo,

Vorab schonmal: es gibt nicht nur eine Rente sondern mehrere. Für (fast) jede Rentenart gibt es andere Voraussetzungen. 

Für eine Regelaltersrente musst du 5 Jahre (60 Monate) mit Plichtbeiträgen eingezahlt haben.

Dann gibt es noch die Rente für langjährig Versicherte, die für besonders langjährig Versicherte, die für Schwerbehinderte, die Erwerbsminderungsrente und und und...

Also grundsätzlich sind es minimum 5 Jahre. 

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Hallo,

Natürlich, du kannst jederzeit zur Rentenversicherung gehen und dir deine Sozialversicherungsnummer sagen lassen. Nimm Vorsichtshalber einen Personalausweis mit.

Jedoch weis ich nicht ob sie schon eine SV-Nummer für dich haben, da du sie ja erst beantragt hast.

Wenn du 2005 geboren wurdest (was ich nicht vermute), dann haben sie schon eine Versicherungsnummer für dich.

Aber hingehen und persönlich nachfragen kostet nichts :)

Sie können dir dann bestimmt auch sagen wie lange es dauert.

Ein Sozialversicherungsausweis ist nichts anderes als ein Stück Papier auf dem deine Rentenversicherungsnummer drauf steht.

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Hallo,

Rein theoretisch darf die Rentenversicherung das, da sie ja zu viel Rente gezahlt hat und das Geld natürlich wieder haben will.

Es giebt möglichkeiten, das die Rentenversicherung den Betrag den sie wieder gaben will einmalig Einbehält und du musst nichts weiter veranlassen.

Wenn du überhaupt nicht damit einverstanden bist, dann kannst du auch Widerspruch einlegen.

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Wie kann ich mir die Realität bewusst machen und meinen Verstand einschalten("Liebe")?

Hallo,

im darauffolgenden Text werde ich meine Frage präzisieren.

Und zwar habe ich im Partyurlaub einen Jungen kennengelernt, mit dem ich mehrmals was hatte. Wir verbrachten die Nächte in den Diskotheken zusammen, waren am Strand, Autoscooter fahren etc. Alles schöne und gute Erinnerungen, wobei ich letztendlich erfuhr, dass er seit 1 Jahr eine Beziehung führt. Natürlich tat mir das (für seine Freundin) Leid, es war dennoch bereits zu spät. Dabei war/ist mir auch bewusst, dass wir uns nie wieder sehen werden, worin mein eigentliches Problem auch besteht. Beiden war klar, dass das alles keinen festen Untergrund hat, sei es seine Beziehung oder unsere weit auseinander gelegenen Wohnorte, deswegen haben wir auch keine Kontaktdaten ausgetauscht. Als ich ihn dann auf Facebook fand, habe ich ihm eine Freundschaftsanfrage geschickt, die er bis heute ignoriert.

Sehr wahrscheinlich bereut er seine Tat und will natürlich keinen Kontakt zu mir, aber wieso hat er den Fehler gleich mehrere Male begangen ?

Natürlich findet man im Partyurlaub seine große Liebe nicht, und so schon 2 Mal nicht, aber er geht mir nicht aus dem Kopf. Wobei ich ein schlechtes Charaktermerkmal schon entdeckt habe und zwar: untreue. Ich weiß nicht, was ich an ihm habe..

Ich verstehe nicht, wieso mich das so beschäftigt. Meine Naivität nimmt so viel Raum in mir ein, obwohl ich das gar nicht will. Mein Verstand ist sich der Realität bewusst, aber meine irrationale Ader leider nicht.

Ich weiß nicht, wie ich mir klar machen soll, dass es bei den schönen Erinnerungen bleibt und, dass diese Zeit nun mal vorbei ist und dieser Junge auch keinen Kontakt zu mir will.

Kennt ihr das? Danke für jegliche Tipps oder jegliche Art und Weise mir die Augen zu öffnen.

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Hey, Auf jeden Fall hast du schon mal herausgefunden, das das mit euch beiden nicht klappt Aber gegen Liebeskummer kannst du nicht wirklich viel tun.. Das braucht Zeit Und vielleicht lernst du jemanden anderes kennen, der dich diese Sache vergessen lässt Lg Lissi5

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