In erster Linie nein ! 

Aber es gibt ausnahmen . Kommt drauf an , aber es gibt die Presse- und Kunstfreiheit ,da ist es egal ob man dein Gesicht sieht . Und nur das veröffentlichen ist Strafbar.

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Oder wenn eure Eltern nicht soviel Geld haben  könnte die Klasse beim Sozialamt auf die Übernahme der Kosten beantragen. Vielleichr wirds ja erstattet für eure ganze Klasse.

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Also ich hab auch extreme couponing gestestet . Das funktioniert einwandfrei. Z.B hab 15 Packungen Oral B Zahnspasta gekauft UVP 2,99 und die haben einen Gutschein gebracht bei der man eine Packung umsonst bekommt. Hab als erstes nur eine Packung gekauft zum testen ob das funktioniert. Das Produkt kostet 2,49 UVP 2,99 und die haben mir noch 50 cent rückgeld gegeben. Dann bin ich später nochma dahin gegangen (obwohl auf dem Coupon nur einmal pro person einlösbar steht ) hab dieses mal mit 2 packungen getestet hab 2 packungen gekauft und hab der Kassiererin meine 2 Coupons noch gegeben. Die hat mir dann 1 euro zurückgegeben. Ein anderes Beispiel mit Hundefutter ich hatte einen 1 euro Coupon das Produkt von Pedigree kostet normal 1,69 € aber bei Edeka ist dieses Produkt auf 0,99€ runtergefallen (Werbeaktion) dann hatte ich eine Packung Kostenlos bekommen ,aber dieses mal kein Rückgeld (also 1 cent haben mir die nicht gegeben ) Bin dann später nochma hin gegangen zum Edeka hab dann 10 Packungen gekauft (obwohl auf dem Coupon steht nur 1x pro Person ) und meine Coupons abgeben dann haben die mir ka wieso jtz das Wechselgeld von 10 cent gegeben. Also merke extreme Couponing ist in Deutschland möglich ! Du musst nur an die Info und dann sagen dass du viele Coupons einsetzen willst die machen das dann obwohl da nur drauf steht 1x einlösbar pro Kunde ! PS der Coupon läuft bis zum 31.01.2015 für die Zahnpasta wenn du willst kann ich dir ein Foto bzw den Link einsetzen. PS : Manche Geschäfte machen das nicht z.B Müller aber Real Globus oder Rewe machen das schon wenn du nett an der Kasse fragst. Wenn du noch Fragen hast kann ich dir die beantworten. Und sorry für die Rechtschreibfehler bin gerade müde :D

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Das sind sogenannte "Spassbieter" die wollen dich Verklagen wenn du das anderweitig verkaufst und dann musst du den Käufer Schadenersatz zahlen + Anwaltskosten und Gerichtskosten also bewahr dein Ipad noch 2-3 Monate. Du als Verkäufer kannst die jtz auch auf Schadensersatz verklagen bekommst dann dein Geld

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Das Handy gehört dir nicht also rechtlich gesehen erst bei abbezahlen des Vertrages praktisch gesehen kannst du es verkaufen Lg

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burning series

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Hast du die deutsche Staatangehörigkeit ? Dann könntest du 90 Tage ohne Visum nach Australien .

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Nö du musst die Person erst anschreiben,dass die Person dieses Foto löscht erst wenn die Person sich weigert kannst du Schadenersatz (bzw Schmerzensgeld) fordern Aber du musst den Anwalt selber bezahlen erst wenn du im Zivillgericht gewinnst bekommst du die Anwaltskosten erstattet wenn du Verlierst musst du noch die Gerichtskosten + deine eigenen Anwaltskosten + die gegnerische Anwaltskosten bezahlen

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Ja du hast das Recht binnen 14 Tagen ein Artikel den du im Internet/Katalog etc gekauft hast zurückzugeben. Laut EU-Richtlinien musst du aber die Versandkosten für die Retoure bezahlen, manche Händler sind kulant und erstatten dir diesen Betrag . Lg Lisalaura

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Nö ist kein Betrug . Ordnungsamt kann dir auch nicht weiter helfen. Könntest dich bei der Verbraucherzentrale beschweren. Einzigste Möglichkeit über einen Anwalt fordern,wenn die das nicht geben wollen musst du vor Gericht klagen und dann entscheidet der Richter . Der Richter gibt oftmals den Verkäufern recht ,aber manche entscheiden für den Käufer . Versuch dein Glück. lg lisalaura

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