Für einen Tag wahrscheinlich schon für mehr denk`ich mal nicht...

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Schulpsychologe/-in;Jugendamt; Polizei

wenn er`s wieder macht Hau ihm eine runter... WAS WILL ER MACHEN??? Soll er sagen: "Als ich mal wieder an ihrer Tochter rumgefummelt hab, da hat sie mir eine geklatscht! Das kann so nich weitergehen...."????!?!?!??!

Probier mal dein Handy(wenn es eine Kamera hat) dabei laufen lassen...

dann glaubens dir 1. deine Eltern 2. Die Polizei

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das kommt darauf an... gehst du zu einem Top-Stylisten friseur oder nich?

Aber normal schon. wenn ers gut macht min. 2€ sollten drinne liegen. Ich gehimmer zu einem einzigen Friseur, den ich ganz gern mag er bekommt immer so 4 € Fiseure bekommen meistens nich sooo viel Geld und freuen sich immer über Trinkgeld

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Ein Arzt besuch wäre angesagt!

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Also eigentlich gibt es da kein Patent. Das Lied ist geistiges Eigentum deiner Freundin und weder Melodie noch Text dürfen von einer anderen Person als ihr Werk bezeichnet werden! Geistiges Eigentum (dazu zählen zum Beispiel auch Bücher usw.) werden "automatisch" geschützt.

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Bei wem ist das nicht so

XD

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Oblivion, allerdings ohne Multiplayer. Sry es gibt nich so viele Spiele der Art mit Mehrspielermodus. Hab selber schon gesucht.

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Nimm die Nvidia. Ich finds sie viel beser, und Nvidia`s GraKas sind auch für viele Spiele VIEL besser geeignet als AMD Zeugs.

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Als Tourist kann man sich bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen visumfrei im Land aufhalten. Die bisherige Praxis, nach einer eintägigen Ausreise einen erneuten Aufenthalt von 90 Tagen zu begründen, ist ab 01. Februar 2012 nicht mehr möglich. Für längere Aufenthalte wird daher dringend empfohlen, vor der Einreise ein türkisches Generalkonsulat zu kontaktieren und ggfs. ein Visum einzuholen.

Deutsche Staatsangehörige, die ein Visum zur Besteigung des Ararat eingeholt haben benötigen für einen darüber hinausgehenden Aufenthalt in der Türkei eine Erlaubnis, die umgehend nach Ende der Bergtour bei Ausländerpolizei der Sicherheitsdirektion der Provinz (il emniyet müdürülüğü) einzuholen ist.

Von Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer anderer Nationalitäten werden von der Türkei anerkannt. Für die Einreise in die Türkei wird jedoch ausnahmslos ein Visum benötigt, das vorab bei einem türkischen Generalkonsulat einzuholen ist.

Reisedokumente

Mit folgenden Reisedokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig (Bitte unten folgende Empfehlungen beachten) vorläufiger Reisepass Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig (Bitte unten folgende Empfehlungen beachten) Personalausweis Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig (Bitte unten folgende Empfehlungen beachten) vorläufiger Personalausweis Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig (Bitte unten folgende Empfehlungen beachten)
Kinderreisepass Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig (Bitte unten folgende Empfehlungen beachten) Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig, bis zum 10. Lebensjahr ohne Lichtbild, ab dem 10. Lebensjahr ist ein Lichtbild notwendig (Bitte unten folgende Empfehlungen beachten)
Anmerkungen

Nicht möglich ist die Einreise in die Türkei mit einem von der Bundespolizei für Notfälle ausgestellten "Reiseausweis als Passersatz"

Die Türkei ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957

Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Das sagt das Auwärtige Amt dazu, wenn dus ganz genau wissen willst! XD Wer hätts gedacht Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/TuerkeiSicherheit_node.html#doc336356bodyText3

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