Gilt nur für die Post.

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Auch wenn die TÜV-Plakette keine Vorschrift bei der Benutzung von Überführungskennzeichen ist, so muss sich das Fahrzeug dennoch in einem verkehrssicheren und vor allen Dingen in einem der Strassenverkehrsordnung entsprechenden Zustand befinden, wenn es auf einer öffentlichen Strasse bewegt oder geparkt wird. Insofern darfst Du Dich mit einem Fahrzeug, dass diesen Regeln nicht entspricht auch nicht im öffentlichen Strassenverkehr bewegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Probefahrt oder eine Überführungsfahrt zu einem Wettkampf handelt.

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Die Leitern sind im Normalfall 30 Meter hoch. In Abhängigkeit der Geschosshöhe reicht die Leiter somit für 8-10 Stockwerke. Vermutlich gibt es hier und da auch mal Leitern die ein paar Meter höher sind. Wesentlich höhere Leitern machen aus statischen Gründen keinen Sinn, da sie so stark schwanken würden, dass eine Personenbergung darüber ohnehin nicht durchfürbar wäre.

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Die Verjährungsfrist im Steuerrecht beträgt 10 Jahre. Dies ist der Zeitraum, in welchem das Finanzamt Dir gegenüber noch tätig werden kann. Wenn Du jetzt für 2007 die Steuererklärung einreichst und tatsächlich eine Erstattung erhalten solltest, wird das Finanzmamt im Normalfall deswegen nicht die Erklärungen 2004-2006 von Dir nachfordern - es sei denn, das Finanzamt hat Anhaltspunkte dafür, dass Du Einkünfte nicht versteuert hast. Um was für Einkünfte handelt es sich denn bei Dir? Nichtselbständige Arbeit? Selbständige Arbeit? Kapitalvermögen?

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Schufa Eintrag und Abtretung einer Forderung an ein Inkassobüro sind zwei unterschiedliche Dinge. Es gibt Firmen, die ihre Kunden nicht selbst anmahnen, sondern gleich die Forderung an ein Inkassobüro übertragen. In so einem Fall hast Du nichts zu befürchten. Wenn Du hingegen schon auf diverse Mahnungen nicht reagiert hast, oder aber eine berechtigte Forderung in Frage gestellt hast, dann könnte es bereits zu einem Schufa Eintrag gekommen sein. Telekommunikationsunternehmen z.B. sind immer sehr schnell mit soetwas.

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Eine mögliche Erklärung wäre, dass es sich beim Wasser um die Nutzfläche und bei der Heizung um die beheizte Wohnfläche handelt. Das wäre mal zu prüfen. Klingt ansonsten aber eher merkwürdig.

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Zunächst gilt: jegliche Einnahmen müssen versteuert werden. Die Anmeldung eines Gewerbes würde ich vom Umfang der Tätigkeit abhängig machen. Wenn es nur gelegentlich zu Transaktionen kommt, reicht es wenn Du die Einnahmen bei Deiner Steuererklärung angibst. Hast Du vor, eine Regelmäßigkeit in die Tätigkeit zu bringen, dann empfehle ich Dir ein Gewerbe anzumelden, weil Du dann auch besser die damit in Zusammenhang stehenden Kosten berücksichtigen kannst. In jedem Fall informiere aber Deinen Arbeitgeber über die Tätigkeit. Er darf es Dir nicht verbieten, er muss es aber wissen.

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Ich sehe das Ganze deutlich positiver als meine Vorredner. Sicherlich: Verglichen mit Neubau ist der Wert hoch, aber über 95% aller Häuser in Deutschland sind nunmal älter als 10 Jahre, insofern finde ich den Vergleich mit einem Neubau oder gar eines KFW 60 oder KFW 40 Hauses immer ein wenig kritisch. Der Wert entspricht fast dem meines Hauses (178 kwh/qm). Ich bezahle für dieses Haus monatlich 115 € für Heizung und Warmwasser (110 qm Reihenhaus mit 3 Personen bewohnt). Vielleicht hilft Dir dieser Wert weiter.

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Gas verbraucht Ihr natürlich keins, wenn die Heizung ausgeschaltet ist. Die Heizkosten eines Mehrfamilienhauses werden in der Regel aber nur zu 50% nach den Heizkostenverteilern an den Heizkörpern verteilt. Die anderen 50% werden in der Regel nach Wohnfläche verteilt. Hintergrund ist folgender: Wenn Ihr weniger heizt, so macht Ihr Euch die Abwärme der anderen Wohnungen zu nutze, d.h. zu einem gewissen Anteil heizen die anderen Bewohner des Hauses Eure Wohnung mit. Um dies auszugleichen, wird ein Teil der Heizkosten halt nach Wohnfläche berechnet. Oder anders ausgedrückt: Wenn Ihr über den Kamin heizt, dann wird insgesamt im Haus weniger Gas verbraucht, weil nun wiederum Ihr mit Eurem Kamin die anderen Wohnungen zu einem gewissen Teil mitheizt.

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Ein potenzieller Käufer wird sich die Wohnung immer auch von innen anschauen wollen. Da der Käufer auch den bestehenden Mietvertrag und damit den Mieter übernimmt, will er sich natürlich auch einen persönlichen Eindruck vom Mieter machen.

Von daher muss mit entsprechenden Besichtigungsterminen gerechnet werden. Diese dürfen aber nicht zu kurzfristig und vor allem nicht unangemeldet passieren. Als Mieter kann darauf gedrängt werden, mehrere Interessenten gleichzeitig kommen zu lassen, um die zeitliche Inanspruchnahme so gering wie möglich zu halten.

Für den Mieter ergibt sich häufig die Chance, den neuen Vermieter schon einmal auf anstehende Modernisierungen aufmerksam zu machen, was also auch für den Mieter einen Vorteil darstellen kann.

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Wenn eine zugesagte Renovierung nicht durchgeführt wird, dann ist Mietminderung immer ein sehr gutes Druckmittel, dass Dir zusteht. Hierbei ist es jedoch erforderlich, dass Du Dir von einem Anwalt oder Mieterbund sagen lässt, um wieviel Du die Miete mindern darfst, damit nicht zuletzt Du noch den Ärger bekommst.

Bezüglich des Heizöls setze ihm schriftlich eine Frist. Ist denn noch genügend Heizöl da? Wenn die Bude kalt zu werden droht, dann bestelle Du das Öl. Lasse aber ihn die Rechnung bezahlen.

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Da findest Du eine große Auswahl solcher Rätsel unter der Rubrik Kriminales. Viel Spaß beim Rätseln!

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Du gibst einfach in der Anlage GSE den Verlust aus Gewerbebetrieb bzw. aus selbständiger Tätigkeit an. Da der Verlust aus dieser Einkunftsart nicht mit den Einkünften aus Nicht-selbständiger Tätigkeit verrechnet werden kann, wird das Finanzamt von sich aus einen entsprechenden Verlustvortrag auf das Jahr 2008 bilden. Du brauchst hier nichts gesondert zu veranlassen. Insbesondere ist dies nicht im Mantelbogen zu erklären.

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Zu Deiner ersten Frage: Ein Nachteil entsteht dem Arbeitgeber nicht. Er darf jedoch nichts Falsches bestätigen, weil er sich dann der Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar machen würde. Hiermit dürften die meisten Arebitgeber ein Problem haben: Wenn er Dir die 70% bestätigt, dann müsste der Arbeitgeber ja auch wissen, wie stark Du das Notebook privat nutzt. Woher aber soll der Arbeitgeber dies sicher wissen? Ich als Arbeitgeber würde mich auf dieses dünne Eis nicht begeben. Hängt aber sicherlich von der beruflichen Tätigkeit ab.

Zur zweiten Frage: Grundsätzlich kannst Du auch beide PCs absetzen. Du musst nur gut und nachvollziehbar begründen, warum Du 2 PCs beruflich benötigst. Hierin wird die Schwierigkeit (Unmöglichkeit) bestehen.

Zur dritten Frage: Wenn Du keine Gehalt während der Probearbeitstage bekommen hast, dann fallen die Dir entstandenen Kosten zu 100% unter die Bewerbungskosten.

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