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Wenn es der Leibliche Vater ist kanst Du

1.Beratungschein für ein Anwalt holen, der kostet nix ( vom Amtsgerich ) 1a. Damit sofort zum Anwalt gehen ( am besten ein Familien Anwalt nehmen )

2.Zu Pro Familia gehen die haben auch Anwälte. oder helfen auch. 3.Als Kind des Vaters hast Du ein Recht darauf. 4.Selber zum Familien Gericht gehen, und eine Einstweilige Anordnung erlangen. 5.Sonst zuständigen Gemeinde Pfarrer anrufen.

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Mann sollte den Lack nicht direckt FÖHNEN es gibt schwielen oder durch die Luft wird der Lack zum Rand geblasen.

Der Lack wird Porös, splittert spater ab.

Nehme grossen Pappkaton oder Schrank und wärme ihn auf ca 40-60 Grad dann auf.

Autos werden in Vorgewärmten Lakierkammern Lackiert. Der Lack erhällt so eine Spigelglatte Oberflache.

Das werkstück ruhig auskühlen lassen.

ACHTUNG - Abgase entstehen dabei

Mann nennt es auch den Lack-Einbrennen.

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