Unter einem Archiv (lateinisch archium aus griechisch αρχείο(ν), archeío(n), „Regierungs-“, „Amtsgebäude“) versteht man eine Institution oder Organisationseinheit, in der Dokumente, die zur laufenden Aufgabenerfüllung nicht mehr notwendig sind, erfasst, erschlossen, erhalten, ausgewertet und zugänglich gemacht werden. Im übertragenen Sinne bezeichnet es auch das Gebäude und einen Raum. Das Archiv unterscheidet sich von der Registratur hinsichtlich der Aufbewahrungsfristen. Entsprechend den Archivgesetzen sollen die Dokumente nach archivwissenschaftlichen Grundsätzen bewertet und die als archivwürdig bewerteten Teile zu Archivgut umgewidmet werden. Archivgut sind Schriftstücke, Akten, Karten, Pläne, Siegel, Bild-, Film- und Tonmaterialien sowie sonstige, auch elektronisch gespeicherte Aufzeichnungen, die einen bleibenden Wert besitzen.