Hallo graiza,
blöde Sache, kenne ich aus meinem Bekanntenkreis. Das Schreiben ernst zu nehmen ist auf jeden Fall die erste richtige Reaktion! Wenn man darauf nicht reagiert, kann es SEHR teuer werden (deutlich mehr als 3000 Euro).
Dann geht es bei deinem Fall - weshalb auch so hohe Kosten von 3000 Euro angesetzt werden - sicher nicht um das Runterladen an sich, sondern um das gleichzeitige Bereitstellen der Software (Uploaden). Dazu kannst du dich in zahlreichen Foren sowie auf Seiten von spezialisierten Medienanwälten informieren, indem du nach Stichworten wie "Filesharing Abmahnung" suchst. Das betrifft nämlich X Leute. Es ist außerdem wichtig, welche Kanzlei wegen welchen Werks abmahnt, das kann Unterschiede in deren Verfahren beuten. Schuldgeständnisse sind sehr sensibel zu behandeln.
Für dich könnte außerdem wichtig sein, dass du Schülerin bist - jedenfalls, wenn du minderjährig bist und noch bei deinen Eltern wohnst? In jedem Falle haftete der Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzung, also derjenige, auf den der Internet-Anschluss gemeldet ist. Bist du das?
Auch könnte diese Neuerung für dich interessant sein, es geht um die Deckelung von Abmahnung wegen zu hoher geforderter Kosten: http://www.teltarif.de/filesharing-abmahnung-kosten-deckel-150-euro-amtsgericht-hamburg/news/52220.html
Lies dich in Ruhe in das Thema ein, konsultiere gff. einen Anwalt. Ich kann dir natürlich keine rechtlich verbindliche Auskunft geben ;-). Wird von dir eine Unterlassungserklärung gefordert, ist ggf. sogar ein desbezüglicher Vordruck dabei? Dann informiere dich über "modifizierte Unterlassunserklärungen" als erste Reaktion auf die Abmahnung.