Hallo graiza,

blöde Sache, kenne ich aus meinem Bekanntenkreis. Das Schreiben ernst zu nehmen ist auf jeden Fall die erste richtige Reaktion! Wenn man darauf nicht reagiert, kann es SEHR teuer werden (deutlich mehr als 3000 Euro).

Dann geht es bei deinem Fall - weshalb auch so hohe Kosten von 3000 Euro angesetzt werden - sicher nicht um das Runterladen an sich, sondern um das gleichzeitige Bereitstellen der Software (Uploaden). Dazu kannst du dich in zahlreichen Foren sowie auf Seiten von spezialisierten Medienanwälten informieren, indem du nach Stichworten wie "Filesharing Abmahnung" suchst. Das betrifft nämlich X Leute. Es ist außerdem wichtig, welche Kanzlei wegen welchen Werks abmahnt, das kann Unterschiede in deren Verfahren beuten. Schuldgeständnisse sind sehr sensibel zu behandeln.

Für dich könnte außerdem wichtig sein, dass du Schülerin bist - jedenfalls, wenn du minderjährig bist und noch bei deinen Eltern wohnst? In jedem Falle haftete der Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzung, also derjenige, auf den der Internet-Anschluss gemeldet ist. Bist du das?

Auch könnte diese Neuerung für dich interessant sein, es geht um die Deckelung von Abmahnung wegen zu hoher geforderter Kosten: http://www.teltarif.de/filesharing-abmahnung-kosten-deckel-150-euro-amtsgericht-hamburg/news/52220.html

Lies dich in Ruhe in das Thema ein, konsultiere gff. einen Anwalt. Ich kann dir natürlich keine rechtlich verbindliche Auskunft geben ;-). Wird von dir eine Unterlassungserklärung gefordert, ist ggf. sogar ein desbezüglicher Vordruck dabei? Dann informiere dich über "modifizierte Unterlassunserklärungen" als erste Reaktion auf die Abmahnung.

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Entwickle andere Bewältigungsstrategien. Ich gehe davon aus, dass du dich in/wegen akuten Stress- und Problemsitutationen ritzt. Das heißt, für diese Momente musst du andere Wege finden, mit dem Druck umzugehen. Verhaltenstherapeutisch wird z.B. empfohlen, sich ein Gummi um das Handgelenk zu streifen, an dem du dann ziehst und das dann zurückschnerrt, sodass der leichte entstehende Schmerz dich ablenkt und den Druck etwas nimmt.

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Verstehe ich deine Frage richtig: Dein Kind bekommt seinen rechtmäßigen Unterhalt und du möchtest nun wissen, ob DIR auch etwas zusteht?

Wenn ja, möchte ich dich auf § 1570 BGB verweisen (kannst du nachgooglen, findest du sicher als Gesetzestext): "Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen. Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen."

--> JA, du kannst Unterhalt für drei Jahre nach der Geburt verlangen. Du bekommst sogar noch länger Unterhalt, wenn "dies der Billigkeit entspricht", also wenn dein Ex unverhältnismäßig mehr Geld hat/verdient als du.

Mit getrennt meinst du doch geschieden, oder? Denn der obige § bezieht sich auf Scheidung.

PS: Keine Gewährleistung auf meine Antwort ;D. Versuche lediglich, das BGB zu benutzen.

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Noch ein Zusatz: Nach Prüfung des Fallbeispieles komme ich zu dem Schluss, dass der Teenager Schadensersatz leisten muss (egal ob fahrlässig oder vorsätzlich).

Die Eltern haben ihr Aufsichtspflicht mit Sicherheit nicht verletzt, schließlich können sie ihren Sohn nicht 24h überwachen und davon abhalten, in eine Kneipe zu gehen. Ist es dann wirklich so, dass rechtlich der Teenager zum Ersatz der Schadens herbeigezogen wird? Oder wird das doch irgendwie auf die Eltern übertragen (Teenager hat schließlich kein Geld)?

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Erstmal: witziger Filmtitel :D...

 

Zu deiner Frage: Zu dem Abschnitt, den du oben schon geschrieben hast, solltest du natürlich hinzufügen, was deine beruflichen Vorstellungen sind und wie diese mit dem Praktikum übereingestimmt haben. Leider ist meine Glaskugel gerade in Reperatur, daher musst du über deine Gründe für die Berufswahl selbst nachdenken ;). Was war gut an dem Praktikum? Das Mitgestalten der Kostüme, die Wegbegleitung von Konzept zur Umsetzung, das Ausleben deiner Kreativität, die Arbeit im Team, usw.usw.?

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Ich gehe eher vom Gegenteil aus. Wenn dunkle Haare dein Gesicht umfassen, oder sogar noch etwas ins Gesicht hängen, wird durch den dunklen Ton (natürlich nur wenn du helle Haut hast) eine Art Kontur erzeugt.

Blonde Haare dagegen lassen das Gesicht dagegen eher breiter wirken, da die Farbe der Haare sehr der des Gesichts ähnelt.

Ist meine persönliche Ansicht.

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Danke für die vielen schnellen Antworten!

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Dass rauchen ungesund ist, willst du sicher nicht wissen, und eine Moralpredigt an dieser Stelle ist nicht gefragt;).

Jedoch ist Rauchen ab 18, d.h. du tust eigentlich etwas ungesetzliches.

Davon abgesehen solltest du, bevor du es ansprichst, wissen, was deine Eltern vom Rauchen halten! Wenn sie selbst rauchen, ist es sicher etwas einfacher für sie zu akzeptieren, dass du auch rauchst. Wenn sie allerdings sehr anti-rauchen eingestellt sind, solltest du dir gut überlegen, ob du es überhaupt erzählst. Natürlich bringt Ehrlichkeit immer eine gute Vetrauensbasis. Aber (nach ernsthaften Gespräch und ins Gewissen reden) wäre Taschengeldkürzung beispielsweise meine erste Reaktion, wenn meine Tochter mit 14 raucht. Dann kann sie sich nicht so oft Zigaretten kaufen. Schließlich sollen dich deine Eltern schützen.

Wenn du es ihnen sagst, mach das einfach grade raus, warte nicht auf eine passende Situation. Die gibt es nicht.

Wobei ich sagen würde, wenn du eh erst 3 Wochen rauchst, bist du noch nicht so abhängig, also überleg nochmal genau, ob du wirklich damit anfangen willst.

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Vielleicht ist es nicht die Leidenschaft, sondern die Pubertät.

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Anderen Hersteller wählen. Manchmal findet man die passende Nuance nicht bei jeder Marke.

Ich persönlich benutze Manhattan Light & Natural Make Up, Nuance "beige", hab nen 0815-Hautton würde ich sagen und bevorzuge dieses Make-Up, weil es nicht zu sehr abdeckt und damit nicht zu "dick aufgetragen" wirkt;).

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Verstehe nicht so ganz was für einen Anspruch eine Klassenarbeit hat, wenn ihr schon vorher wisst, was genau ihr analysieren müsst...

Da wundert mich auch Pisa nicht.

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Verstehe nicht so ganz, was deine Frage ist... Aber erstmal sind einige Fehler in deinem Schreiben.

"Sehr geehrte Frau ****,

durch Recherche im Internet(kein Komma) wurde ich auf Ihre Praxis aufmerksam. (Solltest hier vielleicht noch einfügen, WAS dir an der Praxis gefällt, warum du gerade dort deine Ausbildung beginnen willst)Daher möchte ich mich bei Ihnen um einen Ausbildungsplatz für das Jahr 2011 bewerben.

Zurzeit bin ich Schülerin an der Berufsfachschule für Hauswirtschaft. Zuvor habe ich die xxx in Gesundheit und Pflege besucht (Kann-Komma. Würde ich weglassen.) und so meine mittlere Reife abgeschlossen. Da ich mich nun entschlossen habe, eine Ausbildung als Medizinische Fachangestellte anzustreben, habe ich großes Interesse bei Ihnen zu arbeiten/eine Ausbildung zu beginnen.

Gerne würde ich Ihnen meine kommunikativen Fähigkeiten zeigen (kein Komma) und mich in Ihrer Praxis engagieren. Durch meine Vorkenntnisse in Gesundheit und Pflege (kein Komma) und meinem Interesse an der Medizin, sehe ich mich in diesem Beruf (finde den Satz zu abgehackt..).

Über eine positive Rückmeldung freue ich mich sehr."


Darf ich fragen wie alt du bist? Finde die Bewerbung leider nicht allzu überzeugend...

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"Freundschaft ist wie eine Tür zwischen zwei Menschen. Sie kann manchmal knarren, sie klemmt hin und wieder, aber sie ist niemals verschlossen."

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Um wie viel Geld geht es denn?

Ich denke, rechtlich gesehen, kann er dir nichts. Ihr habt ja nichts schriftlich festgehalten oder so;). Und bei solchen Mitfahrgelegenheiten passiert sowas immer mal wieder.

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