Meiner Meinung nach musst du dir da absolut keine Gedanken machen.
Deine Anzeige in Ebay ist lediglich eine Invitatio ad offerendum. Auf Deutsch "Die Aufforderung ein Angebot abzugeben".
Das Angebot muss also vom potentiellen Käufer kommen, da dieser sich aber nicht mehr gemeldet hat und und du das Angebot auch noch nicht angenommen hast ist kein Vertrag zustande gekommen.
Schadensersatzansprüche kann dieser aus meiner Sicht nicht geltend machen. Ich denke ein Rechtsanwalt wird ihm dies auch deutlich machen
LG