Das wäre eine 6. Für diese Teilaufgabe, weil du wie gesagt am Thema vorbeigeschrieben hast.

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Das die Vergewaltigte person über 18 ist und der vergewaltiger 16 spielt keine Rolle. Der volljährige wäre hier das Opfer. Also wäre der minderjährige der der sich strafbar machen würde nicht der volljährige.

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Ja solche Spritzen gibt es. Aber normaler weise werden diese nicht genutzt außer als starke Beruhigungsmittel oder als Narkose. 

Eingewiesen wirst du aber nicht. Das einzige was sein kann ist wenn du kein Essen runterbekommst du stationär(im Krankenhaus) Nährstoffe per Infusion kriegst.

Ich an deiner Stelle würde aber zu dem Arzt gehen der dir schon die anderen Schlafmittel gegeben har und mir von dem stärkere Verschreiben lassen.

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Geh auf die Systemsteuerung. Dort solltest du statt Englischertastatur die Deutsche auswählen.

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Du kannst dich auch mit 102 noch beschneiden lassen. Vorteil: Bessere Sauberkeit

Nachteil Op wird von Krankenkasse bei einem solchen Grund nicht zahlen

Weder noch Die Eichel ist nichtmehr so reizbar d.h du hälst länger durch

Grundsätzlich würde ich dir davon abraten wegen soeinem banalen Grund dich beschneiden zu lassen und um länger durchzuhalten musst du dir nicht am besten stück rumschneiden lassem

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