Die Summe müsste sich reduzieren sobald du dein Ticket der Zentrale vorlegst.

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In der Ratenzahlungsvereinbarung wird meistens solch eine Klausel verfasst sein, was passiert wenn die Rate vor dem "Leistungszeitpunkt" erbracht wird. Falls es eine Bank sei, deine Vertragspartei, könnte es aufgrund der Zinsen schwierig sein, jedoch sind viele Banken in letzter Zeit "überraschenderweise" in solchen Fällen kulanter geworden.

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Zur Aufklärung: Jeder Schüler und jede Schülerin schließt beim Schulbesuch einen Vertrag mit der Schule ab. Die Leistung der Schule besteht hier aus dem Unterrichten des vorgegebenen Pflichtstoffes und der pädagogischen Erziehung der Schüler/innen bis der Vertrag ausläuft oder die Schule beendet wird. Kommend zum Problem: Natürlich dürfen Lehrer als Verrichtungsgehilfen der Vertragspartei "Schule" keine vertraglichen Pflichtverletzungen begehen, sonst machen sie sich sowohl privat/öffentlichrechtlich als auch strafrechtlich (plus auch sich die Schule) strafbar. Nun, was dein Lehrer hier gemacht hat ist aber eine einfache pädagogische Maßnahme, die in einer Klasse öfters vorkommt und der Erziehung beiträgt. Dass du davon nicht betroffen warst, spielt für diese Maßnahme keine Rolle, denn der Vertrag zielt sich auf kollektive Leistung und nicht auf individuelle, wo nur DU betroffen wärst. Deshalb sollte das nächste Mal euch der Wert der Pause für das Essen höher liegen als das Nichtmitmachen im Unterricht. :) Viel Erfolg weiterhin

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Hexuma, von den neuen: Lifeline, Cloyntime, Parallax. Alles geile Spiele mit super Stories. Ich finde Lifeline und Cloyntime von der Aufmachung her gleich,das erste jedoch zu kurz und das zweite zu "beängstigend" :). Parallax hat auch sehr gute Story, war bei mir aber ein wenig verbugt. Schau dir auch englische Foren an, die bieten auch schöne Paletten an. Text Adventure ist für sich als Genre aber einfach göttlich!

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Arbeitsrecht: vom Arbeitnehmer zu zahlende Vertragsstrafe bei Vertragsbruch: was konkret bedeutet Vertragsbruch?

Liebe Community,

eine Frage an alle, die sich mit Arbeitsrecht auskennen.

In meinem neuen Arbeitsvertrag steht unter "Beendigung des Arbeitsverhältnisses" unter anderem folgende Klausel:

"Löst der Arbeitnehmer unter Bruch des Vertrages das Arbeitsverhältnis, so entsteht für den Arbeitgeber ohne Nachweis des entstandenen Schadens ein Rechtsanspruch auf Schadensersatz: 1 Bruttomonatsgehalt. Das Geltendmachen eines nachweisbaren höheren Schadens bleibt vorbehalten"

Mir leutet schon ein, dass wenn ich z.B. einfach nicht zur Arbeit erscheine, der AG dann Schadensersatz haben möchte. Was mich jedoch an der Klausel stutzig macht, ist die Tatsache, dass das Wort "Bruch des Vertrages bzw. Vertragsbruch" nicht näher definiert ist. WAS GENAU bedeutet hier Vertragsbruch?! Das könnte dann doch im Prinzip ALLES im Vertrag genannte sein, oder liege ich da falsch? In meinem Vertrag steht z.B. auch, dass ich die Hausordnung einhalten muss, welche besagt, dass ich am Arbeitsplatz nicht essen darf.

--> Heißt das dann konkret, dass wenn ich am Arbeitsplatz eine Mandarine esse und der AG das mitbekommt, er mir eine Vertragsstrafe von einem Bruttomantsgehalt auferlegen kann?!

Also meine allg. Fragen lauten:

1. Wenn der AG im Vertrag nicht benennt, was genau er unter "Vertragsbruch" versteht, gelten dann irgendwelche allgemein bekannten Regeln wie z.B. "Stelle nicht antreten", "Kündigungsfrist nicht einhalten" etc. oder beinhaltet das dann eben wirklich ALLES IM VERTRAG GENANNTE inkl. aller Kleinigkeiten wie das Essen am Arbeitsplatz?

2. Zum Part "Ohne Nachweis des entstanden Schadens": ist das rechtens? Dann kann der AG im Prinzip auch einfach einen Vertragsbruch meinerseits erfinden?!

3. Habe ich gelesen, dass ein Bruttomonatsgehalt der höchstmögliche Schadensersatz ist, den der AG bei Vertragsbruch verlagen kann. Ist dann die letzte Klausel: "Das Geltendmachen eines nachweisbaren höheren Schadens bleibt vorbehalten" nicht unwirksam?

Danke euch im Voraus und liebe Grüße!

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Auch eine kleine Mandarine kann Streitigkeiten auslösen, selbstverständlich. Es folgen Mahnungen und bei wiederholtem Auftreten im schlimmsten Fall eine Kündigung. Die Klausel ist zwar ungenau, aber nicht unwirksam. Einer AGB Kontrolle würde sie bei Hinzuziehung der Arbeitsbedingungen im Betrieb denke ich standhalten. Sie enthält lediglich viel Auslegungsraum. Ein Bruch des Vertrages könnte sich hier seitens des Arbeitnehmers auf alle betriebsbezogenen Umstände ausweiten. Dazu gehören neben Pünktlichkeit, natürlich auch die Hausordnung oder bestimmte Arbeitsweisen abhängig von der genauen Arbeit. 

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Es gibt seit neuestem die sogenannten "Autoschirme". Das sind Geräte, die du auf das Auto hinstellst, so dass die ganze Oberfläche deines Autos komplett geschützt ist (carumbrela heißen die Dinger glaube ich, könnte mich auch verschreiben). Ich habe es bei einem Freund erlebt, wo es mit Fernbedienung gesteuert wurde. Ich meine die Folie dieses "Schirmes" ist auch abziehbar, so dass es gegen Baum- oder andere Beschmutzungen super geeignet wäre. Wenn du es sehr nötig hast, könnte ich mich nochmal über den Kaufvorgang schlau machen. Ansonsten wäre in deinem Fall nur das Waschen angesagt. Vielleicht auch partiell mit einem Tuch die betroffenen Stellen wegputzen. Aber auf Dauer nervt es natürlich. 

Viel Erfolg. 

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Meinst du mit wie in Form von ob man als Minijobber überhaupt einen Anspruch hätte oder in welcher Zeitphase der Anspruch geltend gemacht werden sollte? 

In deinem Fall hättest du 8 Tage Urlaub. Der Urlaubsanspruch lautet : Tatsächlich gearbeitete Tage in der Woche (2) * die gesetzlichen Urlaubstage bei 6 tägiger Arbeitswoche (24) / die allgemeinen Arbeitstage der Woche (6).

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Auch neue Begriffe die aus dem "copyright" entstehen und womöglich auch keinen Bezug zum ursprünglich geschützten Begriff haben, dürften nicht verwendet werden. Da "Audi" in deinem Fall ein copyright besitzt, müsste dessen Verwendung in einem neuen Begriff auch mit copyright behaftet sein. Jedoch ohne Gewähr. Frage lieber einen Anwalt. Die helfen gern bei solchen kleinen Fragen. Wirst höchstens die Beratungsgebühr los aber wärst auf der sicheren Seite wenn du ein Unternehmen gründen möchtest. 

Viel Erfolg weiterhin! 

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Beweisdarlegungspflichtig ist man für Transaktionen über sein Konto wenn man auch tatsächlichen Leistungsbezug oder einen anderweitigen Kontakt zum Amt hat und es sich um hohe Summen handelt. Bei 800€ könnte man zwar nach dem Grund nachfragen, aber wenn kein Amtsbezug gegeben ist, darf man mit seinem Vermögen ohne explizite Beweisgrundlage, verfügen, wie man es will. 

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Ebaykäuferin verlangt Geld zurück?

Ich habe für eine Bekannte bei Ebay als privater Anbieter eine Tasche eingestellt und diese auch verkauft. Dabei habe ich die Versandkosten für Weltweit auf 0€ gesetzt und in die Beschreibung geschrieben, dass die Versandkosten ins jeweilige Empfängerland angefragt werden müssen. Nun hat die Tasche tatsächlich jemand aus dem Ausland gekauft und ich habe die Käuferin im Nachhinein über die Sachlage mit den Versandkosten aufgeklärt, da sie dachte, der Versand sei umsonst. Sie hat mir dann eine deutsche Adresse als Ersatz gegeben, an die ich die Tasche schicken sollte und mir versichert, dass sie das Geld innerhalb der nächsten 2 Tage überweisen werde. Die Versandkosten innerhalb Deutschlands betrugen 5,50€ und die Tasche hat 22€ gekostet. Nach ein paar Tagen kam dann auf mein Konto ein Betrag von 22€, woraufhin ich die Käuferin bat, die Versandkosten ebenfalls zu bezahlen. Darauf antwortete sie mir, dass sie davon ausgegangen sei, dass der Versand kostenlos sei, da sie mir ja immerhin eine deutsche Adresse gegeben hatte und dass ich ihr das bereits überwiesene Geld wieder zurück überweisen solle, da sie mir sonst eine schlechte Bewertung geben würde. Jetzt frage ich mich, wie ich darauf reagieren soll? Ich habe eigentlich in der Anzeige stehen, dass ich keine Artikel zurücknehme. Ich muss dazu sagen, dass ich nicht ganz genau weiß, ob meine Bekannte die Tasche überhaupt schon verschickt hat, aber ich denke schon. Soll ich ihr nun das Geld zurück überweisen oder wäre ich im Recht, wenn ich behaupten würde, dass ich nicht dazu verpflichtet bin?

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Es ist möglich durch die Anzeige eine Individualabrede abzuschließen, wenn du diese in der Beschreibung angegeben hast und bewusst die Versandkosten auf "0 €" gesetzt hast. Wenn jemand bei einer Online-Plattform etwas kauft, hat diese Person die Pflicht alle Bedingungen in der Beschreibung zu lesen. Kauft die Person danach noch das angebotene Produkt, gibt sie mit dem Angebot auch zugleich die Akzeptanz bezüglich der Bedingungen in der Beschreibung ab.

Da du deine Individualabrede nachträglich durch nochmaligen Informationsaustausch mit der Käuferin bestärkt hast, musste sie als übliche Käuferin davon ausgehen, dass die Produkte seitens eines privaten Anbieters nicht umsonst verschickt werden. Deshalb wärst du in diesem Fall im Recht und könntest den Restbetrag der Summe; hier: den Versandkosten, von der Käuferin verlangen. Beachte aber die nicht so hohe Summe und der kulanten Vorgehensweise aufgrund der E-Bay Bewertungen, wovon meistens die Existenz der privaten oder gewerblichen Verkäufer abhängig ist. In deinem Fall würde ich aber das Geld zurück überweisen und nicht wieder für einen Bekannten als Mittelperson agieren.

Viel Erfolg

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Gesetzliche Krankenkasse weigert sich Beiträge zu senken?

Ich war selbständig und es war nie ein Problem meine Krankenkassenbeiträge während der Laufzeit des Jahres anzupassen. Dann wandelten sich meine Einnahmen. Ich hatte keine selbständigen Einnahmen mehr aber Einnahmen aus Kapitalvermögen. Als die Krankenkasse das bemerkte passte sie die Beiträge an und weigert sich seither sie wieder runterzusetzen, selbst nachdem ich die Krankenkassenbeiträge längst nicht mehr zahlen kann und das der Krankenkasse schon längst mitgeteilt habe. Ich habe einfach keine Einnahmen aus Kapitalvermögen mehr und die Selbständigkeit sieht ebenso aus.

Die Krankenkasse sagt sie sind von Gesetz verpflichtet. Sie dürfen das nicht runtersetzen. Sie dürfen bei Kapitalerträgen nur anpassen wenn der letzte Steuerbescheid vorliegt. Dann wird nachträglich für das Steuerjahr angepaßt und die Zeit danach wird genauso berechnet.

Das heisst, jetzt da ich keine Dividenden, also keine Kapitalerträge mehr erhalte, muss ich 300€ Krankenkassenbeitrag bezahlen und ich hab das Geld nicht.

Ich kann auch nicht in eine private Krankenkasse, zum Basistarif, wechseln da die mich nicht nehmen, da Dialysepatient.

Muss ich das akzeptieren? Ich bekomme eine Rente wegen voller Erwerbsminderung und bin bei der Krankenkasse wohl freiwillig pflichtversichert als Rentner. Ich kann auch nicht in die Krankenversicherung der Rentner. Der Anspruch bestand bei Rentenantritt nicht und nachträglich geht das auch nicht noch mal.

Es kann doch nicht sein dass ich so hohe Beiträge bezahlen muss obwohl ich mir das nicht leisten kann. Muss ich Sozialhilfe beantragen nur um fair behandelt zu werden?

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Hallo. 

Es ist tatsächlich so, dass du gesetzlich verpflichtet bist die Beiträge zu zahlen. Wenn du nicht zahlst, aus welchen Gründen auch immer, entstehen Schulden. Die Begründung liegt darin, dass niemand "krankenversicherungslos" sein darf. Es ist das Prinzip: "Friss mit oder stirb", welches nicht nur auf das Krankenversicherungssystem, sondern auch auf das Renten, Bildungsystem usw. übertragbar ist. Geld hat man nach unserem System zu haben, deshalb bleibt dir leider nichts anderes übrig. Hat man das nicht, fängt der Staat dich auf.

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Neben Annahmeverweigerung kann man auch eine neue Forderung auf die Erstellung eines neuen Zeugnisses stellen. Wie bereits gesagt, der Arbeitgeber MUSS ein wohlwollendes Zeugnis erstellen.

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[HILFE] Mein Vater ist so leicht wütend! Bitte HILFE!

Hallo Leute ich hab ein riesen Problem und zwar hat mein Vater ein wenig (viel) Stress in seiner Arbeit aus einigen Gründen die ich jetzt nicht sagen will ich bin 15 und habe eine ältere Schwester naja auf jeden Fall ist er echt Schlecht drauf so die letzten 2 Jahre aber in der letzten Woche hat es sich echt krass verschlimmert. Es ist so man fragt ihn zB grad nachdem er das Wetter für morgen nachgeschaut hat, wie denn das Wetter morgen seien wird, und er nuschelt leise "Nix besonderes" ind geht einfac weg oder zB fragt man ihn ob er einen morgen zum Bahnhof fahren könnte (und zwar wirklich nett gefragt) und dann antowrtet er total laut und agressiv "Glaubst du ich hab nichts anderes zutun als den ganzen Tag nur herumzufahren !?!"

Naja oder er regt sich richtig laut auf wenn einmal die Küche nicht aufgeräumt ist obwohl wir echt versuchen sie immer aufzuräumen und meine Mutter hat mir jetzt letztens erzählt dass sie so nicht mehr lange weitermachen will da sie "nur einmal lebt" und da will sie nicht immer nur angemotz werden. Mein Vater legt z.B. auch beim telefonieren gleich auf wenn man mal was nicht akustisch oder thematisch nicht verstanden hat und ich ganz nett fragt "wie bitte?" dann mein er nur immer "ooohh man hör doch mal zu mit dir kann man nicht normal reden blablabla" und dann hat er auch schon aufgelegt. Naja ich habe echt Angst dass sich meine Mutter scheiden lässt und wollte gerne euren Rat suchen. Mein Vater kommt z.B. auch immer erst ne halbe Stunde nachdem man ihm bescheid gesagt hat dass er zum essen kommen soll und lauter so Sachen er beschwert sich z.B. dass unser ganzes Zeug im Haus rumliegt und dabei steht sein neues Fahrrad im Wohnzimmer. Ach ja und mein Vater hört im Auto immer nur so komische Depressive-Musik wie ich finde :)

Naja ich hoffe ihr könnt mir sagen was ich am besten machen sollte und falls ihr meint ich soll ihm mal les sagen dann bitte auch wie ich es im sagen sollte :)

Vielen Dank

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Dein Vater ist alt genug, um seinen Verstand zu nutzen. Jeder hat heute Probleme, niemand läuft ohne Stress des Alltags in dieser Gesellschaft herum. Pessimismus und schlechte Laune kann man mit wenigen Übungen wegkriegen, egal wie schlecht man drauf ist. Du kannst da aber wenig machen. Er wird bald merken, dass er seine Familie dadurch kaputt macht. Und wenn deine Mutter sich entscheidet, wird er seine Fehler und Aggressivität einsehen. Nur das Ganze wird ihm leider nichts mehr bringen. Lass deine Mutter mit ihm reden. Versuche mit deiner Mutter und Schwester eine Lösung zu finden. Gut, dass du noch deine Mutter hast. Alles Gute!

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Ich könnte schon mal einen Grund für die Abschaffung der deutschen Grammatik geben! Entschuldige, keine Ahnung wie alt du bist,.aber wenn du die Kenntnisse besitzt mit dem Handy klar zu kommen, musst du auch vernünftig DEUTSCH schreiben können, denn schließlich sind wir hier keine Sprachschulplattform, sondern ein Hilfe-Forum. Das ist keine Bitte, sondern eine Pflicht. Danke!

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Hallo,

es ist Ihr Grundstück und keiner hat das Recht es zu zerstören oder zu beschädigen. Hier geht wohl die Gefahr davon aus, dass die Mülltonnen beim Auf und Zuklappen die Zäune beschädigen. Es muss geklärt werden bis wohin die Einfriedung Ihres Grundstücks reicht. Meistens wird in der Ortssatzung die Bestimmung über die Platzierung der Mülltonnen geregelt. Machen Sie Fotos von den Mülltonnen und legen Sie sie beim Ordnungsamt vor, falls das Gespräch mit dem Hausmeister oder einem dafür Zuständigen keinen Erfolg mit sich bringt. Alles Gute!

Mfg

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Hallo,

die Frage ist warum Ihr Müll schon am 02.05 draußen stand + mit dem Wissen, dass der Schrott erst 5 Tage später abgeholt wird? Waren das die Umstände, die aus der Wohnungsübergabe entstanden? Der Vermieter hätte zwar das Recht, aber es kommt auf den Umstand an, der bei der Abwägung der Interessen der erforderlichste gewesen wäre. Wenn die Menge draußen halb auf der Straße lag, spitze Gegenstände enthielt und sofort abgeholt werden musste, dann ist der Vermieter mit der Entsorgung im Recht. Wenn aber der Vermieter wissen dürfte (was hier klar der Fall war), dass der Schrott bald abgeholt wird und der Termin von der Abholfirma versäumt wurde, dann kann ich mir denken, dass er mit der "wenigen" Absicht die Entsorgung anordnete, um eben das Geld von der Kaution abzuziehen. Das Geld können Sie der Firma vorlegen, ob sie es aber zahlen wird bezweifele ich höchst, denn

  1. Die Fristversäumung muss begründet werden, was hier sehr kompliziert sein kann,

  2. Die Abholung beruht auf einem entgeltlosen Auftrag,

  3. Zu frühe Müllbereitstellung http://nrz.m.derwesten.de/;sl_slide_u2=3;slst=-1/dw/wohnen/warum-man-sperrmuell-nicht-zu-frueh-an-die-strasse-stellen-sollte-id7469966.html?service=mobile

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Hallo,

normalerweise werden die Kosten des Anwalts von der Versicherung übernommen. Die Kosten die Sie aber persönlich mit Ihrem Anwalt vereinbart haben (Bsp: zusätzliche Arbeitsstunden usw.), die müssen Ihrerseits als Restbetrag bezahlt werden, was ich hier nicht erkennen kann.

Andere Frage: Was heißt denn die Klage eingereicht und Nichts? Es war ein mangelhaftes Auto, dessen Folge zu einer störungsrechtlichen Bestimmung im Kaufrecht führen müsste...Oder ist die Güterverhandlung die Folge der Klage?

Mfg

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