Die Summe müsste sich reduzieren sobald du dein Ticket der Zentrale vorlegst.
Klaro, Tickets verkauft man auch öfters auf der Straße :)
In der Ratenzahlungsvereinbarung wird meistens solch eine Klausel verfasst sein, was passiert wenn die Rate vor dem "Leistungszeitpunkt" erbracht wird. Falls es eine Bank sei, deine Vertragspartei, könnte es aufgrund der Zinsen schwierig sein, jedoch sind viele Banken in letzter Zeit "überraschenderweise" in solchen Fällen kulanter geworden.
Zur Aufklärung: Jeder Schüler und jede Schülerin schließt beim Schulbesuch einen Vertrag mit der Schule ab. Die Leistung der Schule besteht hier aus dem Unterrichten des vorgegebenen Pflichtstoffes und der pädagogischen Erziehung der Schüler/innen bis der Vertrag ausläuft oder die Schule beendet wird. Kommend zum Problem: Natürlich dürfen Lehrer als Verrichtungsgehilfen der Vertragspartei "Schule" keine vertraglichen Pflichtverletzungen begehen, sonst machen sie sich sowohl privat/öffentlichrechtlich als auch strafrechtlich (plus auch sich die Schule) strafbar. Nun, was dein Lehrer hier gemacht hat ist aber eine einfache pädagogische Maßnahme, die in einer Klasse öfters vorkommt und der Erziehung beiträgt. Dass du davon nicht betroffen warst, spielt für diese Maßnahme keine Rolle, denn der Vertrag zielt sich auf kollektive Leistung und nicht auf individuelle, wo nur DU betroffen wärst. Deshalb sollte das nächste Mal euch der Wert der Pause für das Essen höher liegen als das Nichtmitmachen im Unterricht. :) Viel Erfolg weiterhin
Hexuma, von den neuen: Lifeline, Cloyntime, Parallax. Alles geile Spiele mit super Stories. Ich finde Lifeline und Cloyntime von der Aufmachung her gleich,das erste jedoch zu kurz und das zweite zu "beängstigend" :). Parallax hat auch sehr gute Story, war bei mir aber ein wenig verbugt. Schau dir auch englische Foren an, die bieten auch schöne Paletten an. Text Adventure ist für sich als Genre aber einfach göttlich!
Auch eine kleine Mandarine kann Streitigkeiten auslösen, selbstverständlich. Es folgen Mahnungen und bei wiederholtem Auftreten im schlimmsten Fall eine Kündigung. Die Klausel ist zwar ungenau, aber nicht unwirksam. Einer AGB Kontrolle würde sie bei Hinzuziehung der Arbeitsbedingungen im Betrieb denke ich standhalten. Sie enthält lediglich viel Auslegungsraum. Ein Bruch des Vertrages könnte sich hier seitens des Arbeitnehmers auf alle betriebsbezogenen Umstände ausweiten. Dazu gehören neben Pünktlichkeit, natürlich auch die Hausordnung oder bestimmte Arbeitsweisen abhängig von der genauen Arbeit.
Es gibt seit neuestem die sogenannten "Autoschirme". Das sind Geräte, die du auf das Auto hinstellst, so dass die ganze Oberfläche deines Autos komplett geschützt ist (carumbrela heißen die Dinger glaube ich, könnte mich auch verschreiben). Ich habe es bei einem Freund erlebt, wo es mit Fernbedienung gesteuert wurde. Ich meine die Folie dieses "Schirmes" ist auch abziehbar, so dass es gegen Baum- oder andere Beschmutzungen super geeignet wäre. Wenn du es sehr nötig hast, könnte ich mich nochmal über den Kaufvorgang schlau machen. Ansonsten wäre in deinem Fall nur das Waschen angesagt. Vielleicht auch partiell mit einem Tuch die betroffenen Stellen wegputzen. Aber auf Dauer nervt es natürlich.
Viel Erfolg.
Aufjedenfall ist es nicht unwichtig :)
Meinst du mit wie in Form von ob man als Minijobber überhaupt einen Anspruch hätte oder in welcher Zeitphase der Anspruch geltend gemacht werden sollte?
In deinem Fall hättest du 8 Tage Urlaub. Der Urlaubsanspruch lautet : Tatsächlich gearbeitete Tage in der Woche (2) * die gesetzlichen Urlaubstage bei 6 tägiger Arbeitswoche (24) / die allgemeinen Arbeitstage der Woche (6).
Auch neue Begriffe die aus dem "copyright" entstehen und womöglich auch keinen Bezug zum ursprünglich geschützten Begriff haben, dürften nicht verwendet werden. Da "Audi" in deinem Fall ein copyright besitzt, müsste dessen Verwendung in einem neuen Begriff auch mit copyright behaftet sein. Jedoch ohne Gewähr. Frage lieber einen Anwalt. Die helfen gern bei solchen kleinen Fragen. Wirst höchstens die Beratungsgebühr los aber wärst auf der sicheren Seite wenn du ein Unternehmen gründen möchtest.
Viel Erfolg weiterhin!
Beweisdarlegungspflichtig ist man für Transaktionen über sein Konto wenn man auch tatsächlichen Leistungsbezug oder einen anderweitigen Kontakt zum Amt hat und es sich um hohe Summen handelt. Bei 800€ könnte man zwar nach dem Grund nachfragen, aber wenn kein Amtsbezug gegeben ist, darf man mit seinem Vermögen ohne explizite Beweisgrundlage, verfügen, wie man es will.
Es ist möglich durch die Anzeige eine Individualabrede abzuschließen, wenn du diese in der Beschreibung angegeben hast und bewusst die Versandkosten auf "0 €" gesetzt hast. Wenn jemand bei einer Online-Plattform etwas kauft, hat diese Person die Pflicht alle Bedingungen in der Beschreibung zu lesen. Kauft die Person danach noch das angebotene Produkt, gibt sie mit dem Angebot auch zugleich die Akzeptanz bezüglich der Bedingungen in der Beschreibung ab.
Da du deine Individualabrede nachträglich durch nochmaligen Informationsaustausch mit der Käuferin bestärkt hast, musste sie als übliche Käuferin davon ausgehen, dass die Produkte seitens eines privaten Anbieters nicht umsonst verschickt werden. Deshalb wärst du in diesem Fall im Recht und könntest den Restbetrag der Summe; hier: den Versandkosten, von der Käuferin verlangen. Beachte aber die nicht so hohe Summe und der kulanten Vorgehensweise aufgrund der E-Bay Bewertungen, wovon meistens die Existenz der privaten oder gewerblichen Verkäufer abhängig ist. In deinem Fall würde ich aber das Geld zurück überweisen und nicht wieder für einen Bekannten als Mittelperson agieren.
Viel Erfolg
Hallo.
Es ist tatsächlich so, dass du gesetzlich verpflichtet bist die Beiträge zu zahlen. Wenn du nicht zahlst, aus welchen Gründen auch immer, entstehen Schulden. Die Begründung liegt darin, dass niemand "krankenversicherungslos" sein darf. Es ist das Prinzip: "Friss mit oder stirb", welches nicht nur auf das Krankenversicherungssystem, sondern auch auf das Renten, Bildungsystem usw. übertragbar ist. Geld hat man nach unserem System zu haben, deshalb bleibt dir leider nichts anderes übrig. Hat man das nicht, fängt der Staat dich auf.
Neben Annahmeverweigerung kann man auch eine neue Forderung auf die Erstellung eines neuen Zeugnisses stellen. Wie bereits gesagt, der Arbeitgeber MUSS ein wohlwollendes Zeugnis erstellen.
Dein Vater ist alt genug, um seinen Verstand zu nutzen. Jeder hat heute Probleme, niemand läuft ohne Stress des Alltags in dieser Gesellschaft herum. Pessimismus und schlechte Laune kann man mit wenigen Übungen wegkriegen, egal wie schlecht man drauf ist. Du kannst da aber wenig machen. Er wird bald merken, dass er seine Familie dadurch kaputt macht. Und wenn deine Mutter sich entscheidet, wird er seine Fehler und Aggressivität einsehen. Nur das Ganze wird ihm leider nichts mehr bringen. Lass deine Mutter mit ihm reden. Versuche mit deiner Mutter und Schwester eine Lösung zu finden. Gut, dass du noch deine Mutter hast. Alles Gute!
hitman
Ich könnte schon mal einen Grund für die Abschaffung der deutschen Grammatik geben! Entschuldige, keine Ahnung wie alt du bist,.aber wenn du die Kenntnisse besitzt mit dem Handy klar zu kommen, musst du auch vernünftig DEUTSCH schreiben können, denn schließlich sind wir hier keine Sprachschulplattform, sondern ein Hilfe-Forum. Das ist keine Bitte, sondern eine Pflicht. Danke!
Hallo,
es ist Ihr Grundstück und keiner hat das Recht es zu zerstören oder zu beschädigen. Hier geht wohl die Gefahr davon aus, dass die Mülltonnen beim Auf und Zuklappen die Zäune beschädigen. Es muss geklärt werden bis wohin die Einfriedung Ihres Grundstücks reicht. Meistens wird in der Ortssatzung die Bestimmung über die Platzierung der Mülltonnen geregelt. Machen Sie Fotos von den Mülltonnen und legen Sie sie beim Ordnungsamt vor, falls das Gespräch mit dem Hausmeister oder einem dafür Zuständigen keinen Erfolg mit sich bringt. Alles Gute!
Mfg
Hallo,
die Frage ist warum Ihr Müll schon am 02.05 draußen stand + mit dem Wissen, dass der Schrott erst 5 Tage später abgeholt wird? Waren das die Umstände, die aus der Wohnungsübergabe entstanden? Der Vermieter hätte zwar das Recht, aber es kommt auf den Umstand an, der bei der Abwägung der Interessen der erforderlichste gewesen wäre. Wenn die Menge draußen halb auf der Straße lag, spitze Gegenstände enthielt und sofort abgeholt werden musste, dann ist der Vermieter mit der Entsorgung im Recht. Wenn aber der Vermieter wissen dürfte (was hier klar der Fall war), dass der Schrott bald abgeholt wird und der Termin von der Abholfirma versäumt wurde, dann kann ich mir denken, dass er mit der "wenigen" Absicht die Entsorgung anordnete, um eben das Geld von der Kaution abzuziehen. Das Geld können Sie der Firma vorlegen, ob sie es aber zahlen wird bezweifele ich höchst, denn
Die Fristversäumung muss begründet werden, was hier sehr kompliziert sein kann,
Die Abholung beruht auf einem entgeltlosen Auftrag,
Zu frühe Müllbereitstellung http://nrz.m.derwesten.de/;sl_slide_u2=3;slst=-1/dw/wohnen/warum-man-sperrmuell-nicht-zu-frueh-an-die-strasse-stellen-sollte-id7469966.html?service=mobile
Hallo,
normalerweise werden die Kosten des Anwalts von der Versicherung übernommen. Die Kosten die Sie aber persönlich mit Ihrem Anwalt vereinbart haben (Bsp: zusätzliche Arbeitsstunden usw.), die müssen Ihrerseits als Restbetrag bezahlt werden, was ich hier nicht erkennen kann.
Andere Frage: Was heißt denn die Klage eingereicht und Nichts? Es war ein mangelhaftes Auto, dessen Folge zu einer störungsrechtlichen Bestimmung im Kaufrecht führen müsste...Oder ist die Güterverhandlung die Folge der Klage?
Mfg