Mach auf jeden Fall mindestens die mittlere Reife, du wirst es später sonst sehr beruhen, das eine Jahr geht auch schnell um

Mit einem Hauptschulabschluss kannst du in der Regel nur Jobs machen, die mit dem Mindestlohn (8,50€) entlohnt werden

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Anspruch auf Schmerzensgeld und anzeige wegen Notwehr?

Hallo,am vergangenen Wochenende bin ich von 2 mir bis dahin unbekannten Frauen in einer Diskothek angegriffen worden, sie zogen mir an den Haaren, verkratzen meinen Körper und insbesondere mein Gesicht, des Weiteren drückten sie mit einem gezielten Griff meine Augen stark nach Innen, da die Angreiferinnen lange Fingernägel hatten, sind nur meine Augenlied stark von Schürfwunden befallen

Ich habe mich gegen eine der beiden Angreiferinnen wehren können, ich zog ihr ebenfalls an den Haaren

Direkt nach dem Angriff habe ich die Polizei verständigt um Anzeige zu erstatten

Als ich gestern mit dem zuständigen Sachbearbeiters der Polizei telefonierte, um sicher zu gehen dass die Angreiferinnen meine Adressdaten nicht bekommen, da diese selbst als die Polizei vor Ort war, mit gedroht haben "das wirst du noch bereuen, dein Gesicht merke ich mir" und mich halt beleidigt haben, ich wollte einfach ausschließen dass diese mir bald vor meiner Haustür nochmal auflauern

Jedenfalls musste ich während des Telefonates mit dem Sachbearbeiter erfahren, dass die Angreiferinnen nun auch mich wegen Körperverletzung angezeigt haben, ebenso meine Begleitung, sowie den uns allen unbekannten jungen mann der mir während des Angriffs die Hand reichte um mich vom Boden nach oben - raus aus dem gerecht gezogen hat (hier läuft allerdings die Anzeige gegen Unbekannt)

Ich war am Folgetag im Krankenhaus und am Montag bei meiner Hausärztin, ich habe ein Schleudertrauma, multiple Hausabschürfungen im Gesicht, sowie Prellungen im Gesicht und an anderen Körperstellen - Folge; Behandlung mit Iboprphen 2400 mg täglich (höchstdosis) und die Behandlung läuft seit Samstag bis heute, und 3 Tage Arbeitsunfähigkeit aufgrund von starken Schmerzen TROTZ TABLETTEN

Meine Haare habe ich erste heute waschen und kemmen können, da die Schmerzen vorher zu stark waren, und leider musste ich feststellen, dass ich ein richtiges "Loch" - eine karle Stelle auf dem Kopf habe, und mein Scheitel extrem breit geworden ist, da beim Haare ziehen wohl viele Haare herausgerissen wurden

Meine Fragen;Ich habe der einen Angreiferin in Form von Notwehr an ihren Haaren gezogen, habe ich durch Ihre Anzeige wegen Körperverletzung etwas zu befürchten?

Habe ich Schmerzensgeldansprüche? und Wie mache ich diese geltend?

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Hallo,am vergangenen Wochenende bin ich von 2 mir bis dahin unbekannten Frauen in einer Diskothek angegriffen worden, sie zogen mir an den Haaren, verkratzen meinen Körper und insbesondere mein Gesicht, des Weiteren drückten sie mit einem gezielten Griff meine Augen stark nach Innen, da die Angreiferinnen lange Fingernägel hatten, sind nur meine Augenlied stark von Schürfwunden befallenIch habe mich gegen eine der beiden Angreiferinnen waren können, ich zog ihr ebenfalls an den HaarenDirekt nach dem Angriff habe ich die Polizei verständigt um Anzeige zu erstattenAls ich gestern mit dem zuständigen Sachbearbeiters der Polizei telefonierte, um sicher zu gehen dass die Angreiferinnen meine Adressdaten nicht bekommen, da diese selbst als die Polizei vor Ort war, mit gedroht haben "das wirst du noch bereuen, dein Gesicht merke ich mir" und mich halt beleidigt haben, ich wollte einfach ausschließen dass diese mir bald vor meiner Haustür nochmal auflauernJedenfalls musste ich während des Telefonates mit dem Sachbearbeiter erfahren, dass die Angreiferinnen nun auch mich wegen Körperverletzung angezeigt haben, ebenso meine Begleitung, sowie den uns allen unbekannten jungen mann der mir während des Angriffs die Hand reichte um mich vom Boden nach oben - raus aus dem gerecht gezogen hat (hier läuft allerdings die Anzeige gegen Unbekannt)Ich war am Folgetag im Krankenhaus und am Montag bei meiner Hausärztin, ich habe ein Schleudertrauma, multiple Hausabschürfungen im Gesicht, sowie Prellungen im Gesicht und an anderen Körperstellen - Folge; Behandlung mit Iboprphen 2400 mg täglich (höchstdosis) und die Behandlung läuft seit Samstag bis heute, und 3 Tage Arbeitsunfähigkeit aufgrund von starken Schmerzen TROTZ TABLETTENMeine Haare habe ich erste heute waschen und kommen können, da die Schmerzen vorher zu stark waren, und leider musste ich feststellen, dass ich ein richtiges "Loch" - eine karte Stelle auf dem Kopf habe, und mein Scheitel extrem breit geworden ist, da beim Haare ziehen wohl viele Haare herausgerissen wurdenMeine Fragen;Ich habe der einen Angreiferin in Form von Notwehr an ihren Haaren gezogen, habe ich durch Ihre Anzeige wegen Körperverletzung etwas zu befürchten?Habe ich Schmerzensgeldansprüche? und Wie mache ich diese geltend?

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