HAllo,
Ingo Alberti ist gut
http://www.rechtsanwalt-alberti.de/ arbeitet Deutschlandweit auch über E-Mail
Hört sich für mich nach sturmwind flickas sohn an!
Hallo,
für Pflegeeltern ist das Landesjugendamt zuständig die Telefonnr steht in Google! Die Telefonnr des Jugendamtes kann man in der Stadtzentrahle erfahren oder ebend auch Google. Das Die Pflegekinder so behandelt werden geht nunmal garnicht schliesslich wurden sie ihrer Herkunftsfamilie weggenommen weil sie es dort nicht gut hatten und nun geht es in der Pflegefamilie weiter? Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein! LG
Hallo, ja das Jugendamt kann geld für eine unterbringung einfordern. da das jugendamt ja in vorkasse trit und sobald der hilfegebürftige oder die eltern zu geld kommen können die das einfordern. der sohn einer bekannten muss sogar von seinem selbst verdienten geld 80% an das jugendamt abgeben.
Hallo,
verstehen tue ich dich auch nicht aber hast du noch das Sorgerecht? Hast du noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Ist die sache schon beim Amtsgericht gewesen? Wurde dir das Sorgerecht und alles andre entzogen? Nein? Dann hast du noch die vollen rechte an deinem Kind und du kannst es ohne Probleme da abholen aber such dir auch nen guten Anwalt denn der nächste schritt vom Jugendamt geht vor Gericht und da brauchst du einen ... hol dir zur sicherheit einen schutzbrief ein anwalt wird dich beraten können!
lg
Hallo,
ja das ist Rechtskräftig... die begründung für das Urteil folgt später! aber mit dem Protokoll kannst du schon was anfangen!
lg
Du bist 15 also kannst du selber entscheiden du musst dich nur stur genug anstellen... du kannst dir auch einen eigenen Anwalt nehmen! Der versucht dann deine Intressen zu vertreten.
Hallo,
das sind normale fragen wenn ihr in einen neuen Kreis oder stadt wohnt ist das neue Jundendamt fallführend und muss die Jugendhilfe massnahme auch zahlen. Also keine Sorgen solange ihr euchnicht zu schulden kommen lasst und das neue Amt hinter euch steht ist alles ok! lasst euch nicht verrückt machen
Also ich würde es sein lassen! Wenn ihr mit dem Jugendamt schon so schlechte erfahrungen gemacht habt würde ich denen nicht noch futter geben . Mann weiss ja nie so genau was die daraus bauen!
Hallo
ihr könnt zum Bundesverfassungsgericht gehen und dort das urteil vom OLG überprüfen lassen gleichzeitig würde ich aber beim Amtsgericht einen Antrag auf überprüfung auf Rückführung stellen wenn das neue Jugendamt voll hinter euch steht könnte das klappen eine Garantie ist das aber nicht zum EGMR kommt ihr nur übers BverfG ich hoffe ihr habt nen anwalt der das mit trägt!
Welches Jugendamt hat euch die Kinder weggenommen und wo wohnt ihr jetzt? bitte per Privater Nachricht!
lg
Hallo du musst erst zum bundesverfassungsgericht um zum europäischen gerichtshof für menschenrechte (EGMR) zu kommen!
Hallo,
wenn ich das so höre kommst du bestimmt aus NRW und dort ist leider alles möglich aber es ist nicht errlaubt schon der europäische gerichtshof hat festgestellt das Besuchskontakte elternrecht und Kinderrechte sind und rückführung immer möglich sein muss wenn sich die Familie Stabilisiert hat! Eine Jugendhilfe (Pflegeeltern) ist immer eine unterstüzung für die eltern und muss beendet werden wenn sich die lange verbessert hat!
lg
Hallo,
Das Jugendamt darf bei Gefahr das Kind in Obhut nehmen aber spätestens nach 24 STD muss ein Richterlicher Beschluss vorliegen.
Geh dringend zu einem Anwalt und setzt dich mit dem Jugendamt in Kontakt.
lg
PS: Kopf hoch
hallo aus welcher Stadt kommst du denn!?
also ohne gerichtsbeschluss können die eigendlich garnichts machen!
such dir schnell nen guten anwalt!
und tuh was das jugendamt von dir verlangt! also dein leben in den griff zu bekommen.
aber kämpfe um dein kind
lg
HAllo,
laut dem neuen Gesezt haben Väter egal ob Verheiratet oder nicht die gleichen rechte, das heisst er kann durchaus das gemeinsamme sorgerecht bekommen er muss zum anwalt gehen der muss dann zum familiengericht schreiben wegen der sorgerechts erklärung und dann hat die mutter 8 wochen zeit wiederspruch einzulegen. der wiederspruch wird aber nur erfolg haben wenn es dem kindeswohl nicht entspricht, aber da du dir ja augenscheinlich sorgen um das kind machst wird dir auch die gemeinsamme sorge übertragen!
somit hast du es erstmal leichter das umgangsrecht zu bekommen und auskunft über das kind! alles andere ergibt sich dann von selbst du musst nur dranbleiben.
lg
PS ups du bist ja nicht der Vater aber dann reiche den text weiter dann deinen coussin!
Wo lebt denn dein Sohn? Könnte nicht auf dieser Seite der Umgang geregelt werden?
Ansonsten würde mir nur der Gerichtsweg einfallen! Aber ob du dort etwas erreicht kann ich nicht sagen da ich nicht weiss ob du noch Sorgerecht hast?
Sonst vllt Persönlich beim zuständigen Jugendamt anfragen!
Zuständig ist immer das Jugendamt wo entweder die Mutter lebt oder aber die Kinder!
lg und viel kraft
ohjee, wenn du wirklich weiss das es dem Kind nicht gut geht dann melde dich beim Jugendamt. ABER wenn du es nur tust um einen Persönlichen Rachfeldzug zu machen dann denk bitte erst an das Kind und dann an deine Rache!
Kinder leiden sehr wenn sie von ihren Eltern weggenommen werden und so ein Trauma kann man nicht mehr Reparieren wenn sich das als Fake herraus stellt!
Einen Krieg bitte nicht auf Rücken der Kinder austragen auch keinen Nachscheidungskrieg!!!
Hallo du,
wo willst du denn wohnen? In welcher Stadt meine ich? dann könntest du das schonmal vorab mit dem Jugendamt abklären! Melde dich mal auf meine e-mail addy macale007@gmx.de
lg Nicole
Hallo,
auf Facebook gibt es eine Vereinigung betroffener Eltern!
In der Google suche findest du viele Internet seiten von Eltern!
Und wenn du magst kannst du mich gerne Anschreiben ich bin auch eine betroffene Mutter!
E-mail:macale007@gmx.de
lg
doppelt