HAllo,

laut dem neuen Gesezt haben Väter egal ob Verheiratet oder nicht die gleichen rechte, das heisst er kann durchaus das gemeinsamme sorgerecht bekommen er muss zum anwalt gehen der muss dann zum familiengericht schreiben wegen der sorgerechts erklärung und dann hat die mutter 8 wochen zeit wiederspruch einzulegen. der wiederspruch wird aber nur erfolg haben wenn es dem kindeswohl nicht entspricht, aber da du dir ja augenscheinlich sorgen um das kind machst wird dir auch die gemeinsamme sorge übertragen!

somit hast du es erstmal leichter das umgangsrecht zu bekommen und auskunft über das kind! alles andere ergibt sich dann von selbst du musst nur dranbleiben.

lg

PS ups du bist ja nicht der Vater aber dann reiche den text weiter dann deinen coussin!

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.